Rechtsprechung
| BFH, 20.10.1972 - III R 7/72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Veranlagung der Vermögensteuer - Freibetrag für Kinder - Ermittlung des Gesamtvermögens - Schuldabzug - Unterhaltsverpflichtung - Kapitalwert der Unterhaltslast
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 107, 310
- DB 1973, 42
- BStBl II 1973, 98
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58
Personenbezogene Kapitalgesellschaften
Auszug aus BFH, 20.10.1972 - III R 7/72
Sie sind ein verfassungsrechtlich anzuerkennender Grund für eine Typisierung und schließen damit eine Verletzung des Gleichheitssatzes aus (vgl. BVerfGE 9, 3 [13], BStBl I 1959, 68 [70]; BVerfGE 13, 331 [341], BStBl I 1962, 500 [502]; BVerfGE 21, 12 [27], BStBl III 1967, 7 [11]). - BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
Allphasenumsatzsteuer
Auszug aus BFH, 20.10.1972 - III R 7/72
Sie sind ein verfassungsrechtlich anzuerkennender Grund für eine Typisierung und schließen damit eine Verletzung des Gleichheitssatzes aus (vgl. BVerfGE 9, 3 [13], BStBl I 1959, 68 [70]; BVerfGE 13, 331 [341], BStBl I 1962, 500 [502]; BVerfGE 21, 12 [27], BStBl III 1967, 7 [11]). - BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57
Eigenmietwert
Auszug aus BFH, 20.10.1972 - III R 7/72
Sie sind ein verfassungsrechtlich anzuerkennender Grund für eine Typisierung und schließen damit eine Verletzung des Gleichheitssatzes aus (vgl. BVerfGE 9, 3 [13], BStBl I 1959, 68 [70]; BVerfGE 13, 331 [341], BStBl I 1962, 500 [502]; BVerfGE 21, 12 [27], BStBl III 1967, 7 [11]).
- BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60
Spinnweber-Zusatzsteuer
Auszug aus BFH, 20.10.1972 - III R 7/72
Der Gleichheitssatz wird jedoch nicht schon dadurch verletzt, daß die gesetzliche Regelung nicht die gerechteste oder zweckmäßigste ist (vgl. Entscheidungen des BVerfG -- BVerfGE 23, 12 [25] -- BFH-Entscheidung VI 289--290/58 U vom 21. August 1959, BFH 69, 398, BStBl III 1959, 409); erforderlich ist vielmehr, daß sich für die gesetzliche Differenzierung oder Typisierung ein vernünftiger oder sonst einleuchtender Grund nicht finden läßt, so daß sie als willkürlich erscheinen muß (BVerfGE 12, 341 [348], BStBl I 1961, 432 [433, 434]). - BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65
Unfallversicherungsgesetz
Auszug aus BFH, 20.10.1972 - III R 7/72
Der Gleichheitssatz wird jedoch nicht schon dadurch verletzt, daß die gesetzliche Regelung nicht die gerechteste oder zweckmäßigste ist (vgl. Entscheidungen des BVerfG -- BVerfGE 23, 12 [25] -- BFH-Entscheidung VI 289--290/58 U vom 21. August 1959, BFH 69, 398, BStBl III 1959, 409); erforderlich ist vielmehr, daß sich für die gesetzliche Differenzierung oder Typisierung ein vernünftiger oder sonst einleuchtender Grund nicht finden läßt, so daß sie als willkürlich erscheinen muß (BVerfGE 12, 341 [348], BStBl I 1961, 432 [433, 434]). - BFH, 30.04.1971 - III R 108/66
Steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltskosten für ein Kind, dass nicht als …
Auszug aus BFH, 20.10.1972 - III R 7/72
Im Urteilsfall III R 108/66 vom 30. April 1971 (BFH 102, 291, BStBl II 1971, 609) konnte die Unterhaltslast deshalb berücksichtigt werden, weil dem Vater für sein nicht eheliches Kind ein Freibetrag nicht zustand. - BFH, 23.02.1968 - VI R 236/67
Aufwendungen für Unterhalt - Aufwendungen für Ausbildung - Minderjähriges Kind - …
Auszug aus BFH, 20.10.1972 - III R 7/72
