Rechtsprechung
| BGH, 10.04.2014 - III ZA 8/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumnis der Rechtsmittelfrist bei Beantragung von Prozesskostenhilfe durch eine juristische Person
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumnis der Rechtsmittelfrist bei Beantragung von Prozesskostenhilfe durch eine juristische Person
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Prozesskostenhilfeantrag einer GmbH - und die Rechtsmittelfrist
Verfahrensgang
- LG München I, 16.10.2012 - 27 O 29355/11
- LG München I, 09.11.2012 - 27 O 29355/11
- OLG München, 12.12.2013 - 18 U 4966/12
- BGH, 10.04.2014 - III ZA 8/14
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozesskostenhilfe zur …
Auszug aus BGH, 10.04.2014 - III ZA 8/14
Ein mangelndes Verschulden an der Fristversäumnis setzt voraus, dass die Prozesspartei, die vor Ablauf der Rechtsmittelfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hatte, vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit rechnen musste (BGH, Beschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05, NJW-RR 2008, 1313 Rn. 26 mwN;… Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 233 Rn. 23 Stichwort "Prozesskostenhilfe"). - KG, 01.11.2004 - 26 U 98/04
Prozesskostenhilfe: Keine Wiedereinsetzung bei unzureichendem …
- BGH, 24.07.2014 - III ZB 4/14
Vorliegen eines mangelnden Verschuldens an der Fristversäumnis zur Einlegung …
Ein mangelndes Verschulden an der Fristversäumnis (§ 233 ZPO) setzt voraus, dass die Prozesspartei, die vor Ablauf der Rechtsmittelfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hatte, vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit rechnen musste (Senat, Beschluss vom 10. April 2014 - III ZA 8/14, BeckRS 2014, 10056 Rn. 2; BGH…, Beschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05, NJW-RR 2008, 1313 Rn. 26;… Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 233 Rn. 23 Stichwort "Prozesskostenhilfe").
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".