Rechtsprechung
| BFH, 07.07.2011 - III R 91/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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Investitionszulage für eine leer stehende Wohnung
- openjur.de
Investitionszulage für eine leer stehende Wohnung
- Bundesfinanzhof
InvZulG § 3 Abs 1
Investitionszulage für eine leer stehende Wohnung - rechtsinformationen.bund.de
Investitionszulage für eine leer stehende Wohnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 1 InvZulG 1999
Investitionszulage für eine leer stehende Wohnung - IWW
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Investitionszulage auch für länger leerstehende aber Wohnzwecken dienende Wohnung
- cpm-steuerberater.de
Investitionszulage für eine leer stehende Wohnung
- Betriebs-Berater
Investitionszulage für eine leer stehende Wohnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InvZulG 1999 § 3
Bewertung von zur Vermietung bestimmter Wohnungen für fremde Wohnzwecke trotz Leerstand für mehr als ein Jahr - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Investitionszulage auch für eine leer stehende Wohnung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Investitionszulage bei Wohnungsleerstand
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bewertung von zur Vermietung bestimmter Wohnungen für fremde Wohnzwecke trotz Leerstand für mehr als ein Jahr
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zulage für eine leer stehende Wohnung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Investitionszulage für leer stehende Wohnung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Investitionszulage grundsätzlich auch bei lang dauerndem Wohnungsleerstand möglich! (IMR 2012, 1033)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Investitionszulagengesetz
- Begünstigung betrieblich genutzter Gebäudeneubauten
- Verwendungsvoraussetzung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 13 K 2430/04
- BFH, 07.07.2011 - III R 91/08
Papierfundstellen
- BFHE 234, 469
- BB 2012, 634
- DB 2011, 2753
- BStBl II 2014, 198
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BFH, 21.08.2001 - IX R 52/98
Einkommensteuer - Absetzung für Abnutzung - Erhöhte Absetzungen - Fremder …
Auszug aus BFH, 07.07.2011 - III R 91/08
Diese hätten aber nicht --wie erforderlich-- während der fünfjährigen Bindungsfrist ununterbrochen fremden Wohnzwecken gedient, da die in allen drei Fällen mehr als einjährige Leerstandsdauer (13 Monate bei der Wohnung 3. OG links, 27 Monate bei der DG-Wohnung links und 36 Monate bei der DG-Wohnung rechts) nicht als --unschädlicher-- vorübergehender Leerstand im Sinne der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 21. August 2001 IX R 52/98, BFH/NV 2002, 325, betr. erhöhte Absetzungen nach § 7c des Einkommensteuergesetzes --EStG-- bei Vermietung an wechselnde Feriengäste) angesehen werden könne.Soweit im BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 325 ein vorübergehender Leerstand für unschädlich erachtet worden sei, lasse sich daraus schließen, dass ein nicht vorübergehender Leerstand als schädlich einzustufen wäre.
Der Senat folgt insoweit dem BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 325, wonach eine zur dauernden Vermietung bestimmte und dafür verfügbar gehaltene Wohnung i.S. des § 7c Abs. 4 EStG auch während eines vorübergehenden Leerstands fremden Wohnzwecken dient.
Gefördert werden durch § 3 InvZulG 1999 nur Investitionen in Wohnungen, die nach Beendigung der Arbeiten der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 325 zum Förderzweck des § 7c Abs. 4 EStG).
Nicht gefördert werden Arbeiten an betrieblich genutzten Wohnungen (z.B. Praxen, Büros) sowie die Modernisierung von Wohnungen, die einer kurzfristigen Beherbergung --bis sechs Monate-- dienen sollen (…Senatsurteil vom 15. Dezember 2005 III R 29/05, BFH/NV 2006, 1346) oder Feriengästen überlassen werden (BFH-Urteile vom 14. März 2000 IX R 8/97, BFHE 191, 502, BStBl II 2001, 66; in BFH/NV 2002, 325).
