Rechtsprechung
| BFH, 05.12.1967 - III R 69/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Revisionsinstanz - Klageanspruch - Verwaltungsakt - Revisionsrücknahme - Auslegung prozessualer Erklärungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 91, 20
- BStBl II 1968, 203
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 23.02.1968 - VI R 35/67
Beteiligte des Rechtsstreits - Erklärung der Erledigung - Steuerprozeß - Einigung …
Es ist vielmehr, wie der III. Senat im Beschluß III R 69/67 vom 5. Dezember 1967 (BFH 91, 20, BStBl II 1968, 203) zutreffend ausgeführt hat, im Einzelfall durch Auslegung der Erklärung zu ermitteln, was die Beteiligten mit der Erledigungserklärung zum Ausdruck bringen wollten (vgl. auch den Beschluß des V. Senats V B 33/67 vom 12. Oktober 1967, BFH 90, 367, BStBl II 1968, 98). - BFH, 10.01.1985 - VII B 59/84
Rechtmäßikeit der Annahme einer Erledigungserklärung im Falle einer Anzeigung des …
Das genügt als Erledigungserklärung, denn auch bei einer prozessualen Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Ausdruck zu haften (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Dezember 1967 III R 69/67, BFHE 91, 20, BStBl II 1968, 203). - BFH, 25.10.1968 - III 142/65
Erklärung der Erledigung der Hauptsache durch nur einen Prozessbeteiligten in der …
Es ist zwar nicht erforderlich, daß die Erledigung ausdrücklich erklärt wird (BFH-Beschluß III R 69/67 vom 5. Dezember 1967, BFH 91, 20, BStBl II 1968, 203). - BFH, 23.02.1968 - III B 2/67
Beiladung - Kostenentscheidung - Erstattungsfähigkeit - Außergerichtliche Kosten …
Denn auch bei prozessualen Erklärungen ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Ausdruck zu haften, falls solche Erklärungen überhaupt einer Auslegung fähig sind (vgl. auch Beschluß des BFH III R 69/67 vom 5. Dezember 1967, BFH 91, 20, BStBl II 1968, 203). - BFH, 22.11.1968 - IV B 43/68
Kostenentscheidung bei Erledigung des Klageverfahrens wegen Zurücknahme der …
Das besagt aber nicht, daß eine Prüfung ausgeschlossen ist, ob eine derartige Erklärung überhaupt abgegeben ist und welchen Inhalt sie hat (vgl. die BFH-Beschlüsse III R 69/67 vom 5. Dezember 1967, BFH 91, 20, BStBl II 1968, 203, und VI R 35/67 vom 23. Februar 1968, BFH 91, 403, BStBl II 1968, 352).
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