Rechtsprechung
| BFH, 25.07.2007 - III R 56/00 |
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AuslG 1990 § 5; ; AuslG 1990 § 15; ; AuslG 1990 § 27; ; AuslG 1990 § 69 Abs. 3; ; EStG § ... 62; ; EStG § 62 Abs. 2; ; EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a; ; EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b; ; EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c; ; EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3; ; EStG i.d.F. des JStG 1996 § 62 Abs. 2 Satz 1; ; BKGG § 1 Abs. 3; ; AufenthG § 101; ; DVAuslG § 3 Abs. 1 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Anspruch auf Kindergeld von ausländischen Mitgliedern des dienstlichen Hauspersonals (hier Kraftfahrer) einer Botschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch der ständig ansässigen ausländischen Mitglieder des nicht amtlich entsandten, dienstlichen Hauspersonals von Botschaften auf Kindergeld; Begriff "Ständig ansässig" im Sinne des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (WÜD); Einkommensteuerliche ...
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 07.10.1999 - 2 K 179/98
- FG Köln, 15.12.1999 - 2 K 179/98
- BFH, 25.07.2007 - III R 56/00
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (14)
- BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97
Beratungspflichten der Erziehungsgeldbehörde und der Ausländerbehörde gegenüber …
Auszug aus BFH, 25.07.2007 - III R 56/00
bb) Da die Klage aus den unter II. 3. dargelegten Gründen Erfolg hat, kann im Streitfall dahinstehen, ob die ab November 1997 erteilte fingierte Aufenthaltserlaubnis nach § 69 Abs. 3 AuslG 1990 als Aufenthaltserlaubnis i.S. des § 62 Abs. 2 EStG alter und neuer Fassung gewertet werden könnte (generell ablehnend Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 2. Oktober 1997 14 REg 1/97, SozR 3-1200 § 14 Nr. 24, m.w.N.; zustimmend, wenn eine fingierte Aufenthaltserlaubnis im Zeitraum zwischen Ablauf und Wiedererteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vorliegt: Urteile des Niedersächsischen FG vom 8. September 2004 2 K 55/03, EFG 2005, 307, und vom 30. März 2006 10 K 226/02, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst 2007, 694, sowie des FG Münster vom 5. Dezember 2003 11 K 4407/02 Kg, juris, und vom 14. Januar 2005 11 K 3588/04 Kg, EFG 2005, 626; ebenso Abschn. 62.4.1 Abs. 1 Satz 5 DA-FamEStG, Stand August 2004, BStBl I 2004, 742, und Abschn. 62.4.1 Abs. 2 Sätze 2 und 3 DA-FamEStG, Stand Juni 2007, BStBl I 2007, 489, wenn die Verlängerung oder Neuerteilung vor Ablauf des Titels beantragt wird).Der Entscheidung der Ausländerbehörde kommt für das Kindergeldrecht Tatbestandswirkung zu (…Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 20. Februar 1998 VI B 205/97, BFH/NV 1998, 963; BSG-Urteil in SozR 3-1200 § 14 Nr. 24, m.w.N.).
- BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97
Kindergeld an Ausländer
Auszug aus BFH, 25.07.2007 - III R 56/00
Der Senat teilt auch nicht die Auffassung des FG Köln im Urteil vom 9. Mai 2007 10 K 983/04 (StE 2007, 389), dass die rückwirkende Anwendung des § 62 Abs. 2 EStG auf alle noch offenen Fälle nicht der Verfassung entspreche und deshalb auf vor dem 1. Januar 2005 verwirklichte Sachverhalte --wie vom BVerfG im Verfahren wegen der Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 3 BKGG i.d.F. durch das 1. SKWPG angeordnet (vgl. Beschluss vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114)-- die bis zum 31. Dezember 1993 geltende Regelung in § 1 Abs. 3 BKGG anzuwenden sei.Diese schon dem § 62 Abs. 2 EStG i.d.F. des JStG 1996 zugrunde liegende Zielsetzung hat das BVerfG nicht beanstandet (Beschluss in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114).
