Rechtsprechung
| BFH, 19.10.2006 - III R 55/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 32 Abs. 4 S. 2
Jahresgrenzbetrag; Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen - datenbank.nwb.de
Minderung der Einkünfte des Kindes um die von ihm gezahlten Sozialversicherungsbeiträge bei der Anwendung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 12.05.2005 - 13 K 3998/04
- BFH, 19.10.2006 - III R 55/06
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Abzug Sozialversicherungsbeiträge
Auszug aus BFH, 19.10.2006 - III R 55/06
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02 (BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260), wonach die Einkünfte des Kindes um die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge zu mindern seien, habe nicht mehr berücksichtigt werden können, da der Beschluss einen Tag nach Verkündung des Urteils bekannt geworden sei.Die Sozialversicherungsbeiträge des Kindes sind nicht zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt, da sie von Gesetzes wegen dem Kind oder dessen Eltern nicht zur Verfügung stehen und deshalb keine Entlastung bei den Eltern bewirken (Beschluss des BVerfG in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260).
- BFH, 15.12.2021 - III R 48/20
Kindergeld für behinderte Kinder; Berücksichtigung eines Teils der …
Rn. 21 Die mangelnde Bestimmung des Zuflusses für Unterhaltszwecke muss sich regelmäßig aus den Umständen objektiv nachvollziehbar ableiten lassen, wie dies etwa bei einer Schmerzensgeldrente (Senatsurteil in BFHE 253, 249, BStBl II 2016, 648, Rz 16 und 19 bis 22) oder bei Sozialversicherungsbeiträgen (Senatsurteil vom 19.10.2006 - III R 55/06, BFH/NV 2007, 420, unter II.1.) der Fall ist.Er ist zur Deckung des Lebensbedarfs des Kindes geeignet und bestimmt; es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass er keine Entlastung der kindergeldberechtigten Mutter bewirken könnte (vgl. dazu Senatsurteil in BFH/NV 2007, 420, unter II.1.).
- BFH, 20.10.2022 - III R 13/21
Kindergeldanspruch für ein volljähriges behindertes Kind; Pflegegeld; …
Rn. 25 d) Die Sozialversicherungsbeiträge des Kindes sind ebenfalls nicht zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt, da sie von Gesetzes wegen dem Kind oder dessen Eltern nicht zur Verfügung stehen (Senatsurteil vom 19.10.2006 - III R 55/06, BFH/NV 2007, 420). - BFH, 25.09.2025 - III R 20/23
Zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung bei Bezug …
Rn. 19 Abgesehen von Betriebsausgaben und Werbungskosten in Abzug zu bringen sind Sozialversicherungsbeiträge und Steuern, da sie für den Lebensunterhalt nicht zur Verfügung stehen (vgl. Senatsurteile vom 19.10.2006 - III R 55/06, BFH/NV 2007, 420, unter II.1.; vom 15.12.2021 - III R 48/20, BFHE 275, 169, BStBl II 2022, 444, Rz 21; vom 20.10.2022 - III R 13/21, BFHE 278, 444, BStBl II 2023, 655, Rz 25). - FG Köln, 28.08.2009 - 5 K 1568/07
Abzug des Arbeitnehmeranteils von Pflichtbeiträgen zur Versorgungsanstalt des …
Dementsprechend ist zwischen den Beteiligten unstreitig, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) des Sohnes ...... in Höhe von 2.410,70 EUR bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehen sind (vgl. hierzu auch BFH - Urteil vom 19.10.2006 III R 55/06, BFH/NV 2007, 420.
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