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| OVG Saarland, 20.12.1965 - III R 77/63 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anerkennung einer Erkrankung als Dienstunfall oder als Berufskrankheit ; Herzinfarkt als Dienstunfall; Gesundheitsbeschädigung bei Ausübung oder infolge des Dienstes
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 01.10.1963 - 3 K 213/62
- OVG Saarland, 20.12.1965 - III R 77/63
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OVG Saarland, 10.11.1965 - III R 40/63 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 02.07.1963 - II C 209.61 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VG Arnsberg, 20.01.2010 - 2 K 833/07
Psychische Erkrankung eines Polizeibeamten nach Dienstbesprechung über …
Rn. 54 Vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. November 1993 - 3 L 99/93 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 30. Dezember 1965 - III R 77/63 -, ZBR 1966, 382; BayVGH, Urteil vom 12. Oktober 1983 - Nr. 3 B 83 A.474 -, Schütz / Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES / C II 3.1 Nr. 7; Brockhaus in Schütz / Maiwald, a.a.O., Teil D, Rn. 1 zu § 31 BeamtVG. - VG München, 16.05.2013 - M 12 K 12.1960
Dienstunfall; Herzinfarkt; Kausalität
So wurde ein im Dienst erlittener Herzinfarkt dann nicht als Dienstunfall angesehen, wenn bei vorliegender Coronarsklerose die seelischen und körperlichen Belastungen, die bestimmte Dienstleistungen mit sich gebracht haben, nur als auslösende Faktoren von untergeordneter Bedeutung in Frage kommen (HessVGH v. 06.10.1971, I OE 32/70; OVG Saarland, 20.12.1965, III R 77/63, beide juris).
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