Rechtsprechung
| BGH, 07.10.1954 - III ZR 106/53 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entziehung der Apothekenkonzession - Schuldhafte Amtspflichtverletzung der Entnazifizierungsorgane - Entziehung der Apothekenkonzession als enteignungsgleicher Eingriff
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 15, 17
- NJW 1954, 1807
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (14)
- BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52
Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts
Auszug aus BGH, 07.10.1954 - III ZR 106/53
Nach alledem stellt die Personalkonzession für eine Apotheke ein absolutes, subjektives, vermögenswertes, eigentumsähnliches Recht dar; es gehört im Sinne des Enteignungsrechts und der Eigentumsgarantie der Verfassung zum "Eigentum" (vgl. BGHZ 6, 270 [278]).War somit die vom Berufungsausschuss verfügte Konzessionsentziehung ein rechtswidriger Eingriff in ein Vermögenswertes Recht, so wurde dadurch nach den in BGHZ 6, 270 ff entwickelten Grundsätzen auch ein Entschädigungsanspruch ausgelöst.
Das bedeutet nicht, dass die Entschädigung eine Schadensersatzleistung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist, die unter allen Umständen sämtliche Vermögenseinbussen des Betroffenen in Gegenwart und Zukunft umfasst (BGHZ 6, 270 [295]).
Im übrigen richtet sich die Höhe der Entschädigung nach den im jeweiligen Einzelfall gegebenen Verhältnissen (BGHZ 6, 270 [293]).
- BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
Entschädigungspflichtiger bei Aufopferungsanspruch
Auszug aus BGH, 07.10.1954 - III ZR 106/53
Da ferner die Beklagte als entschädigungspflichtige Begünstigte (vgl. BGHZ 11, 248) anzusehen ist, weil die Apothekenkonzession an sie praktisch zurückgefallen ist, so dass sie von ihr neu vergeben werden konnte, konnte schon jetzt der. - BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51
Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges …
Auszug aus BGH, 07.10.1954 - III ZR 106/53
Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, dass verwaltungsgerichtliche Urteile im Rahmen der Rechtskraftwirkung für die Zivilgerichte bindend sind (BGHZ 9, 329; 10, 220) [BGH 06.07.1953 - III ZR 357/52] .
- BGH, 17.01.1952 - IV ZR 167/50
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 07.10.1954 - III ZR 106/53
Das bedeutet, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des BUNDESGERICHTSHOF (vgl. RGZ 121, 222 [233]; 147, 179 [183]; 164, 15 [31, 32]; BGHZ 4, 302 [312]; Urteil des Senats vom 11. Juni 1952 - III ZR 181/51 - S 17/18), eine Nachprüfung der Entscheidung des Leitenden Ausschusses vom 22. Mai 1951 hier nur in der Richtung zulässig ist, ob der Ausschuss rein willkürlich gehandelt hat, d.h. ob überhaupt keine Erwägungen angestellt worden sind oder sachfremde Beweggründe ausschlaggebend waren, oder ob die gezogenen rechtlichen Schranken von ihm bewusst überschritten worden sind; ferner, ob die beanstandete Ermessensentscheidung so grob fehlsam ist, dass sie mit den an eine ordnungsgemässe Verwaltung zu stellenden Anforderungen schlechterdings unvereinbar war. - BGH, 09.07.1953 - III ZR 193/51
Haftung aus Funktionsnachfolge
Auszug aus BGH, 07.10.1954 - III ZR 106/53
Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, dass verwaltungsgerichtliche Urteile im Rahmen der Rechtskraftwirkung für die Zivilgerichte bindend sind (BGHZ 9, 329; 10, 220) [BGH 06.07.1953 - III ZR 357/52] . - BGH, 15.10.1953 - III ZR 182/52
Umstellung im Grundverfahren
Auszug aus BGH, 07.10.1954 - III ZR 106/53
Unter diesen Umständen gilt hier die Regel, dass ein Verschulden der Verwaltungsbehörde im allgemeinen dann entfällt, wenn ein Kollegialgericht die beanstandete Massnahme dieser Verwaltungsstelle als rechtmässig angesehen hat (…vgl. die Rechtsprechung des Reichsgerichts, zitiert bei Soergel BGB 8. Aufl § 839 Anm. IV c; auch Urteile des Senats vom 15. Oktober 1953 - III ZR 182/52 und vom 30. November 1953 - III ZR 191/52). - BGH, 17.12.1953 - III ZR 361/52
Beamtenverhältnis und politische Säuberung
Auszug aus BGH, 07.10.1954 - III ZR 106/53
