Rechtsprechung
| BGH, 30.05.1985 - III ZB 10/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung der Rechtsmittelfrist - Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prozeßbevollmächtigter - Zeitpunkt der Urteilszustellung - Rechtsmitteleinlegung - Ausreichende Überlegungsfrist - Rechtsmittelfrist
Verfahrensgang
- OLG München, 15.02.1985 - 19 U 1902/85
- BGH, 30.05.1985 - III ZB 10/85
Papierfundstellen
- VersR 1985, 768
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.03.1969 - IV ZB 1061/68
Wirksamkeit der Zustellung bei Ungenauigkeiten im Empfangsbekenntnis - Zurechnung …
Auszug aus BGH, 30.05.1985 - III ZB 10/85
Diese Belehrung muß so rechtzeitig erfolgen, daß die Partei den Auftrag zur Einlegung des Rechtsmittels auch unter Berücksichtigung einer ausreichenden Überlegungszeit noch innerhalb der Rechtsmittelfrist erteilen kann (BGH Beschl. vom 12. März 1969 - IV ZB 1061/68 = VersR 1969, 635 f.).Diese Aufgabe darf der Rechtsanwalt nur einem gut ausgebildeten und zuverlässigen Büropersonal, das er mit genauen, unmißverständlichen Anweisungen versehen hat, übertragen (BGH Beschl. vom 12. März 1969 aaO).
- BGH, 09.02.1977 - IV ZR 170/76
Urteilszustellung - Prozeßbevollmächtigter
Auszug aus BGH, 30.05.1985 - III ZB 10/85
Einen Prozeßbevollmächtigten trifft ein Verschulden, wenn er seine Partei nicht von dem Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils in Kenntnis setzt und sie nicht darüber unterrichtet, ob, in welchem Zeitraum, in welcher Weise und bei welchem Gericht gegen das Urteil ein Rechtsmittel eingelegt werden kann (BGH Beschlüsse vom 9. Februar 1977 - IV ZR 170/76 = NJW 1977, 1198 und vom 20. Mai 1981 - IV b ZR 524/81 = VersR 1981, 850). - BGH, 20.05.1981 - IVb ZB 524/81
Prozeßbevollmächtigter - Verschulden - Rechtsberatung - Urteilszustellung - …
Auszug aus BGH, 30.05.1985 - III ZB 10/85
Einen Prozeßbevollmächtigten trifft ein Verschulden, wenn er seine Partei nicht von dem Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils in Kenntnis setzt und sie nicht darüber unterrichtet, ob, in welchem Zeitraum, in welcher Weise und bei welchem Gericht gegen das Urteil ein Rechtsmittel eingelegt werden kann (BGH Beschlüsse vom 9. Februar 1977 - IV ZR 170/76 = NJW 1977, 1198 und vom 20. Mai 1981 - IV b ZR 524/81 = VersR 1981, 850).
- BGH, 18.07.2017 - VI ZR 52/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur …
Ein Prozessbevollmächtigter muss seine Partei darüber unterrichten, ob, in welchem Zeitraum, in welcher Weise und bei welchem Gericht gegen eine Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden kann (im Anschluss an Senat…, Beschluss vom 9. Mai 1989, VI ZB 12/89, juris Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1977, IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198; vom 20. Mai 1981, IVb ZB 524/81, VersR 1981, 850 und vom 30. Mai 1985, III ZB 10/85, VersR 1985, 768).Ein Prozessbevollmächtigter muss seine Partei darüber unterrichten, ob, in welchem Zeitraum, in welcher Weise und bei welchem Gericht gegen eine Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden kann (Senat…, Beschluss vom 9. Mai 1989 - VI ZB 12/89, juris Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1977 - IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198; vom 20. Mai 1981 - IVb ZB 524/81, VersR 1981, 850; vom 30. Mai 1985 - III ZB 10/85, VersR 1985, 768).
Wegen der Bedeutung dieser Angelegenheit darf der Rechtsanwalt diese Aufgabe nur einem gut ausgebildeten und zuverlässigen Büropersonal, das er mit genauen, unmissverständlichen Anweisungen versehen hat, übertragen (Senat…, Beschluss vom 9. Mai 1989 - VI ZB 12/89, juris Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 12. März 1969 - IV ZB 1061/68, VersR 1969, 635, 636; vom 9. Februar 1977 - IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198; vom 30. Mai 1985 - III ZB 10/85, VersR 1985, 768).
- BGH, 01.10.1992 - IX ZB 41/92
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Anwaltsverschulden infolge …
Der Prozeßbevollmächtigte hat seine Partei so rechtzeitig vom Zeitpunkt der Urteilszustellung in Kenntnis zu setzen und sie über die daraus folgenden Umstände der Rechtsmitteleinlegung zu unterrichten, daß die Partei den Auftrag zur Einlegung des Rechtsmittels auch unter Berücksichtigung einer ausreichenden Überlegungsfrist noch innerhalb der Rechtsmittelfrist erteilen kann (BGH, Beschl. v. 20. Mai 1981 - IVb ZB 524/81, VersR 1981, 850; v. 30. Mai 1985 - III ZB 10/85, VersR 1985, 768). - BGH, 05.05.1986 - II ZR 102/86
Verschulden an der Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision - Gewährung …
Die Pflicht des Prozeßbevollmächtigten geht lediglich dahin, seine Partei so rechtzeitig von der Urteilszustellung in Kenntnis zu setzen, daß sie den Auftrag zur Rechtsmitteleinlegung auch unter Berücksichtigung einer ausreichenden Überlegungsfrist noch innerhalb der Rechtsmittelfrist erteilen kann (BGH, Beschluß vom 30. Mai 1985 - III ZB 10/85, VersR 1985 768).
- BGH, 05.06.1996 - XII ZB 182/95
Verschulden des Rechtsanwalts wegen verspäteter Mitteilung des Zeitpunkts der …
Hierzu gehörte zusätzlich, daß er die Partei vom Zeitpunkt der Urteilszustellung in Kenntnis setzte und sie über die daraus folgenden Umstände der Rechtsmitteleinlegung so rechtzeitig unterrichtete, daß sie den Auftrag zur Einlegung eines Rechtsmittels auch unter Berücksichtigung einer ausreichenden Überlegungsfrist noch innerhalb der Rechtsmittelfrist erteilen konnte (BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 1992 - IX ZB 41/92 - VersR 1993, 63O, 631, vom 20. Mai 1981 - IVb ZB 524/81 - VersR 1981, 85O, vom 30. Mai 1985 - III ZB 10/85 - VersR 1985, 768). - BGH, 09.05.1989 - VI ZB 12/89
Rechtliche Einordnung der fehlenden Unterrichtung des Klägers durch den …
Ein solches Verhalten ist nach ständiger Rechtsprechung in aller Regel schuldhaft (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1977 - IV ZR 170/76 - VersR 1977, 453; vom 20. Mai 1981 - IVb ZB 524/81 - VersR 1981, 850 und vom 30. Mai 1985 - III ZB 10/85 - VersR 1985, 768). - BGH, 25.11.1987 - VIII ZB 23/87
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist - …
Der Prozeßbevollmächtigte, der eine Urteilszustellung bescheinigt, ist verpflichtet, seine Partei unverzüglich vom Zeitpunkt der Zustellung in Kenntnis zu setzen (BGH, Beschluß vom 30. Mai 1985 - III ZB 10/85 m.w.N.).
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