- BFH, 23.03.1990 - III R 33/87
Ein Wirtschaftsgut dient nur dann unmittelbar einem begünstigten Zweck, wenn es …
Auszug aus BFH, 07.07.2011 - III R 91/08
Rn. 7 Der BFH habe in seinem Urteil vom 23. März 1990 III R 33/87 (BFHE 160, 377, BStBl II 1990, 726) ausgeführt, dass eine bloße Zweckbestimmung nicht ausreiche, um ein Wirtschaftsgut diesem Zweck dienen zu lassen; erforderlich sei eine dem Zweck entsprechende tatsächliche Nutzung.Rn. 13 Der Senat hat zwar in seinen Urteilen vom 29. April 1977 III R 154/73 (BFHE 123, 89, BStBl II 1977, 790 a.E.) und in BFHE 160, 377, BStBl II 1990, 726 entschieden, dass das Tatbestandsmerkmal "zu etwas dienen" dem Wortsinn nach eine tatsächliche Nutzung des Wirtschaftsguts zu bestimmten Zwecken erfordere.
- BFH, 18.08.2010 - X R 30/07
Abgrenzung von Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwendungen hinsichtlich …
Auszug aus BFH, 07.07.2011 - III R 91/08
Ein lange andauernder Leerstand wird jedoch Zweifel daran begründen, ob das Gebäude tatsächlich i.S. von § 3 Abs. 1 InvZulG 1999 fremden Wohnzwecken dienen soll, ebenso wie ein langjähriger Leerstand einkommensteuerrechtlich zu Zweifeln Anlass gibt, ob der Steuerpflichtige nicht eine dauerhafte Vermietung ausschließt, um die Wohnung verkaufen zu können (vgl. z.B. den dem BFH-Urteil vom 5. April 2005 IX R 48/04, BFH/NV 2005, 1299 zugrunde liegenden Sachverhalt, sowie das BFH-Urteil vom 18. August 2010 X R 30/07, BFH/NV 2011, 215 --20-jähriger Leerstand--).
- BFH, 14.03.2000 - IX R 8/97
Ferienwohnungen dienen nicht Wohnzwecken
Auszug aus BFH, 07.07.2011 - III R 91/08
Nicht gefördert werden Arbeiten an betrieblich genutzten Wohnungen (z.B. Praxen, Büros) sowie die Modernisierung von Wohnungen, die einer kurzfristigen Beherbergung --bis sechs Monate-- dienen sollen (…Senatsurteil vom 15. Dezember 2005 III R 29/05, BFH/NV 2006, 1346) oder Feriengästen überlassen werden (BFH-Urteile vom 14. März 2000 IX R 8/97, BFHE 191, 502, BStBl II 2001, 66;… in BFH/NV 2002, 325). - BFH, 24.02.2010 - III R 69/07
Nachrangige Zulagenberechtigung im Falle der Anschaffung modernisierter …
Auszug aus BFH, 07.07.2011 - III R 91/08
Denn auch im Falle der Veräußerung an einen Anleger und der Vermietung zu Wohnzwecken durch diesen kann der Veräußerer eine Zulage beanspruchen (Senatsurteil vom 24. Februar 2010 III R 69/07, BFHE 228, 562). - BFH, 05.03.2002 - IV B 22/01
Unbebautes Grundstück: Betriebs- oder Privatvermögen?
