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| BGH, 17.01.1951 - III ZB 102/50 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OLG Braunschweig, 06.11.1950 - 2 U 152/50
- BGH, 17.01.1951 - III ZB 102/50
Papierfundstellen
- NJW 1951, 235
- MDR 1951, 151
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.12.1950 - IV ZB 106/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.01.1951 - III ZB 102/50
Sie durfte nicht mit einem bei Gericht etwa eingerissenen Mißstand rechnen, durch den Ausfertigungen und Zustellungen von Entscheidungen zum Teil ungebührlich verzögert wurden (Beschluss des BGH vom 6. Dezember 1950, IV ZB 106/50).
- BGH, 18.10.1990 - I ZB 7/90
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten des mit der Prüfung der …
Ist die Zustellung nicht an ihn erfolgt, so muß er sie selbst überprüfen und darf sich nicht auf die Erklärung der Partei zur Frist verlassen (vgl. BGH, Beschl. v. 17.01.1951 - III ZB 102/50, NJW 1951, 235;… BGHR ZPO § 233 - Fristenkontrolle 12). - BGH, 21.05.1951 - IV ZR 11/51
Wiedereinsetzung. Tag der Urteilszustellung
Aber die Mitteilung der Urteilszustellung kann nur von dem Anwalt des 1. Rechtszugs besorgt werden und fällt damit noch in seinen Aufgabenkreis (vgl. BGH Beschl vom 17. Januar 1951 - III ZB 102/50 -). - BVerwG, 02.03.1961 - III B 216.60
Vorliegen eines unabwendbaren rechtfertigenden Zufalls i.R.d. Wiedereinsetzung in …
Die bloße Befragung des Klägers reichte für sich allein genommen nicht aus, um einen Irrtum über den Tag der Zustellung als unabwendbar erscheinen zu lassen (…vgl. auch Baumbach-Lauterbach a.a.O. Anm. 4 zu § 233 ZPO [S. 390] unter "Rechtsanwalt. Nein"; Wieczorek, Zivilprozeßordnung und Nebengesetze, Bd. I Teil 2 S. 1256 und die von beiden genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 1951 - III ZB 102/50 - [NJW 1951 S. 235 Nr. 8]).
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