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Rechtsprechung
   BFH, 16.01.1976 - III R 86/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1402
BFH, 16.01.1976 - III R 86/75 (https://dejure.org/1976,1402)
BFH, Entscheidung vom 16.01.1976 - III R 86/75 (https://dejure.org/1976,1402)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 1976 - III R 86/75 (https://dejure.org/1976,1402)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 117, 524
  • DB 1976, 801
  • BStBl II 1976, 253
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.11.1971 - III B 29/71

    Einheitswerte des Grundvermögens - Streitwert der rechtsstreitigkeiten - …

    Auszug aus BFH, 16.01.1976 - III R 86/75
    Der Senat hält für die Anfechtung von EW-Bescheiden über die Hauptfeststellung 1964 für Grundstücke daran fest, daß der Streitwert mit 40 v. T. des streitigen Wertunterschieds zu bemessen ist (Anschluß an BFHE 103, 316, BStBl II 1972, 85).

    Bei der Anfechtung von Einheitswerten für Grundstücke, die nach Wertverhältnissen 1935 festgestellt wurden, hat der Senat dieses Interesse in ständiger Rechtsprechung mit 40 v. T. des streitigen Wertunterschieds angenommen (vgl. Entscheidung des BFH vom 19. November 1971 III B 29/71, BFHE 103, 316, BStBl II 1972, 85).

    Dem ist der Senat mit Beschluß III B 29/71 nicht gefolgt, mit der Begründung, daß die zukünftige steuerliche Belastung der zum 1. Januar 1964 allgemein festgestellten Einheitswerte des Grundvermögens noch nicht überschaubar sei.

    Der Senat kann nicht dazu Stellung nehmen, ob er der jüngsten Bemessung der Streitwertpauschale durch die Finanzverwaltungen der Länder folgen würde; denn er ist der Auffassung, daß es für die Anfechtung der durch Hauptfeststellung 1964 festgestellten Einheitswerte des Grundvermögens entsprechend dem Beschluß III B 29/71 bei dem Pauschsatz von 40 v. T. verbleiben muß.

    Die vom Senat im Beschluß III B 29/71 angekündigte grundsätzliche Überprüfung der Streitwertpauschale kann damit erst im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten durchgeführt werden, die die Fortschreibung von Einheitswerten, die nach Wertverhältnissen 1964 festgestellt wurden, zum 1. Januar 1974 zum Gegenstand haben.

  • BFH, 18.11.1977 - III S 6/77

    Einführung des Vertretungszwangs - Analoge Anwendung - Beiordnung eines …

    Hieran hat er auch für die Anfechtung der durch Hauptfeststellung 1964 festgestellten Einheitswerte des Grundvermögens festgehalten (vgl. Beschluß vom 16. Januar 1976 III R 86/75, BFHE 117, 524, BStBl II 1976, 253).
  • BFH, 13.08.1976 - III B 33/75

    Streitwert bei Anfechtung der Artfeststellung - Auswirkung der Artänderung im …

    Auch im vorliegenden Fall war der Streitwert für die Beteiligten nicht ohne weiteres zu erkennen, denn es mußte neben der durch das Vermögensteuerreformgesetz 1974 veränderten steuerlichen Belastung der Einheitswerte auch berücksichtigt werden, daß der Senat zum 1. Januar 1974 eine grundsätzliche Überprüfung der Streitwertpauschale in Aussicht genommen hat (vgl. BFH-Entscheidungen III B 29/71 und vom 16. Januar 1976 III R 86/75, BFHE 117, 524, BStBl II 1976, 253).
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