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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1973 - III ZB 23/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2134
BGH, 15.11.1973 - III ZB 23/72 (https://dejure.org/1973,2134)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1973 - III ZB 23/72 (https://dejure.org/1973,2134)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1973 - III ZB 23/72 (https://dejure.org/1973,2134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingangsbestätigung - Berufungseingangsbestätigung - Fristenwesen - Fristberechnung - Grundlage der Fristberechnung - Äußerste Sorgfalt - Sorgfaltspflicht - Anwaltspflicht - Übertragung von Aufgaben - Büropersonal - Anweisung

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 357
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.1965 - IV ZR 231/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 15.11.1973 - III ZB 23/72
    Diese Tätigkeit kann er in einfachen und seinem Büro geläufigen Fristen seinem - genügend ausgebildeten und von ihm sorgfältig überwachten - Büropersonal überlassen (BGHZ 43, 148, 153).
  • BGH, 22.09.1971 - V ZB 7/71

    Rechtsanwalt - Rechtsmittel - Handakte - Erledigungsvermerk - Kontrolle

    Auszug aus BGH, 15.11.1973 - III ZB 23/72
    Wenn solche Bestätigungen erteilt werden, bieten nur sie eine sichere Grundlage für eine genaue Fristenberechnung (BGH NJW 1971, 2269).
  • BGH, 09.03.1977 - VIII ZB 47/76

    Pflicht eines Anwalts zur Anweisung seines Büropersonals zur Überprüfung der …

    Werden gerichtliche Eingangsbestätigungen mit Formular HV 1808 erteilt, so hat ein Anwalt sein Büropersonal anzuweisen, die Berufungsbegründungsfrist anhand der Eingangsbestätigung zu überprüfen, weil diese eine sichere Grundlage für die Fristenberechnung bietet (vgl. BGH, Beschluß vom 15. November 1973 - III ZB 23/72 = VersR 1974, 357).

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Rechtsanwalt sein Büropersonal nicht angewiesen hat, Fristvermerke anhand der gerichtlichen Eingangsbestätigung mit Formular HV 1808 zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluß vom 15. November 1973 a.a.O.) oder diese ihm vorzulegen, was hier nicht geschehen war.

  • VGH Hessen, 19.05.1992 - 13 TP 2474/91

    Kontrolle der Einhaltung von Fristen anhand der Eignungsbestätigung des Gerichts …

    Rn. 7 Die Verpflichtung, anhand der Eingangsbestätigung des Gerichtes die Rechtzeitigkeit des Rechtsmitteleinganges zu überprüfen, ist in der zivilgerichtlichen, arbeitsgerichtlichen und finanzgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. November 1973 - III ZB 23/72 -, VersR 1974, 357 und vom 9. März 1977 - VIII ZB 47/76 -, VersR 1977, 573; KG, Urteil vom 24. Oktober 1989 - 4 U 4054/89 -, VersR 1991, 201; BAG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 2 AZB 1/89 -, NJW 1989, 2708 und BFH…, Urteil vom 16. Dezember 1988, a.a.O.).
  • BAG, 17.08.1992 - 2 AZB 12/92

    Schuldhafte Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch Rechtsanwalt - …

    Ein Rechtsanwalt verletzt daher die ihm obliegenden Sorgfaltspflicht, wenn er es unterläßt, in den ihm zur Bearbeitung vorgelegten Akten den Inhalt der Eingangsbestätigung selbst nachzuprüfen (BGH Beschluß vom 15. November 1973 - III ZB 23/72 - VersR 1974, 357).
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