Hoch deutlicher wird das, wenn man die Parallele aus dem die Beamten betreffenden Recht der Entnazifizierung heranzieht: "Die dort vorgesehene Möglichkeit, einen "Mitläufer" von bestimmten näher bezeichneten Berufen auszuschliessen", gestattete niemals, bei einem Beamten die Beendigung des Beamtenverhältnisses selbst auszusprechen (vgl. BGHZ 12, 14 [BGH 17.12.1953 - III ZR 361/52] [20]). - BGH, 06.07.1953 - III ZR 357/52
Hotelzimmer keine Wohnräume
Auszug aus BGH, 07.10.1954 - III ZR 106/53
Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, dass verwaltungsgerichtliche Urteile im Rahmen der Rechtskraftwirkung für die Zivilgerichte bindend sind (BGHZ 9, 329; 10, 220) [BGH 06.07.1953 - III ZR 357/52] . - BGH, 08.02.1954 - III ZR 231/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.10.1954 - III ZR 106/53
Sie haben sich deshalb einer sachlichen Prüfung der Frage, ob die Konzessionsentziehung nichtig war, zu enthalten und müssen diesen Verwaltungsakt als wirksam hinnehmen (vgl. Urteil des Senats vom 8. Februar 1954 - III ZR 231/52 - S 8/9). - BGH, 11.06.1952 - III ZR 181/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.10.1954 - III ZR 106/53
Das bedeutet, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des BUNDESGERICHTSHOF (vgl. RGZ 121, 222 [233]; 147, 179 [183]; 164, 15 [31, 32]; BGHZ 4, 302 [312]; Urteil des Senats vom 11. Juni 1952 - III ZR 181/51 - S 17/18), eine Nachprüfung der Entscheidung des Leitenden Ausschusses vom 22. Mai 1951 hier nur in der Richtung zulässig ist, ob der Ausschuss rein willkürlich gehandelt hat, d.h. ob überhaupt keine Erwägungen angestellt worden sind oder sachfremde Beweggründe ausschlaggebend waren, oder ob die gezogenen rechtlichen Schranken von ihm bewusst überschritten worden sind; ferner, ob die beanstandete Ermessensentscheidung so grob fehlsam ist, dass sie mit den an eine ordnungsgemässe Verwaltung zu stellenden Anforderungen schlechterdings unvereinbar war. - BGH, 30.11.1953 - III ZR 191/52
Rechtsmittel
- RG, 12.10.1905 - VI 3/05
Örtliches Recht; Bürgschaft; Irrevisibeles Recht
- RG, 26.03.1935 - III 129/34
Kann der Eigentümer eines Hauses, das durch die vom Kraftwagenverkehr ausgehenden …
- RG, 26.04.1940 - III 131/39
Wie ist die Befugnis der Amtsleiter der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands …
- BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/77
Rechtswirkungen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im …
Es ist anerkannten Rechts, daß das Urteil eines Verwaltungsgerichts, das die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts bejaht und deshalb aus sachlichen Gründen eine Anfechtungs-, Verpflichtungs- oder Feststellungsklage abweist, im Rahmen seiner Rechtskraftwirkung auch den Zivilrichter bindet, für den der Gegenstand des Verwaltungsprozesses nur eine "Vortrage" bildet, von der die Entscheidung abhängt (BGHZ 15, 17, 19; Senatsurteile vom 21. Dezember 1961 - III ZR 199/60 = LM ZPO § 322 Nr. 35 und vom 13. November 1975 - III ZR 188/73 = WM 1976, 98;… Kreft in BGB-RGRK 12. Aufl. § 839 Rdn. 581 mit weit. Nachw.;… Redeker/von Oertzen a.a.O. § 121 Anm. 9;… Eyermann/Fröhler VwGO 7. Aufl. § 121 Rdn. 35;… Kopp a.a.O. § 121 Rdn. 12;… Ule a.a.O. § 59 I 2). - OLG Dresden, 20.06.2018 - 1 U 880/17
Amtspflichten bei Besetzung einer Professorenstelle
(1) Die Zivilgerichte sind im Amtshaftungsprozess an verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Verwaltungsmaßnahme rechtskräftig feststellen, gebunden (BGH, Urt. v. 07.10.1954, Az.: III ZR 106/53, BGHZ 15, 17, 19;… BGH, Urt. v. 12.07.1962, Az.: III ZR 16/61, DÖV 1962, 791 = DVBl 1962, 753;… BGH, Urt. v. 08.05.1980, Az.: III ZR 27/77, BGHZ 77, 338, 341;… BGH, Urt. v. 07.02.2008, Az.: III ZR 76/07, BGHZ 175, 221, 225 Rn. 10;… OLG Zweibrücken, Beschl. v. 09.01.2017, Az.: 6 U 12/15, juris, Rn. 17;… Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Aufl., S. 123). - BGH, 18.09.1991 - XII ZB 169/90
Versorgungsausgleich bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand - Bindung der …
Wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Gerichtszweige sind die Zivilgerichte an verwaltungsgerichtliche Urteile im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung gebunden (BGHZ 9, 329, 332 f.; 10, 220, 225 ff.; 15, 17, 19; 20, 379, 382 f.; 86, 226, 232).
