Rechtsprechung
| BGH, 02.06.1956 - III ZB 4/56 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BGH, 04.07.1957 - III ZR 88/56
Rechtsmittel
Nur dann wendet sie die äußerste von ihr zu verlangende Sorgfalt an, und kann die Überschreitung der Rechtsmittelfrist als durch einen unabwendbaren Zufall entschuldigt gelten (vgl. hierzu aus der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Entscheidungen vom 15. April 1955 - IV ZR 262/54 -, 14. Juli 1955 - IV ZA 65/55 = Lind-Möhr Nr. 59 zu § 233 ZPO; 2. Juni 1956 - III ZB 4/56 - und 23. Juni 1956 - IV ZA 46/56 -).
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