Auszug aus BFH, 07.07.2011 - III R 91/08
Diese Wirtschaftsgüter dienen dem Betrieb auch dann, wenn sie gegenwärtig nicht genutzt, aber für eine spätere betriebliche Nutzung vorgehalten werden (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1977 VIII R 29/75, BFHE 124, 424, BStBl II 1978, 330; BFH-Beschluss vom 5. März 2002 IV B 22/01, BFHE 198, 463, BStBl II 2002, 690, betr. - BFH, 28.11.2006 - III R 17/05
InvZul: Zeitpunkt der Anschaffung
Auszug aus BFH, 07.07.2011 - III R 91/08
Rn. 11 b) Aus dem Einkommensteuerrecht übernommene Begriffe sind im Investitionszulagenrecht grundsätzlich nach den für die Einkommensbesteuerung maßgebenden Grundsätzen auszulegen, soweit sich nicht aus dem InvZulG 1999, seinem Zweck und seiner Entstehungsgeschichte etwas anderes ergibt (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 28. November 2006 III R 17/05, BFH/NV 2007, 975). - BFH, 15.12.2005 - III R 27/05
Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken i.S. des § 3 Abs. 1 InvZulG 1999 bei …
Auszug aus BFH, 07.07.2011 - III R 91/08
Diese Aussage sei in den BFH-Urteilen vom 19. Mai 2004 III R 12/03 (BFHE 205, 561, BStBl II 2004, 837) und vom 15. Dezember 2005 III R 27/05 (BFHE 212, 376, BStBl II 2006, 561) nicht aufgegeben worden. - BFH, 19.05.2004 - III R 12/03
Investitionszulage für Wohnungen
Auszug aus BFH, 07.07.2011 - III R 91/08
Diese Aussage sei in den BFH-Urteilen vom 19. Mai 2004 III R 12/03 (BFHE 205, 561, BStBl II 2004, 837) und vom 15. Dezember 2005 III R 27/05 (BFHE 212, 376, BStBl II 2006, 561) nicht aufgegeben worden. - BFH, 05.04.2005 - IX R 48/04
VuV; Aufwendungen für leer stehende Wohnung
Auszug aus BFH, 07.07.2011 - III R 91/08
Ein lange andauernder Leerstand wird jedoch Zweifel daran begründen, ob das Gebäude tatsächlich i.S. von § 3 Abs. 1 InvZulG 1999 fremden Wohnzwecken dienen soll, ebenso wie ein langjähriger Leerstand einkommensteuerrechtlich zu Zweifeln Anlass gibt, ob der Steuerpflichtige nicht eine dauerhafte Vermietung ausschließt, um die Wohnung verkaufen zu können (vgl. z.B. den dem BFH-Urteil vom 5. April 2005 IX R 48/04, BFH/NV 2005, 1299 zugrunde liegenden Sachverhalt, sowie das BFH-Urteil vom 18. August 2010 X R 30/07, BFH/NV 2011, 215 --20-jähriger Leerstand--). - BFH, 30.07.2009 - III R 27/07
InvZulG 1999: Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken
- BFH, 06.12.1977 - VIII R 29/75
Verhalten des Kaufmannes - Grundstückserwerb - Betrieblicher Zweck - …
- BFH, 15.12.2005 - III R 29/05
Wohnzwecke i. S. von § 3 Abs. 1 InvZulG
- BFH, 29.04.1977 - III R 154/73
Erhöhte Investitionszulage - Fertigungsbereich - Betriebliche Forschung und …
- FG Berlin-Brandenburg, 25.06.2009 - 13 K 1853/06
Investitionszulagenschädlichkeit der kapazitätsbedingten Abmeldung des …
Im Gegensatz zur aktiv geprägten Formulierung des Dienens für fremde Wohnzwecke in § 3 InvZulG 1999 (vgl. hierzu Urteil des Finanzgerichts Berlin- Brandenburg vom 27. September 2007 13 K 2430/04 B, Revision beim BFH unter III R 91/08), kann bei § 2 Abs. 1 InvZulG 1999 das Erfordernis einer tatsächlichen Nutzung weder unter die Zugehörigkeits- noch unter die Verbleibens- oder Nutzungsvoraussetzung subsumiert werden.Im Übrigen ist zu der vergleichbaren Frage des Leerstandes im Rahmen des § 3 InvZulG 1999 beim BFH ein Revisionsverfahren anhängig (Az. III R 91/08).
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