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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 05.10.1981 - III R 87/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,13701
OVG Saarland, 05.10.1981 - III R 87/80 (https://dejure.org/1981,13701)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05.10.1981 - III R 87/80 (https://dejure.org/1981,13701)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05. Oktober 1981 - III R 87/80 (https://dejure.org/1981,13701)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Saarlouis, 25.05.2021 - 3 L 520/21

    Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit

    Rn. 29 Nach der Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. erstmalig OVG des Saarlandes, Urteil vom 06.12.1978, Az III R 123/78, SKZ 1979, S. 44 ff und später Beschluss vom 05.10.1981, Az III R 87/80, NVwZ 1982, 140; vgl. auch Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 15.03.2010 -11 K 759/09-, juris) ist grundsätzlich von einer Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit auszugehen und zwar auch dann, wenn nicht ein Organ, sondern ein Organteil oder ein einzelner Organwalter den Rechtsstreit führt.
  • VG Saarlouis, 15.03.2010 - 11 K 759/09

    Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit

    Rn. 9 Nach der Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. erstmalig OVG des Saarlandes, Urteil vom 06.12.1978, Az III R 123/78, SKZ 1979, S.44 ff und später Beschluss vom 05.10.1981, Az III R 87/80, NVwZ 1982, 140), ist grundsätzlich von einer Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit auszugehen und zwar auch dann, wenn nicht ein Organ, sondern ein Organteil oder ein einzelner Organwalter den Rechtsstreit führt.
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