Rechtsprechung
| BGH, 11.11.1954 - III ZR 103/53 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 30.11.1953 - III ZR 275/52
Rechtsmittel
Blosse Interessen und Chancen, so eine Verkaufsmöglichkeit, gehören, wie der Senat in seinen Urteilen vom 29. November 1951 - III ZR 103/53 S. 21 - und vom 26. März 1953 - III ZR 206/52 S. 29 - ausgeführt hat, nicht zu jenen Rechten und Vorteilen. - BGH, 24.02.1955 - III ZR 134/53
Rechtsmittel
Was die Verletzung dieses Grundsatzes anlangt, so hat der Senat in seinem Urteil vom 11. November 1954 - III ZR 103/53 - im Anschluß an die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt: Der Grundsatz besage, daß Gleiches gleich zu behandeln sei, Ungleiches nach seiner Eigenart ungleich behandelt werden könne; der Satz sei verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die verschiedene Behandlung nicht finden lasse, wenn die unterschiedliche Behandlung als willkürlich bezeichnet werden müsse; bei einer nach pflichtmässigem Ermessen zu treffenden Entscheidung könne der Gleichheitssatz nur verletzt sein, wenn sachfremde Beweggründe den Dienstherrn leiteten, wenn er also willkürlich handelte.
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