- BFH, 15.03.2007 - III R 93/03
Kein Kindergeld für geduldete Ausländer
Auszug aus BFH, 25.07.2007 - III R 56/00
Betrifft der Sachverhalt --wie im Streitfall-- einen Zeitraum vor 2005, in dem noch das durch das AufenthG abgelöste AuslG 1990 galt, sind Aufenthaltsgenehmigungen i.S. des § 5 AuslG 1990 entsprechend den Fortgeltungsregelungen in § 101 AufenthG als Aufenthaltstitel im Sinne des AufenthG zu behandeln (Senatsurteil vom 15. März 2007 III R 93/03, BFH/NV 2007, 1234).Anders als das FG Köln in seinem Vorlagebeschluss vom 9. Mai 2007 10 K 1690/07 (Steuer-Eildienst --StE-- 2007, 388) hält der Senat die Anknüpfung des Kindergeldanspruchs von Ausländern an den Besitz eines Aufenthaltstitels grundsätzlich für verfassungsgemäß (Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1234).
- BFH, 26.01.2006 - III R 51/05
Keine Zusammenveranlagung und Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner
Auszug aus BFH, 25.07.2007 - III R 56/00
Eine Gesetzeslücke liegt vor, wenn eine Regelung gemessen an ihrem Zweck unvollständig, d.h. ergänzungsbedürftig ist und wenn ihre Ergänzung nicht einer vom Gesetzgeber beabsichtigten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (z.B. Senatsurteil vom 26. Januar 2006 III R 51/05, BFHE 212, 236, BStBl II 2006, 515, m.w.N.). - BFH, 02.06.2005 - III R 66/04
Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten i.S. des § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG …
Auszug aus BFH, 25.07.2007 - III R 56/00
Der Tenor des finanzgerichtlichen Urteils ist aber entsprechend den Grundsätzen des Senatsurteils vom 2. Juni 2005 III R 66/04 (BFHE 210, 265, BStBl II 2006, 184) richtigzustellen. - BSG, 23.09.2004 - B 10 EG 2/04 R
Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltstitel - Botschaft - ausländische Mission …
Auszug aus BFH, 25.07.2007 - III R 56/00
c) Es widerspräche dem Zweck der Kindergeldregelung und wäre auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bedenklich, wenn ausländische Staatsangehörige, die sich rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, voraussichtlich auf Dauer in der Bundesrepublik einer erlaubten Erwerbstätigkeit nachgehen, in das Sozialversicherungssystem eingegliedert und einkommensteuerpflichtig sind, vom Kindergeld ausgeschlossen würden, weil sie für ihren rechtmäßigen Aufenthalt kraft gesetzlicher Regelung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind und deshalb keinen Aufenthaltstitel erhalten (ähnlich BSG-Urteil vom 23. September 2004 B 10 EG 2/04 R, SozR 4-7833 § 1 Nr. 5, BFH/NV 2005, Beilage 2, 157, zum Anspruch auf Erziehungsgeld). - BFH, 20.02.1998 - VI B 205/97
Geltendmachung von Kindergeld durch einen Ausländer - Vom Auswärtigen Amt …
Auszug aus BFH, 25.07.2007 - III R 56/00
Der Entscheidung der Ausländerbehörde kommt für das Kindergeldrecht Tatbestandswirkung zu (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 20. Februar 1998 VI B 205/97, BFH/NV 1998, 963;… BSG-Urteil in SozR 3-1200 § 14 Nr. 24, m.w.N.). - FG Niedersachsen, 30.03.2006 - 10 K 226/02
(Anspruch auf Kindergeld aufgrund Fiktionsbescheinigung i.S. § 69 Abs. 3 AuslG
Auszug aus BFH, 25.07.2007 - III R 56/00
bb) Da die Klage aus den unter II. 3. dargelegten Gründen Erfolg hat, kann im Streitfall dahinstehen, ob die ab November 1997 erteilte fingierte Aufenthaltserlaubnis nach § 69 Abs. 3 AuslG 1990 als Aufenthaltserlaubnis i.S. des § 62 Abs. 2 EStG alter und neuer Fassung gewertet werden könnte (…generell ablehnend Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 2. Oktober 1997 14 REg 1/97, SozR 3-1200 § 14 Nr. 24, m.w.N.; zustimmend, wenn eine fingierte Aufenthaltserlaubnis im Zeitraum zwischen Ablauf und Wiedererteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vorliegt: Urteile des Niedersächsischen FG vom 8. September 2004 2 K 55/03, EFG 2005, 307, und vom 30. März 2006 10 K 226/02, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst 2007, 694, sowie des FG Münster vom 5. Dezember 2003 11 K 4407/02 Kg, juris, und vom 14. Januar 2005 11 K 3588/04 Kg, EFG 2005, 626; ebenso Abschn. 62.4.1 Abs. 1 Satz 5 DA-FamEStG, Stand August 2004, BStBl I 2004, 742, und Abschn. 62.4.1 Abs. 2 Sätze 2 und 3 DA-FamEStG, Stand Juni 2007, BStBl I 2007, 489, wenn die Verlängerung oder Neuerteilung vor Ablauf des Titels beantragt wird). - FG Niedersachsen, 08.09.2004 - 2 K 55/03
