Rechtsprechung
| BGH, 17.03.1988 - III ZR 101/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Globalzession - Mangelnde Offenlegung - Sittenwidrigkeit - Autovermietung - Mietfahrzeuge - Sicherungsübereignung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 1012
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.03.1985 - VIII ZR 342/83
Auslegung und Wirksamkeit eines formularmäßigen erweiterten und verlängerten …
Auszug aus BGH, 17.03.1988 - III ZR 101/87
Lediglich im Verhältnis zwischen Lieferanten und Abnehmer, nicht aber zwischen Bank und Kreditnehmer reicht eine schuldrechtliche Freigabeklausel aus, um eine unangemessene Beeinträchtigung zu verhindern (BGHZ 94, 105 (115) = NJW 1985, 1836;… vgl. auch BGHZ 100, 353 = NJW 1987, 1878 = BGHR § 138 I BGB - Globalzession 1).c) Auch eine Übersicherung kann zur Sittenwidrigkeit und damit zur Nichtigkeit einer Globalzession führen (vgl. BGHZ 79, 16 (18) = NJW 1981, 816; BGHZ 94, 105 (113) = NJW 1985, 1836).
Eine unangemessene Übersicherung kann aber vermieden werden, indem der Sicherungsnehmer sich verpflichtet, überschüssige Sicherheiten freizugeben (BGHZ 94, 105 (115) = NJW 1985, 1836; BGHZ 98, 303 (316) = NJW 1987, 487).
- BGH, 08.10.1986 - VIII ZR 342/85
Formularmäßige Vereinbarung eines erweiterten und verlängerten …
Auszug aus BGH, 17.03.1988 - III ZR 101/87
Eine Globalabtretung, mit der ein Bankkunde, wie hier, seine gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus Geschäften mit Dritten zur Sicherung auch künftiger Ansprüche abtritt, kann im kaufmännischen Verkehr grundsätzlich wirksam vereinbart werden, sofern dadurch die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Zedenten nicht übermäßig beeinträchtigt wird und keine Gefährdung der Interessen zukünftiger Gläubiger des Zedenten eintritt (BGHZ 98, 303 (314) = NJW 1987, 487).Eine unangemessene Übersicherung kann aber vermieden werden, indem der Sicherungsnehmer sich verpflichtet, überschüssige Sicherheiten freizugeben (BGHZ 94, 105 (115) = NJW 1985, 1836; BGHZ 98, 303 (316) = NJW 1987, 487).
- BGH, 09.11.1978 - VII ZR 54/77
Sittenwidrigkeit einer Globalzession mit schuldrechtlicher Teilverzichtsklausel
Auszug aus BGH, 17.03.1988 - III ZR 101/87
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn Ansprüche aus einem verlängerten Eigentumsvorbehalt der Globalzession auf jeden Fall und mit dinglicher Wirkung vorgehen sollen; dagegen reicht ein sogenannter "schuldrechtlicher Teilverzicht" zur Beseitigung der Sittenwidrigkeit nicht aus (BGHZ 72, 308 (310 f.) = NJW 1979, 365 m. w. Nachw.).Die maßgebliche Verschlechterung hat der BGH darin gesehen, daß die Rechtsstellung des betroffenen Gläubigers gegenüber der Bank schwächer ist als gegenüber seinem Kunden, weil er etwa im Konkurs der Bank keinerlei Vorzugsrecht hat, während die durch den verlängerten Eigentumsvorbehalt im voraus abgetretene Forderung aus der Verwertung der Vorbehaltsware ihn im Konkurs seines Kunden zur abgesonderten Befriedigung berechtigt (BGHZ 72, 308 (312) = NJW 1979, 365).
