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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1961 - III ZR 122/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1163
BGH, 23.10.1961 - III ZR 122/60 (https://dejure.org/1961,1163)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1961 - III ZR 122/60 (https://dejure.org/1961,1163)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1961 - III ZR 122/60 (https://dejure.org/1961,1163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 34
  • MDR 1962, 34
  • VersR 1961, 1121
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.12.1954 - III ZR 102/53

    Verkehrssicherung auf Bundesstraßen

    Auszug aus BGH, 23.10.1961 - III ZR 122/60
    2.) Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennen den Senats (BGHZ 9, 373; 14, 83; 16, 95; 24, 124, 130; 34, 206, 208} ist, was die Pflicht zur Sicherung des Verkehrs auf einer öffentlichen Straße und ihren Umfang anlangt, darauf abzustellen, daß durch die Zulassung des öffentlichen Verkehrs ein Gefahrenkreis für Dritte geschaffen wird, dem der Verantwortliche begegnen kann und muß; der Verkehrssicherungspfliohtige hat dafür einzustehen, daß nicht nur die eigentliche Wegefläche, sondern auch der Verkehr auf ihr für einen Dritten tunlichst ohne Gefahr ist, wobei im Einzelfall die Verkehrsauffassung darüber entscheidet, ob eine Gefahr auf die Straße zurückzuführen ist oder nicht (vgl. hierzu auch BGB-BGHK 11. Aufl. zu § 823 Anm.57 mit weiteren Nachweisen).

    Es liegt hier nicht anders als in den vom Senat bereits entschiedenen Fällen der Verschmutzung durch Ackerfahrzeuge (NJW 1955, 298; insoweit in BGHZ 16, 95 nicht abgedruckt), von Ölspuren auf der Straße (VersR 1956, 778; 1958, 330), der Rutschgefahr bei nassem Basaltpflaster (VRS 12, 249; LM zu BGB § 823 Ea Nr. 13) oder der Gefahr, die sich durch das Zusammentreffen mehrerer Umstände - darunter ungewöhnliche Verschmutzung und Nässe - ergibt (LM zu BGB § 823 Ea Nr. 17h vgl. auch BGB-RGRK zu § 823 Anm.57 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 15.06.1954 - III ZR 125/53

    Verkehrssicherung auf Landstraßen II. Ordnung

    Auszug aus BGH, 23.10.1961 - III ZR 122/60
    1.) In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 14, 83; 24, 124) ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß zur Unfallzeit dem beklagten Land die Verkehrssicherungspflicht für die Landstraßen 1. Ordnung einschließlich der Ortsdurchfahrten durch Gemeinden von nicht mehr als 6 OOO Einwphnern oblag (…vgl. Helmreich-Widtmann, Bayerische Gemeindeordnung, 2. Aufl. 1959, Exkurs nach Art. 57 S.442, 446).

    2.) Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennen den Senats (BGHZ 9, 373; 14, 83; 16, 95; 24, 124, 130; 34, 206, 208} ist, was die Pflicht zur Sicherung des Verkehrs auf einer öffentlichen Straße und ihren Umfang anlangt, darauf abzustellen, daß durch die Zulassung des öffentlichen Verkehrs ein Gefahrenkreis für Dritte geschaffen wird, dem der Verantwortliche begegnen kann und muß;… der Verkehrssicherungspfliohtige hat dafür einzustehen, daß nicht nur die eigentliche Wegefläche, sondern auch der Verkehr auf ihr für einen Dritten tunlichst ohne Gefahr ist, wobei im Einzelfall die Verkehrsauffassung darüber entscheidet, ob eine Gefahr auf die Straße zurückzuführen ist oder nicht (vgl. hierzu auch BGB-BGHK 11. Aufl. zu § 823 Anm.57 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 15.04.1957 - III ZR 246/55

    Umfang der Pflicht des Anliegers zur Rücksichtnahme auf den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 23.10.1961 - III ZR 122/60
    1.) In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 14, 83; 24, 124) ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß zur Unfallzeit dem beklagten Land die Verkehrssicherungspflicht für die Landstraßen 1. Ordnung einschließlich der Ortsdurchfahrten durch Gemeinden von nicht mehr als 6 OOO Einwphnern oblag (…vgl. Helmreich-Widtmann, Bayerische Gemeindeordnung, 2. Aufl. 1959, Exkurs nach Art. 57 S.442, 446).