Bei dieser Freibetragsregelung ist der Gesetzgeber ersichtlich von der Überlegung ausgegangen, daß die unterschiedlichen Gründe, auf denen die Unterhaltspflicht beruhen kann, und die daraus sich ergebende unterschiedliche Höhe der Belastung im Interesse einer praktikablen Durchführung einer Massenbesteuerung am zweckmäßigsten typisiert mit einem festen Abzugsbetrag berücksichtigt wird (vgl. auch Entscheidung des BFH VI R 236/67 vom 23. Februar 1968, BFH 91, 418, BStBl II 1968, 374). - BFH, 28.02.1964 - VI 314/63 U
Steuerrechtliche Behandlung der Kosten für die Internatsunterbringung eines …
Auszug aus BFH, 20.10.1972 - III R 7/72
Die Tatsache, daß die Kläger ihrem kranken und dadurch erwerbsunfähigen Kind Unterhalt leisten müssen, wird aber bei der Einkommensteuer sowohl durch die Gewährung eines Freibetrags (§ 32 Abs. 2 Nr. 2b EStG) als auch durch die Anerkennung einer außergewöhnlichen Belastung mit Krankheitskosten berücksichtigt (vgl. BFH-Entscheidung VI 314/63 U vom 28. Februar 1964, BFH 79, 104, BStBl III 1964, 270). - BFH, 21.08.1959 - VI 289/58 U
Verfassungsmäßigkeit des § 32a Einkommensteuergesetz (EStG) 1957 - …
Auszug aus BFH, 20.10.1972 - III R 7/72
Der Gleichheitssatz wird jedoch nicht schon dadurch verletzt, daß die gesetzliche Regelung nicht die gerechteste oder zweckmäßigste ist (vgl. Entscheidungen des BVerfG -- BVerfGE 23, 12 [25] -- BFH-Entscheidung VI 289--290/58 U vom 21. August 1959, BFH 69, 398, BStBl III 1959, 409); erforderlich ist vielmehr, daß sich für die gesetzliche Differenzierung oder Typisierung ein vernünftiger oder sonst einleuchtender Grund nicht finden läßt, so daß sie als willkürlich erscheinen muß (BVerfGE 12, 341 [348], BStBl I 1961, 432 [433, 434]).
- BFH, 11.05.1973 - III R 39/72
Eltern - Kind - Dauernde Erwerbsunfähigkeit - Pflegebedürftigkeit - Freibetrag - …
Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 20. Oktober 1972 III R 7/72 (BFHE 107, 310, BStBl II 1972, 98) eingehend dargelegt, daß nach der Gesetzessystematik die Unterhaltslast trotz etwaiger unterschiedlicher Höhe mit einem gesetzlich festgelegten Pauschbetrag zu berücksichtigen ist.Das Urteil III R 7/72 betraf allerdings ein dauernd erwerbsunfähiges Kind, das am Vermögensteuerstichtage noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatte; das gleiche gilt für das nichtveröffentlichte Urteil des Senats vom 12. Januar 1973 III R 90/72.
In dem Urteil III R 7/72 wird jedoch ausgeführt, daß auch bei über 18jährigen, dauernd erwerbsunfähigen Kindern der Kinderfreibetrag nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 VStG alle Unterhaltskosten mit erhöhten Aufwendungen infolge Krankheit abgilt.
- BFH, 24.01.1975 - III R 4/73
Zur Frage, wann Anteile an einer GmbH Einfluß auf die Geschäftsführung gewähren; …
Im Hinblick darauf, daß jede Schätzung zwangsläufig mit mehr oder weniger großen Fehlern behaftet ist, räumt der Senat einer generellen Gleichmäßigkeit, der sogenannten "Typengerechtigkeit" (vgl. Entscheidung des BVerfG vom 18. Mai 1971 I BvL 7, 8/69, BVerfGE 31, 119 [131]) den Vorrang vor einer individuellen Gerechtigkeit ein, von der befürchtet werden müßte, daß sie mangels Praktikabilität in ihr Gegenteil verkehrt würde (vgl. BFH-Entscheidung vom 20. Oktober 1972 III R 7/72, BFHE 107, 310 [312], BStBl II 1973, 98). - FG Hessen, 28.11.2006 - 1 K 411/06
Anteilsbewertung nach dem Stuttgarter Verfahren - Abschlag für Anteile ohne …
Im Hinblick darauf, dass jede Schätzung zwangsläufig mit mehr oder weniger großen Unsicherheiten behaftet sei, räume die Rechtsprechung einer generellen Gleichmäßigkeit, der sogen. "Typengerechtigkeit", den Vorrang vor einer individuellen Gerechtigkeit ein (Urteil des BFH vom 20.10.1972 III R 7/72, BStBl II 1973, 98).
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