Rechtsprechung
| BFH, 25.01.2007 - III R 60/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
InvZulG 1991 § 2 Satz 1
- Judicialis
InvZulG 1991 § 2 Satz 1
- IWW
- Simons & Moll-Simons
InvZulG 1991 § 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InvZulG (1991) § 2 S. 1
Zulagenbegünstigung unter Verwendung von Altteilen hergestellter Wirtschaftsgüter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Investitionszulage trotz Altteilen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Investitionszulage trotz Altteilen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts bei Verwendung neuer und gebrauchter Teile; Annahme einer wertmäßig untergeordneten Bedeutung gebrauchter Teile; Berücksichtigung von Kosten für Demontage, Aufarbeitung und Zusammenbau bei der Bestimmung des Teilwertes; Abgrenzung ...
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Zulagenbegünstigung für mit gebrauchten und neuen Teilen hergestellte Wirtschaftsgüter
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Neues Wirtschaftsgut bei Verwendung gebrauchter und neuer Teile
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
InvZulG § 2 J: 1991
Bewegliches Wirtschaftsgut; Neu; Straßenbahn; Teilwert
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 10.11.2004 - 7 K 1628/99
- BFH, 25.01.2007 - III R 60/04
Papierfundstellen
- BFHE 215, 454
- BB 2007, 762
- DB 2007, 785
- BStBl II 2007, 410
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BFH, 06.12.1991 - III R 108/90
Der Umbau von Druckmaschinen unter Verwendung neu angeschaffter Gegenstände führt …
Auszug aus BFH, 25.01.2007 - III R 60/04
Denn die Klägerin hat aus den gebrauchten Straßenbahnwagen wiederum im gewöhnlichen Einsatz verwendete und mit zwar moderner, aber gleichwohl allgemein verbreiteter Technik ausgestattete Straßenbahnwagen hergestellt (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 1991 III R 108/90, BFHE 167, 257, BStBl II 1992, 452).In späteren Entscheidungen hat der Senat ausgeführt, bei der Herstellung eines Wirtschaftsguts unter Verwendung gebrauchter Teile gäben die neuen Teile der Gesamtsache das Gepräge, wenn ein neuartiges Wirtschaftsgut (ein "aliud") entstehe (Senatsurteil in BFHE 167, 257, BStBl II 1992, 452; vgl. auch Senatsurteil in BFHE 212, 364, BStBl II 2006, 769).
Der Senat hat dazu in dem Urteil in BFHE 167, 257, BStBl II 1992, 452 auf ein geändertes Verfahren, neue Einsatzmöglichkeiten und einen Qualitätssprung durch die an einer Maschine vorgenommenen Änderungen hingewiesen.
- BFH, 28.09.1990 - III R 77/89
Herstellung eines neuen selbständigen Wirtschaftsgutes durch Umgestaltung oder …
Auszug aus BFH, 25.01.2007 - III R 60/04
b) Für die Abgrenzung, ob ein bestehendes Wirtschaftsgut nur repariert und modernisiert worden oder ob ein neues Wirtschaftsgut entstanden ist, hat der Senat die Grundsätze der Rechtsprechung zu Gebäudeausbauten- und -erweiterungen herangezogen und ist (erstmals im Urteil vom 28. September 1990 III R 77/89, BFHE 164, 156, BStBl II 1991, 361) in entsprechender Anwendung dieser Grundsätze von der Herstellung eines neuen selbständigen beweglichen Wirtschaftsguts ausgegangen, wenn das vorhandene bewegliche Wirtschaftsgut unter Verwendung anderer, neu angeschaffter beweglicher Sachen so tiefgreifend umgestaltet oder in einem solchen Ausmaß erweitert wird, dass die neuen Teile der Gesamtssache das Gepräge geben und die Altteile bedeutungs- und wertmäßig untergeordnet erscheinen.Vielmehr ist die Herstellung eines Wirtschaftsguts, bei dem in geringem Umfang auch gebrauchte Teile verwendet werden, dann begünstigt, wenn durch den Zusammenbau der gebrauchten und neuen Teile ein anderes als das bisher vorhandene Wirtschaftsgut hergestellt wird (vgl. Senatsurteil in BFHE 164, 156, BStBl II 1991, 361: "Herstellung eines anderen, bisher noch nicht existenten Wirtschaftsgutes").
- BFH, 17.11.2005 - III R 53/04
Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts bei Verwendung gebrauchter Bauteile
Auszug aus BFH, 25.01.2007 - III R 60/04
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 17. November 2005 III R 53/04, BFHE 212, 364, BStBl II 2006, 769, m.w.N.) setzt die Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts im Regelfall die Verwendung ausschließlich neuer, d.h. ungebrauchter Teile voraus.In späteren Entscheidungen hat der Senat ausgeführt, bei der Herstellung eines Wirtschaftsguts unter Verwendung gebrauchter Teile gäben die neuen Teile der Gesamtsache das Gepräge, wenn ein neuartiges Wirtschaftsgut (ein "aliud") entstehe (Senatsurteil in BFHE 167, 257, BStBl II 1992, 452; vgl. auch Senatsurteil in BFHE 212, 364, BStBl II 2006, 769).
- BFH, 04.08.1983 - III R 21/80
Ein Wirtschaftsgut ist auch dann noch neu, wenn der Teilwert der bei seiner …
Auszug aus BFH, 25.01.2007 - III R 60/04
Diese Definition des Teilwerts in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes gilt auch bei der Bemessung des Werts der in ein hergestelltes Wirtschaftsgut eingebauten Altteile für die Frage der Neuheit im Rahmen der Zulagenförderung (Senatsurteil vom 4. August 1983 III R 21/80, BFHE 141, 200, BStBl II 1984, 631).Das FA beruft sich für seine gegenteilige Auffassung zu Unrecht auf das Urteil des Senats in BFHE 141, 200, BStBl II 1984, 631.
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