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Rechtsprechung
   BFH, 24.09.2007 - III S 14/07 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14191
BFH, 24.09.2007 - III S 14/07 (PKH) (https://dejure.org/2007,14191)
BFH, Entscheidung vom 24.09.2007 - III S 14/07 (PKH) (https://dejure.org/2007,14191)
BFH, Entscheidung vom 24. September 2007 - III S 14/07 (PKH) (https://dejure.org/2007,14191)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 142 Abs. 1; ; ZPO § 114 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Familienleistungen der Mutter in Deutschland, wenn der in einem anderen Land bestehende Anspruch auf Familienleistungen vom dort beschäftigten geschiedenen Vater nicht geltend gemacht wird ?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.01.2006 - VIII S 6/05

    PKH

    Auszug aus BFH, 24.09.2007 - III S 14/07
    Diese Voraussetzung ist nicht nur gegeben, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg der angestrebten Revision besteht, sondern auch dann, wenn der Rechtsstreit schwierige Rechtsfragen aufwirft, die erst im Revisionsverfahren abschließend zu klären sind (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/NV 2006, 801, m.w.N.).
  • EuGH, 04.07.1990 - C-117/89

    Kracht / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BFH, 24.09.2007 - III S 14/07
    Dem steht entgegen, dass der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinem Urteil vom 4. Juli 1990 C-117/89 (Slg. 1990, I-02781) ausgeführt hat, durch die Einfügung des Abs. 2 in Art. 76 VO Nr. 1408/71 sei die bisherige Rechtslage nicht klargestellt, sondern erstmals geregelt worden.
  • FG Baden-Württemberg, 20.11.2008 - 3 K 2540/07

    Familienzulage des Kantons Thurgau (Schweiz) als dem deutschen Kindergeld …

    Dieser Anwendungsvorrang gilt seit Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. II 2002, 1692) zum 1. Juni 2002 auch im Verhältnis zur Schweiz (vgl. aus neuerer Zeit BFH-Beschluss vom 24. September 2007 III S 14/07 (PKH), BFH/NV 2008, 67).

    Falls S insoweit "nur" --aus Unkenntnis-- keinen Antrag gestellt hätte, wäre dies von S nachzuholen und könnte unerheblich sein (…vgl. BFH-Urteile vom 27. Oktober 2004 VIII R 68/99, BFH/NV 2005, 535;… vom 27. November 1998 VI B 120/98, BFH/NV 1999, 614, bzgl. Verzicht; zur Verordnung 574/72/EWG offen lassend BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 67), so dass trotz Zahlung nur eines Teilbetrags dennoch die volle Kinderzulage vom Kindergeldanspruch des Klägers abzuziehen sein könnte.

  • FG Köln, 11.06.2008 - 14 K 4462/07

    Gewährung von Kindergeld an einen den Rechtsvorschriften eines anderen …

    Soweit der BFH in seiner Entscheidung vom 13.8.2002 rechtsfehlerhaft die Artikel des Titels II der VO Nr. 1408/71 angewandt habe, habe er dies nunmehr in seinem Beschluss vom 24.9.2007 richtiggestellt: "Nach Art. 73 VO Nr. 1408/71 hat ein Arbeitnehmer, der in einem Mitgliedstaat arbeitet, für seine Familienangehörigen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates, als ob die Familienangehörigen im Gebiet des Beschäftigungsstaates wohnen (III S 14/07).

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist auch aus dem Beschluss des BFH vom 24. September 2007 (III S 14/07 (PKH), BFH/NV 2008, 67) nicht erkennbar, dass der BFH von seinen in den Urteilen vom 13. August 2002 genannten Grundsätzen abweichen will.

  • BFH, 14.02.2013 - III S 8/12

    Ansatz von Unterhaltsleistungen des Vaters eines nichtehelichen Kindes bei den …

    Diese Voraussetzung ist nicht nur gegeben, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg der angestrebten Revision besteht, sondern auch dann, wenn der Rechtsstreit schwierige Rechtsfragen aufwirft, die erst im Revisionsverfahren abschließend zu klären sind (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 24. September 2007 III S 14/07 (PKH), BFH/NV 2008, 67, m.w.N.).
  • FG München, 31.03.2010 - 10 K 2102/09

    Währungsumrechnung bei der Anrechnung von Familienleistungen aus EU-, EWR-Staaten …

    Nach Art. 10 Abs. 1 Buchst. a VO Nr. 574/72 ruht der Anspruch auf Familienleistungen im Wohnland der Kinder bis zur Höhe der im Beschäftigungsland aufgrund innerstaatlicher Vorschriften oder nach Art. 73 VO Nr. 1408/71 geschuldeten Familienleistungen (s. hierzu auch BFH-Beschluss vom 24.09.2007 III S 14/07, BFH/NV 2008, 67).
  • FG München, 08.01.2009 - 5 K 85/08

    Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten polnischen Arbeitnehmer

    Soweit der Bundesfinanzhof -BFH- in seiner Entscheidung vom 13. August 2002 rechtsfehlerhaft die Artikel des Titels II der VO (EWG) 1408/71 angewandt habe, habe er dies nunmehr in seinem Beschluss vom 24. September 2007 (III S 14/07, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2008, 67) richtig gestellt: "Nach Art. 73 VO (EWG) 1408/71 hat ein Arbeitnehmer, der in einem Mitgliedstaat arbeitet, für seine Familienangehörigen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates, als ob die Familienangehörigen im Gebiet des Beschäftigungsstaates wohnten".
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.03.2013 - 6 K 1270/13

    Unzulässigkeit der Klageerweiterung nach Ablauf der Klagefrist bei Kindergeld

    " - BFH, Urt. v. 17.04.2008, III R 36/05; Beschl. v. 24.09.2007, III S 14/07; so auch: Pust in Littmann/Bitz/Pust, "Das Einkommensteuerrecht", Bd. 5, Stand: August 2007, § 65 Rn. 11 unter Hinweis auf Finanzgericht Münster in EFG 2000, 878; Korn, EStG, § 65 Rn. 10.
  • FG Köln, 21.01.2009 - 14 K 1192/08

    Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten polnischen Arbeitnehmers

    Soweit der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 13.08.2002 (Bundessteuerblatt - BStBl - II 2002, 869) rechtsfehlerhaft die Artikel des Titels II angewandt habe, habe er dies in seinem Beschluss vom 24.09.2007 (BFH/NV 2008, 67) richtiggestellt.
  • FG Baden-Württemberg, 04.04.2012 - 14 K 1043/12

    Kindergeldrückforderung wegen Erwerbstätigkeit des Kindesvaters in der Schweiz

    Nach Art. 10 Abs. 1 Buchst. a VO Nr. 574/72 ruht der Anspruch auf Familienleistungen im Wohnland der Kinder bis zur Höhe der im Beschäftigungsland aufgrund innerstaatlicher Vorschriften oder nach Art. 73 VO Nr. 1408/71 geschuldeten Familienleistungen (s. hierzu auch Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. September 2007 III S 14/07 (PKH), Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2008, 67).
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