- BGH, 15.04.1987 - VIII ZR 97/86
Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt im Rahmen eines …
Auszug aus BGH, 17.03.1988 - III ZR 101/87
Lediglich im Verhältnis zwischen Lieferanten und Abnehmer, nicht aber zwischen Bank und Kreditnehmer reicht eine schuldrechtliche Freigabeklausel aus, um eine unangemessene Beeinträchtigung zu verhindern (BGHZ 94, 105 (115) = NJW 1985, 1836; vgl. auch BGHZ 100, 353 = NJW 1987, 1878 = BGHR § 138 I BGB - Globalzession 1). - BGH, 20.11.1980 - VII ZR 70/80
Glaswaren - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB <Fassung …
Auszug aus BGH, 17.03.1988 - III ZR 101/87
c) Auch eine Übersicherung kann zur Sittenwidrigkeit und damit zur Nichtigkeit einer Globalzession führen (vgl. BGHZ 79, 16 (18) = NJW 1981, 816; BGHZ 94, 105 (113) = NJW 1985, 1836). - BGH, 14.11.1983 - II ZR 39/83
Bank - Diskontierung - Akzeptantenwechsel - Sittenwidrigkeit - Geschäftsvermögen …
Auszug aus BGH, 17.03.1988 - III ZR 101/87
Es müssen stets weitere Umstände hinzukommen, ehe der Vorwurf der Sittenwidrigkeit gerechtfertigt ist; so der Umstand, daß "wegen der besonderen Verhältnisse die Möglichkeit, daß Dritte geschädigt werden, so nahe liegt, daß sich den Vertragsschließenden die Erkenntnis aufdrängen mußte, die Möglichkeit werde sich mit ziemlicher Sicherheit verwirklichen" (BGH, NJW 1984, 728).
- BGH, 16.03.1995 - IX ZR 72/94
Sittenwidrigkeit der Abtretung sämtlicher Kundenforderungen unmittelbar vor dem …
Deshalb genügen Klauseln nicht, die dem Schuldner nur die Verpflichtung zur Befriedigung des Vorbehaltsverkäufers auferlegen (…BGH, Urt. v. 24. April 1968 - VIII ZR 94/66, NJW 1968, 1516, 1518; v. 6. November 1968 - VIII ZR 15/67, NJW 1969, 318, 319; v. 18. April 1991 - IX ZR 149/90, WM 1991, 1372, 1277) [OLG Hamm 05.11.1990 - 31 U 76/90] oder dem Vorbehaltsverkäufer nur den schuldrechtlichen Anspruch auf eine teilweise Freigabe des Erlöses einräumen (BGHZ 72, 308, 310 f;… BGH, Urt. v. 14. November 1979 - VIII ZR 241/78, DB 1980, 683; v. 17. März 1988 - III ZR 101/87, NJW-RR 1988, 1012 f;… Palandt/Heinrichs aaO. § 398 Rdnr. 25;… Mayer-Maly in MünchKomm-BGB 3. Aufl. § 138 Rdnr. 89). - BGH, 08.05.2008 - IX ZR 229/06
Zum Umfang der Aussonderungsberechtigung nach unberechtigter Veräußerung
Zivilrechtlich gesehen ist die in einer Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG) zwar untrennbarer Bestandteil der vereinbarten und geschuldeten Leistung (vgl. BGH, Beschl. v. 17. März 1988 - III ZR 101/87, NJW-RR 1988, 1012, 1013).Die in einer Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer ist untrennbarer Bestandteil der zivilrechtlich geschuldeten Leistung (BGH, Beschl. v. 17. März 1988 - III ZR 101/87, aaO).
- BGH, 26.02.2003 - VIII ZR 270/01
Erfüllung der Verpflichtungen des Leasingnehmers durch Einmalzahlung an einen …
Es müssen stets weitere Umstände hinzukommen, ehe der Vorwurf der Sittenwidrigkeit gerechtfertigt ist, so z.B., daß wegen der besonderen Verhältnisse die Möglichkeit einer Schädigung Dritter so naheliegt, daß sich den Vertragsschließenden die Erkenntnis aufdrängen mußte, diese Möglichkeit werde sich mit hoher Wahrscheinlichkeit verwirklichen; die Bank handelt ferner sittenwidrig, wenn sie sich von ihrem Kreditnehmer nicht nur zur Sicherheit Vermögenswerte übertragen läßt, sondern ihm damit zugleich die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit nimmt (BGH, Urteil vom 14. November 1983 - II ZR 39/83, NJW 1984, 728 unter II; BGH, Beschluß vom 17. März 1988 - III ZR 101/87, NJW-RR 1988, 1012 unter 1).
- OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 48/10
Rückabwicklung des Beitritts einer mittelbaren Konzerntochter eines …
Rn. 71 a. Zwar ist die Umsatzsteuer untrennbarer Bestandteil der zivilrechtlich geschuldeten Leistung [BGH Beschl. v. 17.3.1988 - III ZR 101/87 - Rn. 10]. - BGH, 26.02.2003 - VIII ZR 286/01
Erfüllung der Verpflichtungen des Leasingnehmers durch Einmalzahlung an einen …
Es müssen stets weitere Umstände hinzukommen, ehe der Vorwurf der Sittenwidrigkeit gerechtfertigt ist, so z.B., daß wegen der besonderen Verhältnisse die Möglichkeit der Schädigung Dritter so naheliegt, daß sich den Vertragsschließenden die Erkenntnis aufdrängen mußte, diese Möglichkeit werde sich mit hoher Wahrscheinlichkeit verwirklichen; die Bank handelt ferner sittenwidrig, wenn sie sich von ihrem Kreditnehmer nicht nur zur Sicherheit Vermögenswerte übertragen läßt, sondern ihm damit zugleich die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit nimmt (BGH, Urteil vom 14. November 1983 - II ZR 39/83, NJW 1984, 728 unter II; BGH, Beschluß vom 17. März 1988 - III ZR 101/87, NJW-RR 1988, 1012 unter 1). - BGH, 26.02.2003 - VIII ZR 17/02
Erfüllung der Verpflichtungen des Leasingnehmers durch Einmalzahlung an einen …
Es müssen stets weitere Umstände hinzukommen, ehe der Vorwurf der Sittenwidrigkeit gerechtfertigt ist, so z.B., daß wegen der besonderen Verhältnisse die Möglichkeit einer Schädigung Dritter so naheliegt, daß sich den Vertragsschließenden die Erkenntnis aufdrängen mußte, diese Möglichkeit werde sich mit hoher Wahrscheinlichkeit verwirklichen; die Bank handelt ferner sittenwidrig, wenn sie von ihrem Kreditnehmer nicht nur zur Sicherheit Vermögenswerte übertragen läßt, sondern zugleich ihm damit die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit nimmt (BGH, Urteil vom 14. November 1983 - II ZR 39/83, NJW 1984, 728 unter II; BGH, Beschluß vom 17. März 1988 - III ZR 101/87, NJW-RR 1988, 1012 unter 1). - BGH, 26.02.2003 - VIII ZR 15/02
Erfüllung der Verpflichtungen des Leasingnehmers durch Einmalzahlung an einen …
Es müssen stets weitere Umstände hinzukommen, ehe der Vorwurf der Sittenwidrigkeit gerechtfertigt ist, so z.B., daß wegen der besonderen Verhältnisse die Möglichkeit der Schädigung Dritter so naheliegt, daß sich den Vertragsschließenden die Erkenntnis aufdrängen mußte, diese Möglichkeit werde sich mit hoher Wahrscheinlichkeit verwirklichen; die Bank handelt ferner sittenwidrig, wenn sie sich von ihrem Kreditnehmer nicht nur zur Sicherheit Vermögenswerte übertragen läßt, sondern ihm damit zugleich die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit nimmt (BGH, Urteil vom 14. November 1983 - II ZR 39/83, WM 1983, 1406 = NJW 1984, 728 unter II; BGH, Beschluß vom 17. März 1988 - III ZR 101/87, NJW-RR 1988, 1012 unter 1).
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