Voraussetzungen der Berechtigung Kindergeld in Anspruch nehmen zu können; …
Auszug aus BFH, 25.07.2007 - III R 56/00
bb) Da die Klage aus den unter II. 3. dargelegten Gründen Erfolg hat, kann im Streitfall dahinstehen, ob die ab November 1997 erteilte fingierte Aufenthaltserlaubnis nach § 69 Abs. 3 AuslG 1990 als Aufenthaltserlaubnis i.S. des § 62 Abs. 2 EStG alter und neuer Fassung gewertet werden könnte (…generell ablehnend Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 2. Oktober 1997 14 REg 1/97, SozR 3-1200 § 14 Nr. 24, m.w.N.; zustimmend, wenn eine fingierte Aufenthaltserlaubnis im Zeitraum zwischen Ablauf und Wiedererteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vorliegt: Urteile des Niedersächsischen FG vom 8. September 2004 2 K 55/03, EFG 2005, 307, und vom 30. März 2006 10 K 226/02, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst 2007, 694, sowie des FG Münster vom 5. Dezember 2003 11 K 4407/02 Kg, juris, und vom 14. Januar 2005 11 K 3588/04 Kg, EFG 2005, 626; ebenso Abschn. 62.4.1 Abs. 1 Satz 5 DA-FamEStG, Stand August 2004, BStBl I 2004, 742, und Abschn. 62.4.1 Abs. 2 Sätze 2 und 3 DA-FamEStG, Stand Juni 2007, BStBl I 2007, 489, wenn die Verlängerung oder Neuerteilung vor Ablauf des Titels beantragt wird). - FG Münster, 14.01.2005 - 11 K 3588/04
Anspruchsberechtigung; Aufenthaltserlaubnis, Ausländer; Kindergeld
Auszug aus BFH, 25.07.2007 - III R 56/00
bb) Da die Klage aus den unter II. 3. dargelegten Gründen Erfolg hat, kann im Streitfall dahinstehen, ob die ab November 1997 erteilte fingierte Aufenthaltserlaubnis nach § 69 Abs. 3 AuslG 1990 als Aufenthaltserlaubnis i.S. des § 62 Abs. 2 EStG alter und neuer Fassung gewertet werden könnte (…generell ablehnend Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 2. Oktober 1997 14 REg 1/97, SozR 3-1200 § 14 Nr. 24, m.w.N.; zustimmend, wenn eine fingierte Aufenthaltserlaubnis im Zeitraum zwischen Ablauf und Wiedererteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vorliegt: Urteile des Niedersächsischen FG vom 8. September 2004 2 K 55/03, EFG 2005, 307, und vom 30. März 2006 10 K 226/02, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst 2007, 694, sowie des FG Münster vom 5. Dezember 2003 11 K 4407/02 Kg, juris, und vom 14. Januar 2005 11 K 3588/04 Kg, EFG 2005, 626; ebenso Abschn. 62.4.1 Abs. 1 Satz 5 DA-FamEStG, Stand August 2004, BStBl I 2004, 742, und Abschn. 62.4.1 Abs. 2 Sätze 2 und 3 DA-FamEStG, Stand Juni 2007, BStBl I 2007, 489, wenn die Verlängerung oder Neuerteilung vor Ablauf des Titels beantragt wird). - FG Münster, 05.12.2003 - 11 K 4407/02
Kindergeldanspruch nach Ablauf der bisherigen, aber vor Gewährung einer erneuten …
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1690/07
Versagung des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung …
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 983/04
Gewährung von Kindergeld in gesetzlicher Höhe zugunsten einer Staatsbürgerin der …
- FG Köln, 07.10.1999 - 2 K 179/98
- BFH, 19.09.2013 - V R 9/12
Kindergeld von Ortskräften einer Deutschen Botschaft in der Dominikanischen …
Daran fehlt es bei Ortskräften, die bereits längere Zeit vor der Entsendung im Ausland ihren Wohnsitz hatten und ihn nicht wegen einer Entsendung begründet haben (BFH-Urteil vom 25. Juli 2007 III R 56/00, Rz 19, juris)."Ständig ansässig" --und damit grundsätzlich der ausländischen Einkommensteuer unterliegend-- sind daher Botschaftsangehörige, wenn sie im Zeitpunkt ihrer Anstellung bereits längere Zeit im Empfangsstaat ihren Wohnsitz hatten (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 2007 III R 56/00, juris).