- BGH, 12.06.1975 - III ZR 158/72
Voraussetzungen einer Entschädigung wegen aufgehobener oder geänderter Nutzung
In der weiteren Frage, ob die Wiedererrichtung des Sägewerks "nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich" war oder nicht, sind die Zivilgerichte durch die rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs gebunden (vgl. Senatsurteile in BGHZ 9, 329, 332; 10, 220, 227; 15, 17, 19). - BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57
Zurückweisung einer Revision - Berechtigtes Interesse an einer Feststellung einer …
Der Bundesgerichtshof (BGHZ 9, 329; 15, 17; 20, 379) hat für den Geltungsbereich der MRVO 165 ausgesprochen, daß ein rechtskräftiges Urteil eines Verwaltungsgerichts, durch das auf Anfechtungsklage hin ein Verwaltungsakt aufgehoben worden ist, zugleich die rechtskräftige Feststellung der Rechtswidrigkeit dieses Verwaltungsakts enthält und daß der Zivilrichter an diese Feststellung gebunden ist, wenn er unter denselben Parteien oder denen, auf die sich die Rechtskraft erstreckt, über einen Anspruch auf Entschädigung wegen dieses Verwaltungsakts zu entscheiden hat. - LG Saarbrücken, 26.09.1995 - 7II O 35/94
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch einer Rundfunkanstalt; Elektronische …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.11.1986 - V ZR 273/84
Rückforderung bei Beiträgen bei einem Grundstückskaufvertrag mit einer Gemeinde
Die rechtskräftige Feststellung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes, an die auch die Zivilgerichte gebunden sind (vgl. BGHZ 15, 17, 19; 90, 17, 23), schließt die Zuerkennung eines Anspruchs aus, der die Rechtswidrigkeit der Heranziehungsbescheide voraussetzt. - BGH, 23.04.1956 - III ZR 307/54
Rechtsmittel
Der erkennende Senat ist dem gefolgt, als er über den Anspruch auf Entschädigung wegen Entziehung einer Apothekenkonzession durch eine Entnazifizierungsmaßnahme zu entscheiden hatte (BGHZ 15, 17).Er hat dort ausgeführt, es handele sich bei einer Apotheken-Konzession um mehr und um etwas anderes, als nur um eine gewerbepolizeiliche Erlaubnis, sie stelle ein vermögenswertes eigentumähnliches Recht dar (BGHZ 15, 17 [20, 21]).
- BGH, 03.05.1960 - VIII ZR 144/59 Die Ausführungen des Berufungsgerichts halten auch gegenüber den von der Revision im einzelnen erhobenen Rügen Stand 1. Diese meint unter Bezugnahme auf BGHZ 15, 17, 20 die bloße obrigkeitliche Betriebserlaubnis habe keinen eigenen Vermögenswert und entnimmt der Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Juli 1959 - VIII ZR 187/58 (NJW 1959, 1771 - BGHZ 50, 267), Übertragung und Nutzung einer solchen obrigkeitlichen Genshmigung könne nur in der Form einer Neuerteilung an den Nachfolger vorgenommen werden.
