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Rechtsprechung
   BFH, 12.04.1994 - III R 44/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7134
BFH, 12.04.1994 - III R 44/93 (https://dejure.org/1994,7134)
BFH, Entscheidung vom 12.04.1994 - III R 44/93 (https://dejure.org/1994,7134)
BFH, Entscheidung vom 12. April 1994 - III R 44/93 (https://dejure.org/1994,7134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 74
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.04.1994 - III B 62/93
    Auszug aus BFH, 12.04.1994 - III R 44/93
    Der Kläger hat gegen diese Entscheidung neben der Nichtzulassungsbeschwerde (Verfahren III B 62/93) gleichzeitig auch Revision eingelegt.

    Nach dessen Abschn. II Nrn. 3 und 4 ist für das gleichzeitig zu entscheidende Beschwerdeverfahren des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision Richter am BFH C Mitberichterstatter (s. hierzu näher den Senatsbeschluß vom selben Tage in der Sache III B 62/93, NV).

    Anmerkung: Die im oben wiedergegebenen Beschluß erwähnte Nichtzulassungsbeschwerde III B 62/93 wurde am selben Tage nach Art. 1 Nr. 6 BFHEntlG als unbegründet zurückgewiesen.

    Von einem Abdruck der Entscheidung vom 12.04.1994 III B 62/93 wird daher abgesehen.

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86

    Kinderfreibeträge

    Auszug aus BFH, 12.04.1994 - III R 44/93
    Das Finanzgericht (FG) ordnete deswegen mit Beschluß vom 1. Oktober 1987 - im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängige Verfahren 1 BvL 72/86 - das Ruhen des Klageverfahrens an.
  • BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91

    Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts durch mangelhaften …

    Auszug aus BFH, 12.04.1994 - III R 44/93
    Anhand dieser Vorschrift ist lediglich zu prüfen, ob der Vorsitzende bei der Bestimmung von Berichterstatter und Mitberichterstatter willkürfrei verfahren ist (vgl. auch den BFH-Beschluß vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252).
  • BFH, 17.09.1991 - X R 19/91

    Gründe für eine zulassungsfreie Revision

    Auszug aus BFH, 12.04.1994 - III R 44/93
    Diese Rüge betrifft nach den obigen Ausführungen jedoch nicht das Fehlen einer rechtlichen Begründung der Entscheidung selbst, sondern allenfalls einen Fehler des - vor oder bei der Findung der Entscheidung - zu beachtenden gerichtlichen Verfahrens; ein solcher Fehler wäre im Streitfall mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend zu machen (vgl. hierzu auch den BFH-Beschluß vom 17. September 1991 X R 19/91, BFH/NV 1992, 750).
  • FG Köln, 14.07.1988 - 5 K 424/88
    Auszug aus BFH, 12.04.1994 - III R 44/93
    Gleichzeitig beantragte er, das Verfahren ruhen zu lassen, bis über die Revision gegen das Urteil des FG Köln vom 14. Juli 1988 5 K 424/88 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1988, 581) entschieden worden sei.
  • BFH, 08.09.1999 - XI R 104/96

    Revision

    Die Vorschrift des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO betrifft nicht den Fall, daß eine Entscheidung den Tatbestand nicht oder nicht vollständig wiedergibt (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 1994 III R 44/93, BFH/NV 1994, 885) oder einen Verfahrens- oder Sachantrag übergeht (…BFH-Beschluß vom 17. Juni 1994 III R 58/93, BFH/NV 1995, 49).
  • BFH, 13.07.1995 - III R 187/94

    Mitwirkung des Berichterstatters und des Mitberichterstatters bei Beschluss …

    Die von den Klägern gerügten angeblichen Verfahrensverstöße beziehen sich nicht auf den Klageanspruch selbst, sondern nur auf das vom Gericht zu beachtende Verfahren (Senatsbeschluß vom 12. April 1994 III R 44/93, BFH/NV 1994, 885).
  • BFH, 30.08.1995 - VIII R 83/93
    Diese Rüge betrifft nach den vorstehenden Ausführungen nicht das Fehlen einer rechtlichen Begründung der Entscheidung selbst, sondern allenfalls einen Fehler des -- vor oder bei der Entscheidungsfindung -- zu beachtenden Verfahrens (vgl. BFH-Beschluß vom 12. April 1994 III R 44/93, NV).
  • BFH, 16.12.1997 - XI R 39/97

    Anschlussurteil

    Anschluß an Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 12. April 1994 III R 44/93, BFH/NV 1994, 885.
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