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Rechtsprechung
   BGH, 30.06.1994 - III ZB 22/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8058
BGH, 30.06.1994 - III ZB 22/94 (https://dejure.org/1994,8058)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1994 - III ZB 22/94 (https://dejure.org/1994,8058)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1994 - III ZB 22/94 (https://dejure.org/1994,8058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Postulationsfähigkeit des ursprünglichen Berufungsanwalts - Übergangsvorschrift des Rechtspflegeanpassungsgesetzes für den Anwaltsprozess - Gesetz zur Neuordnung der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Land Brandenburg - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.1993 - V ZB 20/93

    Keine Postulationsfähigkeit in der Berufungsinstanz ohne OLG-Zulassung

    Auszug aus BGH, 30.06.1994 - III ZB 22/94
    Zu der Frage, durch wen sich eine Partei bei der Einlegung eines Rechtsmittels vertreten lassen muß, enthält § 26 Abs. 1 RpflAnpG dagegen keine Regelung (BGH, Beschluß vom 9. Juli 1993 - V ZB 20/93 - NJW 1993, 2538).

    Wie sich aus der Bezugnahme auf die Vorschrift des § 26 Abs. 2 RpflAnpG und aus dem Regelungszusammenhang mit der Bestimmung des Absatzes 2 ergibt, ist das Fortbestehen der Postulationsfähigkeit nach § 26 Abs. 3 RpflAnpG auf den ersten Rechtszug beschränkt (BGH, Beschluß vom 9. Juli 1993 a.a.O.).

    Hierbei hat er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten (…BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 1992 - XII ZB 124/92 - BGHR ZPO § 233 Verschulden 16 und vom 9. Juli 1993 a.a.O.).

  • BGH, 02.12.1992 - XII ZB 124/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlende Postulationsfähigkeit des …

    Auszug aus BGH, 30.06.1994 - III ZB 22/94
    Hierbei hat er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten (BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 1992 - XII ZB 124/92 - BGHR ZPO § 233 Verschulden 16 …und vom 9. Juli 1993 a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 28.04.1994 - 2 U 18/94

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung; Einlegung der Berufung durch …

    Auszug aus BGH, 30.06.1994 - III ZB 22/94
    Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluß des 2. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 28. April 1994 - 2 U 18/94 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 06.02.2001 - XI ZB 14/00

    Amtliche Bestellung eines Vertreters eines bei einem Oberlandesgericht …

    Ein Rechtsanwalt hat bei Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift nicht nur deren Richtigkeit und Vollständigkeit, sondern auch seine eigene Postulationsfähigkeit bei dem angerufenen Gericht zu prüfen (BGH, Beschluß vom 6. Mai 1992 - XII ZB 39/92, VersR 1993, 79; Beschluß vom 30. Juni 1994 - III ZB 22/94, BGHR ZPO § 233 Verschulden 24 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.05.1995 - I ZR 178/93

    "Anhängigkeit des Berufungsverfahrens"

    Die Regelung des § 26 Abs. 1 RpflAnpG wäre daher im Streitfall nur einschlägig, wenn das Berufungsverfahren im Zeitpunkt der Errichtung des Oberlandesgerichts Dresden bereits bei dem (noch) zuständigen Bezirksgericht anhängig gewesen wäre (vgl. auch BGH, Beschl. v. 30.6.1994 - III ZB 22/94).

    Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes ist in der bereits angeführten Entscheidung (Beschl. v. 9.6.1993 - VIII ZB 18/93) bei einem ähnlich gelagerten Sachverhalt grundsätzlich von einem anwaltlichen Verschulden ausgegangen und hat der dortigen Berufungsklägerin die Wiedereinsetzung versagt (vgl. auch BGH, Beschl. v. 9.7.1993 - V ZB 20/93, NJW 1993, 2538 f.; BGH, Beschl. v. 30.6.1994 - III ZB 22/94).

  • BGH, 29.02.1996 - VII ZB 34/95

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nachträglicher …

    Hierbei hat er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten (BGH, Beschluß vom 30. Juni 1994 - III ZB 22/94 - BGHR ZPO § 233 Verschulden 24 m.w.N.).
  • BGH, 04.04.1995 - XI ZB 6/95

    Verschulden eines Prozessbevollmächtigten bei Veranlassung einer Fristversäumung …

    Ein Rechtsanwalt ist zwar verpflichtet, seine eigene Postulationsfähigkeit unter Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu prüfen (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Juni 1994 - III ZB 22/94 - m.w.Nachw.).
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