- BFH, 08.08.2013 - VI R 45/12
Kindergeldanspruch von türkischen Bediensteten einer amtlichen türkischen …
Auch die Finanzverwaltung sieht in ihren Weisungen zur einkommensteuerlichen Behandlung von Mitgliedern ausländischer Botschaften Ortskräfte nur dann als nicht ständig ansässig in Deutschland an, wenn der Leiter der ausländischen Botschaft im Einzelfall ausdrücklich darlegt, dass und aus welchen Gründen die betreffende Ortskraft sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und die Absicht hat, später in den Entsendestaat oder in ein drittes Land auszuwandern (vgl. BFH-Urteile in BFHE 218, 356, BStBl II 2008, 758;… in BFH/NV 2008, 196; vom 25. Juli 2007 III R 56/00, juris; jeweils m.w.N.; a.A. DA-FamEStG Abschn. 62.6 Abs. 2). - FG Niedersachsen, 16.05.2012 - 3 K 352/11
Anspruch einer Ehefrau einer sogenannten "unechten" Ortskraft eines …
Es entspricht danach völkerrechtlich dem Interesse des Entsendestaates, sich den sozialen Schutz der in seinen diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätigen Personen und deren Familienangehörigen selbst vorzubehalten (ebenso: Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. Januar 2002 B 10/14 EG 1/00 R, BSGE 89, 124 zum Erziehungsgeld für "unechte Ortskräfte"; DA-Fam EStG 2009 unter Ziff. 62.6;… Felix in Kirchhof/ Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 62 Rn. Anm. C 18;… Seewald, Kindergeldrecht, § 62 Rn. 153; Hildesheim, DStZ 2000, 25 (28); offen gelassen von: BFH in seinen Urteilen vom 25. Juli 2007 (III R 56/00, juris; III R 55/02, BStBl II 2008, 758; III R 81/03, BFH/NV 2008, 196) und Pust in Littmann/ Bitz/ Pust, EStG, § 62 Rn. 66 aber mit Bezugnahme auf die DA-Fam EStG 2009 und ablehnend: Helmke/ Bauer, Familienleistungsausgleich, § 62 EStG Rrn.Insofern unterscheidet sich der Rechtsstreit von den Fällen, die den Entscheidungen des BFH in seinen Urteilen vom 25. Juli 2007 (aaO.), die Ortskräfte betraf, die sich für das deutsche Sozialversicherungs- und Einkommensteuerrecht entschieden hatten, zugrunde lagen.
Rn. 44 Dem steht die Rechtsprechung des BFH in seinen Urteilen vom 25. Juli 2007 (aaO.), nach der vom Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte "gelbe Ausweis" (jetzt: Protokollausweis OK) - neben anderen Voraussetzungen - zur Ausfüllung einer planwidrigen Regelungslücke im Wortlaut des § 62 Abs. 2 EStG der "zur Erwerbstätigkeit berechtigenden Aufenthaltserlaubnis nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG" gleichzustellen sei, nicht entgegen.
