Rechtsprechung
| BGH, 29.04.1954 - III ZR 1/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung
Die Passivlegitimation für den Beseitigungsanspruch folgt insoweit nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen aus dem eigenen Verhalten desjenigen, der durch seinen maßgeblichen Willen, sei es auch ohne Verschulden und nur mittelbar, an der Herbeiführung eines Zustandes mitgewirkt hat, der die Beeinträchtigung eines Dritten zur Folge hat (RGZ 155, 316 [319]; 104, 376 [380]; OLG Dresden Muff 1933, 208; Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. April 1954 - III ZR 1/53 - vgl. auch Bappert "Die strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung für den Inhalt von Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften" in "Rechtsfragen des Buchhandels" 1951, S 116 [120]). - BGH, 05.10.1959 - III ZR 62/58
Rechtsmittel
Der Name und die genaue Ermittlung des Bediensteten sind dann für den Anspruch des Betroffenen unerheblich, zumal es ihm vielfach gar nicht möglich ist, den Namen des Beamten festzustellen, da die Behörden regelmäßig die Gesuchsteller zwingen, mit dem Namen nach nicht bekannten Beamten zu verhandeln (vgl. RGZ 100, 102; BGH III ZR 1/53 vom 29. April 1954).
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