Rechtsprechung
| BGH, 26.01.1953 - III ZR 116/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- RG, 30.10.1942 - III 24/42
Welche Ansprüche hat der Betroffene, wenn das Jugendamt von der …
Auszug aus BGH, 26.01.1953 - III ZR 116/52
Daneben hat aber die Auskunft erteilende Behörde auch gegenüber den Personen, über die sie Auskunft zu erteilen hat, die Verpflichtung, dies mit der erforderlichen Sorgfalt zu tun und die Gefahr einer Schädigung zu vermeiden (RGZ 170, 129 [135]). - RG, 01.11.1932 - III 436/31
1. Unter welchen Umständen gehört zum ordnungsgemäßen Gebrauch eines …
Auszug aus BGH, 26.01.1953 - III ZR 116/52
Dritter in Sinne des § 839 BGB kann nämlich jede Person sein, deren Belange nach der Natur des Amtsgeschäfts durch dieses berührt werden und in deren Rechtskreis dadurch eingegriffen werden kann, auch wenn sie durch die Amtsausübung nur mittelbar und unbeabsichtigt betroffen wird (RGZ 138, 309 [313] mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 26.01.1959 - III ZR 190/57
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung haben aber alle Amtsträger die Pflicht, eine erbetene und erteilte Auskunft richtig und sachgemäß zu erteilen, auch wenn sie zur Erteilung der Auskunft nicht zuständig oder nicht verpflichtet sind, und zwar allen denjenigen gegenüber, die die Auskunft erbeten haben oder in deren Interesse die Auskunft erteilt wird (BGHZ 13, 319; III ZR 116/52 vom 26. Januar 1953; III ZR 252/53 vom 5. Mai 1955 = NJW 1955, 1835; III ZR 159/56 vom 19. Dezember 1957 - LM Nr, 6 zu § 839 BGB - Fc -).
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