Rechtsprechung
| BFH, 29.03.1974 - III R 59/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Einfamilienhaus - Eigennutzung - Bewertung - Hauptfeststellung des Einheitswertes - Jahresrohmiete - Zuschlag - Kosten - Schönheitsreparatur - Übernahme durch den Mieter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zuschlag für Kosten der Schönheitsreparaturen bei Schätzung der üblichen Miete für ein eigengenutztes Einfamilienhaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 112, 288
- BStBl II 1974, 445
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 02.06.1971 - III R 105/70
Ertragswertverfahren - Bewertung bebauter Grundstücke - Reinertrag - Übernahme …
Auszug aus BFH, 29.03.1974 - III R 59/73
Wie der Senat in dem Urteil vom 2. Juni 1971 III R 105/70 (BFHE 102, 563, BStBl II 1971, 675) ausgeführt hat, geht die gesetzliche Regelung des Ertragswertverfahrens, insbesondere die Bestimmung der Vervielfältiger (§ 80 BewG), von dieser Rechtslage nach bürgerlichem Recht aus.Der Senat hat in dem Urteil III R 105/70 weiter dargetan, daß es sich bei der Bemessung dieser Zuschläge in Abschn. 22 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Richtlinien zur Bewertung des Grundvermögens vom 19. September 1966 (BewRGr) um Erfahrungssätze handelt, die nicht zu beanstanden sind.
- BFH, 19.12.1975 - III R 6/75
Ermittlung der üblichen Miete für ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes …
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß die vom Mieter zu erbringenden Schönheitsreparaturen als sonstige Leistungen in die Jahresrohmiete einzubeziehen sind und daß der Eigentümer, der sein Grundstück selbst nutzt, insoweit als Vermieter an sich selbst gilt (vgl. BFH-Urteile vom 2. Juni 1971 III R 105/70, BFHE 102, 563, BStBl II 1971, 675, vom 29. März 1974 III R 59/73, BFHE 112, 288, BStBl II 1974, 445, vom 26. Juli 1974 III R 87/73, BFHE 113, 304, BStBl II 1974, 766, und vom 6. Dezember 1974 III R 136/73, BFHE 114, 261, BStBl II 1975, 189). - BFH, 26.07.1974 - III R 87/73
Die Vergleichsmiete ist zu erhöhten, wenn der Mieter die Kosten der …
Wäre dies nicht der Fall, so wäre die Erhöhung der Vergleichsmiete wegen der Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter, der im Entscheidungsfall mit dem Eigentümer identisch ist, nicht gerechtfertigt (vgl. BFH-Entscheidung vom 29. März 1974 III R 59/73, BFHE 112, 288, BStBl II 1974, 445).
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