Rechtsprechung
| BGH, 28.06.1965 - III ZR 10/64 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Außergerichtliche Vereinbarung als teilweise Auseinandersetzung unter Miterben über einen Teil des vorhandenen Barguthabens sowie über das zum Nachlass gehörende Handelsgeschäft - Gesonderte Regelung der Gegenleistung für die Übernahme des Handelsunternehmens - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89
1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine …
Die Auseinandersetzung ist erst vollzogen, wenn die Erbengemeinschaft ihr Vermögen in Erfüllung eines Auseinandersetzungsvertrages auf die Miterben übertragen hat (vgl. BGH-Urteil vom 28. Juni 1965 III ZR 10/64, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts - und Bankrecht - WM - 1965, 1155). - LG Hagen, 25.11.2025 - 4 O 93/25
Erbengemeinschaft, Erbauseinandersetzung, Gesamterbauseinandersetzung, …
Rn. 73 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die dieser im Anschluss an das Reichsgericht entwickelt hat, kann ein Anspruch auf Teilerbauseinandersetzung in Betracht kommen, wenn besondere Gründe dafür sprechen und berechtigte Belange der Erbengemeinschaft und der einzelnen Miterben nicht gefährdet werden (…BGH, Urt. v. 14.03.1984 - IVa ZR 87/82, NJW 1985, 51, 52; BGH, Urt. v. 28.06.1965 - III ZR 10/64, WM 1965, 1155 juris Rn. 32;… BGH, Urt. v. 28.06.1963 - V ZR 15/62, NJW 1963, 1610, 1611;… BGH, Urt. v. 13.03.1963 - V ZR 208/61, NJW 1963, 1541 = BeckRS 1963, 104709; RG, Urt. v. 16.04.1919 - IV 412/18, RGZ 95, 325, 326/327.Rn. 77 Ferner hat der Bundesgerichtshof in einem weiteren Fall, der allerdings eine Auseinandersetzungsvereinbarung betraf, für möglich gehalten, dass ein besonderer Grund für eine Teilerbauseinandersetzung an einem Bargeldbestand vorliegen könne, wenn aus gewerblichen Gründen die Notwendigkeit bestehe, binnen drei Monaten nach dem Erbfall Klarheit wegen einer Konzession zu schaffen (BGH, Urt. v. 28.06.1965 - III ZR 10/64, WM 1965, 1155 juris Rn. 32).
- BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 48/87
Gerichtliche Gestaltungsfreiheit bei Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft …
Es verkennt nicht, daß ein werbendes Unternehmen durch Verpflichtungsgeschäft im ganzen verkauft und verpachtet werden kann (vgl. BGH Urteil vom 28. Juni 1965 - III ZR 10/64 - BB 1965, 1373, 1374) und es dementsprechend auch in einem Auseinandersetzungsvertrag möglich sein muß, die globale Übertragung eines solchen Unternehmens auf einen Teilhaber zu vereinbaren.
- LG Stuttgart, 31.03.2026 - 7 O 161/25 Rn. 58 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die dieser im Anschluss an das Reichsgericht entwickelt hat, kann ein Anspruch auf Teilerbauseinandersetzung - und zwar auch gegen den Willen anderer Miterben - nur in Betracht kommen, wenn besondere Gründe dafür sprechen, eine verständige Verwaltung dies erfordert und berechtigte Belange der Erbengemeinschaft und der einzelnen Miterben nicht gefährdet werden (…vgl. BGH, Urteile vom 14. März 1984 - IVa ZR 87/82 -, juris, Rn. 20; vom 28. Juni 1965 - III ZR 10/64 -, juris, Rn. 32;… vom 28. Juni 1963 - V ZR 15/62 -, juris, Rn. 31;… vom 13. März 1963 - V ZR 208/61 -, juris, Rn. 10; RG, Urteil vom 16. April 1919 - IV 412/18 -, RGZ 95, 325, juris).
- BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 62/82
Revision in einem Scheidungsverfahren wegen verfassungsrechtlicher Bedenken der …
Ein solches kann nicht durch einen Globalakt übernommen werden, sondern nur durch die Einzelübertragung aller zum Unternehmen gehörigen Gegenstände nach den für sie maßgebenden Vorschriften, die erfahrungsgemäß einige Zeit beansprucht (vgl. dazu im einzelnen - für den rechtsähnlichen Fall der Erbauseinandersetzung - BGH, Urteil vom 28. Juni 1965 - III ZR 10/64 - BB 1965, 1373). - BFH, 10.02.1987 - VIII R 297/81
Rechtswidrigkeit eines Gewinnfeststellungsbescheides wegen mangelhafter …
Eine gegenständliche Teilauseinandersetzung, d. h. eine auf einzelne Nachlaßgegenstände beschränkte Auseinandersetzung, ist zwar bürgerlich-rechtlich zulässig (vgl. BGH-Urteil vom 28. Juni 1965 III ZR 10/64, Wertpapier-Mitteilungen 1965, 1154); sie ist aber - wie jede Auseinandersetzung - nur als Vereinbarung unter Miterben möglich (…Staudinger / Werner, a. a. O., § 2042 Rzn. 1, 22, 30).
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