Rechtsprechung
| OVG Saarland, 05.10.1981 - III R 87/80 |
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Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Kostentragung bei Klage von Gemeinderäten gegen Ergebnis einer Bürgermeisterwahl
Wird zitiert von ... (2)
- VG Saarlouis, 25.05.2021 - 3 L 520/21
Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit
Rn. 29 Nach der Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. erstmalig OVG des Saarlandes, Urteil vom 06.12.1978, Az III R 123/78, SKZ 1979, S. 44 ff und später Beschluss vom 05.10.1981, Az III R 87/80, NVwZ 1982, 140; vgl. auch Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 15.03.2010 -11 K 759/09-, juris) ist grundsätzlich von einer Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit auszugehen und zwar auch dann, wenn nicht ein Organ, sondern ein Organteil oder ein einzelner Organwalter den Rechtsstreit führt. - VG Saarlouis, 15.03.2010 - 11 K 759/09
Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit
Rn. 9 Nach der Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. erstmalig OVG des Saarlandes, Urteil vom 06.12.1978, Az III R 123/78, SKZ 1979, S.44 ff und später Beschluss vom 05.10.1981, Az III R 87/80, NVwZ 1982, 140), ist grundsätzlich von einer Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit auszugehen und zwar auch dann, wenn nicht ein Organ, sondern ein Organteil oder ein einzelner Organwalter den Rechtsstreit führt.
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