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Rechtsprechung
   BFH, 18.09.2007 - III S 31/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26055
BFH, 18.09.2007 - III S 31/07 (https://dejure.org/2007,26055)
BFH, Entscheidung vom 18.09.2007 - III S 31/07 (https://dejure.org/2007,26055)
BFH, Entscheidung vom 18. September 2007 - III S 31/07 (https://dejure.org/2007,26055)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 13; ; FGO § 86 Abs. 1; ; FGO § 86 Abs. 3; ; FGO § 86 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Aktenvorlagepflicht des Finanzamts; Rüge unzureichender Sachaufklärung bei unterbliebener Beiziehung entscheidungserheblicher Akten im Feststellungsverfahren nach § 86 Abs. 3 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.11.2003 - VII B 347/02

    Verletzung der Aufklärungspflicht - unterlassene Beiziehung von Akten

    Auszug aus BFH, 18.09.2007 - III S 31/07
    Es kann allerdings ein mit der Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde --nicht mit dem Feststellungsverfahren nach § 86 Abs. 3 FGO-- angreifbarer Verfahrensmangel unzureichender Sachaufklärung vorliegen, wenn das FG die Beiziehung von Akten unterlässt, die vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG entscheidungserheblich waren (BFH-Beschluss vom 12. November 2003 VII B 347/02, BFH/NV 2004, 511).
  • BFH, 18.07.2006 - X B 65/06

    Beschwerde

    Auszug aus BFH, 18.09.2007 - III S 31/07
    a) Wie der BFH in dem Beschluss vom 18. Juli 2006 X B 65/06 (BFH/NV 2006, 1699) ausgeführt hat, setzt die Regelung in § 86 Abs. 3 FGO voraus, dass das FG im finanzgerichtlichen Verfahren die Vorlage der betreffenden Unterlagen oder die Erteilung von Auskünften angeordnet hatte und die ersuchte Behörde sich daraufhin geweigert hat, dieser Aufforderung nachzukommen.
  • FG Köln, 22.03.2017 - 3 K 123/14

    Abgabenordnung: Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung bei Bestehen des …

    Lässt das FG dagegen erkennen, dass ihm an den von der Behörde nicht vorgelegten Unterlagen nicht oder nicht mehr gelegen ist, besteht für ein entsprechendes Feststellungsbegehren eines Beteiligten keine Veranlassung mehr (BFH, Beschluss vom 18.9.2007 III S 31/07, BFH/NV 2008, 83;… Frotscher, FGO, § 86 Rn. 25 f.; Nöcker, AO-StB 2009, 214).
  • BFH, 12.03.2019 - XI B 9/19

    Umfang der dem FG gemäß § 71 Abs. 2 FGO zu übersendenden Akten; kein Antrag gemäß …

    Rn. 13 b) Lässt das FG nach einer nicht vollständigen Aktenvorlage erkennen, dass ihm an den vom FA nicht vorgelegten Unterlagen nicht oder nicht mehr gelegen ist, besteht für eine Feststellung nach § 86 Abs. 3 FGO keine Veranlassung mehr (vgl. BFH-Beschluss vom 18. September 2007 III S 31/07, BFH/NV 2008, 83, Rz 11 f.).
  • BFH, 06.03.2013 - X B 14/13

    Aussetzung eines gegen einen Folgebescheid gerichteten Klageverfahrens - Anspruch …

    Rn. 35 a) Zu den Grundvoraussetzungen für ein solches "In-camera-Verfahren" gehört, dass das FG die Vorlage bestimmter Unterlagen oder die Erteilung von Auskünften angeordnet hat und die ersuchte Behörde sich daraufhin geweigert hat, dieser Anordnung nachzukommen (…BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2006 X B 65/06, BFH/NV 2006, 1699, unter II.2.b, und vom 18. September 2007 III S 31/07, BFH/NV 2008, 83, unter II.2.a).
  • BFH, 18.11.2025 - VIII S 16/25

    Zulässigkeit eines Antrags nach § 86 Abs. 3 Satz 1 FGO

    Voraussetzung einer Feststellung im Sinne von § 86 Abs. 3 Satz 1 FGO ist zudem, dass das FG, wenn es im Rahmen eines bei ihm anhängigen Verfahrens Steuerakten vom Finanzamt anfordert und diese nicht vollständig vorgelegt werden, weiterhin, das heißt auch noch zum Zeitpunkt der erstrebten Entscheidung des BFH, auf der lückenlosen Vorlage besteht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25.02.2014 - V B 60/12, BFHE 244, 234, BStBl II 2014, 478, Rz 6; vom 18.09.2007 - III S 31/07, BFH/NV 2008, 83, unter II.2.a).
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