In BGHZ 15, 17, 20 hat der Bundesgerichtshof sogar ausdrücklich ausgesprochen, die Entziehung der Apotheken-Personalkonzessjon sei ein enteignungsgleicher Eingriff in ein vermögenswertes Recht des damaligen Klägers gewesen, Diese Entscheidung bezieht sich allerdings auf die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, Aber auch für die spätere Zeit stellte eine persönliche Betriebserlaubnis, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. Oktober 1959 S, 11, 12 ausgeführt hat, noch - mindestens in Verbindung mit den Räumen, für die sie erteilt war, und die hier - nach Ablauf der Pachtzeit - dem Kläger hätt zur Verfügung gestellt werden müssen, - einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Wert dar.
- BGH, 06.05.1968 - III ZR 63/66
Erwerb von Pachtzinsen durch eine Erbengemeinschaft; Anforderungen des Bezugs …
Nachdem aber das Bundesverfassungsgericht die Niederlassungsfreiheit der Apotheker als durch das Grundgesetz geboten anerkennt (BVerfGE 7, 377 ff) und das Apothekengesetz erwartungsgemäß (…Schiedermair-Blanke a.a.O.) eine entsprechende Regelung in seinem § 2 getroffen hat - mit der auch der Beklagte nach seinem Vortrag zur Zeit des Vertragsabschlusses mit K. rechnete - und damit die Konkurrenzfreiheit beseitigt war (vgl. BGHZ 15, 17, 20) [BGH 07.10.1954 - III ZR 106/53] , begründete die Betriebserlaubnis nicht mehr wie vorher eine besondere, bei der Verpachtung von Apotheken wesentlich ins Gewicht fallende Rechtsstellung (…Hoffmann a.a.O. Einleitung Anm. 41). - BGH, 03.05.1960 - VII ZR 144/59
Rechtsmittel
- BGH, 29.11.1956 - III ZR 70/55
Amtspflichten bei Beamtenwiedereinstellung
- BGH, 10.02.1955 - III ZR 123/53
Zuständigkeit für Erstattungsansprüche
- VG Magdeburg, 19.03.2024 - 4 A 256/22
Ausgleich des Vermögensnachteils nach Rücknahme eines Verwaltungsakts
- BGH, 25.11.1968 - III ZR 73/67
Pflicht der Baugenehmigungsbehörden zur Nichtgenehmigung gewerblicher, das Wohnen …
- BGH, 24.04.1978 - III ZR 85/76
Schadensersatz wegen Vornahme einer Amtspflichtverletzung - Erteilung von …
- BGH, 19.09.1963 - III ZR 180/61
Widersprechende Urteile und die Kündigung Schwerbeschädigter
- BGH, 21.03.1963 - III ZR 231/61
Rechtsmittel
- BVerwG, 27.02.1963 - VI C 200.61
Feststellungsinteresse bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen …
- BGH, 28.05.1962 - III ZR 33/60
- BGH, 29.05.1967 - III ZR 191/64
Betrieb eines Großhandels mit Saatgut - Ablehnung der Zulassung von Saatgut …
- LG Karlsruhe, 29.11.2010 - 6 O 195/09
Nachbaransprüche gegen eine Sickergrube
- OLG Schleswig, 10.04.2003 - 11 U 14/01
Belehrungspflichten bei Unternehmensgründung
- BGH, 28.01.1974 - III ZR 187/71
Anspruch auf Entschädigung wegen Aufopferung oder enteignungsgleichen Eingriffs - …
- BGH, 05.04.1968 - V ZR 99/65
Das Verhältnis einer öffentlich-rechtlichen Anordnung im …
- BGH, 27.01.1977 - III ZR 20/76
Schadensersatzpflicht wegen einer Amtspflichtverletzung - Erweckung des …
- BGH, 04.11.1963 - III ZR 203/62
- BGH, 04.05.1959 - III ZR 35/58
Rechtsmittel
- BGH, 12.02.1973 - III ZR 101/70
Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für das …
- BGH, 05.02.1968 - III ZR 41/65
Entstehung eines Schadens durch die Entziehung der Fahrerlaubnis - …
- BGH, 15.06.1959 - III ZR 65/58
Rechtsmittel
- BGH, 14.06.1960 - VIII ZR 159/59
Rechtsmittel
- BGH, 26.06.1957 - V ZR 162/55
Rechtsmittel
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