Rechtsprechung
| BFH, 22.10.1971 - III R 81/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Sportverein - Förderung der Freikörperkultur - Gemeinnützigkeit - Steuerfreiheit - Sportliche Anlagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 104, 88
- BStBl II 1972, 197
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 20.11.1969 - I B 34/69
Klage eines Vereins - Bejahung der Steuerpflicht - Überprüfung der Rechtsfrage - …
Auszug aus BFH, 22.10.1971 - III R 81/70
Der I. Senat hat in einem Beschluß I B 34/69 vom 20. November 1969 (BFH 97, 281, BStBl II 1970, 133) ausgeführt, auch wenn nach der Behauptung des Vereins die Anschauungen in der Bevölkerung sich inzwischen erheblich zugunsten der Freikörperkultur verändert hätten, sei nicht zu verkennen, daß auch heute noch weite Kreise der Bevölkerung sich ablehnend verhielten. - BFH, 31.10.1963 - I 122/62 U
Förderung der "Freikörperkultur" als gemeinnütziger Zweck eines eingetragenen …
Auszug aus BFH, 22.10.1971 - III R 81/70
Der I. Senat des BFH hat in dem Urteil I 122/62 U vom 31. Oktober 1963 (BFH 78, 212, BStBl III 1964, 83) entschieden, daß die Förderung der Freikörperkultur damals nach der Volksanschauung nicht als Verfolgung eines gemeinnützigen Zwecks anzusehen sei.
- BFH, 30.09.1981 - III R 2/80
Gemeinnützigkeit von FKK-Vereinen
Es bezog sich dafür im wesentlichen auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1963 I 122/62 U, BFHE 78, 212, BStBl III 1964, 83, vom 20. November 1969 I B 34/69, BFHE 97, 281, BStBl II 1970, 133 und vom 22. Oktober 1971 III R 81/70, BFHE 104, 88, BStBl II 1972, 197).
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