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| BFH, 08.04.1988 - III R 43/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 15.03.1977 - VII R 122/73
Unterbrechung einer mündlichen Verhandlung - Beweiserhebung - Zweifel über …
Auszug aus BFH, 08.04.1988 - III R 43/87
NV: Der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens (zu seinem Sinn vgl. BFH-Urteil vom 15.3.1977 VII R 122/73) ist gewahrt, wenn die Gerichtsverhandlung in Räumen stattfindet, zu denen während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich jedermann der Zutritt offensteht.
- FG Baden-Württemberg, 09.03.2009 - 6 K 304/05
Eigenheimzulage für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen: Keine Förderung einer …
Die Gewährleistung der Öffentlichkeit erfordert regelmäßig nicht, dass die am Sitzungstag stattfindende Verhandlung, zu der jedermann Zutritt hat, durch einen schriftlichen Aushang am Sitzungssaal kenntlich gemacht wird (vgl. BFH in BFHE 121, 392, BStBl II 1977, 431; BFH-Beschluss vom 8. April 1988 III R 43/87, [...]). - BFH, 30.09.1992 - IV R 52/92
Revision mit der Begründung der fehlenden Öffentlichkeit des Verfahrens und der …
Die Gewährleistung der Öffentlichkeit erfordert regelmäßig nicht, daß die am Sitzungstag stattfindende Verhandlung, zu der jedermann Zutritt hat, durch einen schriftlichen Aushang am Sitzungssaal kenntlich gemacht wird (vgl. BFH in BFHE 121, 392, BStBl II 1977, 431; BFH-Beschluß vom 8. April 1988 III R 43/87, nicht amtlich veröffentlicht).
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