- FG Hamburg, 05.06.2026 - 6 K 16/25
Einkommensteuer: Einkommensteuerpflicht der Dienstbezüge eines Konsularbeamten
Entsprechend der allgemeinen völkerrechtlichen Praxis ist derjenige Konsularbeamte als ständig ansässig anzusehen, der im Zeitpunkt des Amtsantritts bereits für eine längere Zeit seinen Wohnsitz im Empfangsstaat hatte (vor dem Hintergrund des Art. 37 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 [BGBl. II 1964, 958, WÜD] vgl. BFH, Urteil vom 25. Juli 2007, III R 56/00, juris Rn. 20;… Urteil vom 25. Juli 2007, III R 55/02, BStBl. II 2008, 758, juris Rn. 15;… Urteil vom 19. September 2013, V R 9/12, BStBl. II 2014, 715, juris Rn. 21), sowie derjenige Konsularbeamte, bei dem nicht mehr die Entsendung das dominierende Element seines Aufenthalts ist, er also offenkundig nicht oder nicht mehr dem üblichen Versetzungsturnus unterliegt (…vgl. Richtsteig, Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen, 2. Aufl. 2010, Art. 71 WÜK, Anm. 3 a a; vor dem Hintergrund des Art. 37 WÜD FG Köln…, Urteil vom 24. Januar 2001, 12 K 7040/98, EFG 2001, 552, juris Rn. 35).Einer Mitteilung des Leiters der konsularischen Vertretung (oder einer anderen Stelle des Entsendestaates) könnte hier allenfalls dann eine Bedeutung zuzusprechen sein, wenn sich aus ihr ausdrücklich ergäbe, dass der Entsendestaat den betreffenden Konsularbeamten in absehbarer Frist in den Entsendestaat selbst oder in einen dritten Staat zu versetzen beabsichtigt (…vgl. Richtsteig, Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen, 2. Aufl. 2010, Art. 71 WÜK, Anm. 3 a a; vor dem Hintergrund des Art. 37 WÜD BFH, Urteil vom 25. Juli 2007, III R 56/00, juris Rn. 20;… Urteil vom 25. Juli 2007, III R 55/02, BStBl. II 2008, 758, juris Rn. 16; FG Köln…, Urteil vom 24. Januar 2001, 12 K 7040/98, EFG 2001, 552, juris Rn. 36).
- BFH, 19.02.2013 - XI R 9/12
Kindergeldanspruch von ausländischen Mitgliedern des Personals einer Botschaft …
Rn. 11 Die in den BFH-Urteilen vom 25. Juli 2007 (in BFHE 218, 356, BStBl II 2008, 758), III R 81/03 (…BFH/NV 2008, 196) und III R 56/00 (nicht veröffentlicht --n.v.--, juris) getroffenen Erwägungen würden auch im Streitfall gelten.Rn. 16 a) Bei wortgetreuer Auslegung des § 62 Abs. 2 EStG stünde dem Kläger als nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländer kein Kindergeld zu, da er in dem maßgebenden Streitzeitraum keine von der Ausländerbehörde erteilte Niederlassungs- bzw. Aufenthaltserlaubnis i.S. des § 62 Abs. 2 EStG, sondern nur einen vom AA ausgestellten "Protokollausweis für Ortskräfte" besaß (vgl. BFH-Urteile in BFHE 218, 356, BStBl II 2008, 758, unter II.2.;… in BFH/NV 2008, 196, unter II.2.; III R 56/00, n.v., unter II.2.).
- BFH, 18.12.2013 - III R 20/12
Kindergeldberechtigung von Ortskräften einer Deutschen Botschaft in einem Staat …
"Ständig ansässig" in diesem Sinne sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Anstellung von der Mission bereits längere Zeit im Empfangsstaat ihren Wohnsitz hatten (Senatsurteil vom 25. Juli 2007 III R 56/00, juris;… Richtsteig, Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen, 2010, 2. Aufl., Art. 38 WÜD Rz 3 Buchst. a). - FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - 10 K 10438/08
Kindergeldanspruch von sog. Ortskräften einer Botschaft
Ob aufgrund dieser Richtlinien für Botschaftsbedienstete, die nach dem 31. März 1999 in die Bundesrepublik eingereist sind, eine andere Beurteilung geboten ist, obwohl die betroffenen Personen nach wie vor zur Sozialversicherung herangezogen werden, hat der Bundesfinanzhof offen lassen, da die Kläger bereits zuvor in die Bundesrepublik eingereist waren (BFH, Urteile vom 25. Juli 2007, III R 55/02, BStBl. II 2008, 758;… III R 81/03, BFH/NV 2008, 196; III R 56/00 - nicht veröffentlicht).
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