    2.) Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennen den Senats (BGHZ 9, 373; 14, 83; 16, 95; 24, 124, 130; 34, 206, 208} ist, was die Pflicht zur Sicherung des Verkehrs auf einer öffentlichen Straße und ihren Umfang anlangt, darauf abzustellen, daß durch die Zulassung des öffentlichen Verkehrs ein Gefahrenkreis für Dritte geschaffen wird, dem der Verantwortliche begegnen kann und muß;… der Verkehrssicherungspfliohtige hat dafür einzustehen, daß nicht nur die eigentliche Wegefläche, sondern auch der Verkehr auf ihr für einen Dritten tunlichst ohne Gefahr ist, wobei im Einzelfall die Verkehrsauffassung darüber entscheidet, ob eine Gefahr auf die Straße zurückzuführen ist oder nicht (vgl. hierzu auch BGB-BGHK 11. Aufl. zu § 823 Anm.57 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 19.01.1959 - III ZR 183/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.10.1961 - III ZR 122/60
    Das bedeutet - wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 19. Januar 1959 -.III ZR 183/57 - (BS zu BGB § 823 Fa Nr. 17) ausgeftihrt hat der Verkehrssicherungspflichtige muß vor einer außergewöhnlichen Gefahrenlage 7/arnen, die sich aus dem Zusammenwirken und Zusammentreffen mehrerer Gefahrenumstände, mögen sie einzeln auch dem Kraftfahrer bekannt sein, ergibt; er muß warnen vor der ungewöhnlichen, für den Kraftfahrer nicht ohne v/eiteres erkennbaren Steigerung der Gefahr.

    Allerdings ist die Häufung von Unfällen an einer bestimmten Stelle ein Anzeichen für eine besondere Gefahrenquelle (BGH Urt.v.19.Januar 1959 - III ZR 183/57 -); jedoch ist der Umkehrschluß, den die Revision ziehen möchte - daß nämlich das Rehlen weiterer Unfälle für die Ungefährlichkeit der Straßenstelle spreche - nicht gerechtfertigt, er wird überdies durch die tatsächlichen Reststellungen wider legt.

  • BGH, 07.02.1957 - III ZR 190/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.10.1961 - III ZR 122/60
    Es liegt hier nicht anders als in den vom Senat bereits entschiedenen Fällen der Verschmutzung durch Ackerfahrzeuge (NJW 1955, 298; insoweit in BGHZ 16, 95 nicht abgedruckt), von Ölspuren auf der Straße (VersR 1956, 778; 1958, 330), der Rutschgefahr bei nassem Basaltpflaster (VRS 12, 249; LM zu BGB § 823 Ea Nr. 13) oder der Gefahr, die sich durch das Zusammentreffen mehrerer Umstände - darunter ungewöhnliche Verschmutzung und Nässe - ergibt (LM zu BGB § 823 Ea Nr. 17h vgl. auch BGB-RGRK zu § 823 Anm.57 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 30.01.1961 - III ZR 225/59

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde auf ihren Friedhöfen

    Auszug aus BGH, 23.10.1961 - III ZR 122/60
    2.) Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennen den Senats (BGHZ 9, 373; 14, 83; 16, 95; 24, 124, 130; 34, 206, 208} ist, was die Pflicht zur Sicherung des Verkehrs auf einer öffentlichen Straße und ihren Umfang anlangt, darauf abzustellen, daß durch die Zulassung des öffentlichen Verkehrs ein Gefahrenkreis für Dritte geschaffen wird, dem der Verantwortliche begegnen kann und muß;… der Verkehrssicherungspfliohtige hat dafür einzustehen, daß nicht nur die eigentliche Wegefläche, sondern auch der Verkehr auf ihr für einen Dritten tunlichst ohne Gefahr ist, wobei im Einzelfall die Verkehrsauffassung darüber entscheidet, ob eine Gefahr auf die Straße zurückzuführen ist oder nicht (vgl. hierzu auch BGB-BGHK 11. Aufl. zu § 823 Anm.57 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 23.10.1961 - III ZR 122/60
    von einer ausdrücklichen Behandlung dieses Punktes als unwesentlich absehen nachdem es seine Reststellungen getroffen hatte; denn für eine einwandfreie Würdigung der Sach-und Rechtslage bedarf es keineswegs eines aus drücklichen Eingehens auf jede einzelne Rrage, wenn sich nur ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (BGHZ 3, 162).
  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 377/51

    Verkehrssicherung bei Wasserstraßen

    Auszug aus BGH, 23.10.1961 - III ZR 122/60
    2.) Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennen den Senats (BGHZ 9, 373; 14, 83; 16, 95; 24, 124, 130; 34, 206, 208} ist, was die Pflicht zur Sicherung des Verkehrs auf einer öffentlichen Straße und ihren Umfang anlangt, darauf abzustellen, daß durch die Zulassung des öffentlichen Verkehrs ein Gefahrenkreis für Dritte geschaffen wird, dem der Verantwortliche begegnen kann und muß;… der Verkehrssicherungspfliohtige hat dafür einzustehen, daß nicht nur die eigentliche Wegefläche, sondern auch der Verkehr auf ihr für einen Dritten tunlichst ohne Gefahr ist, wobei im Einzelfall die Verkehrsauffassung darüber entscheidet, ob eine Gefahr auf die Straße zurückzuführen ist oder nicht (vgl. hierzu auch BGB-BGHK 11. Aufl. zu § 823 Anm.57 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.03.1951 - III ZR 65/50

    Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters im Rahmen des …

    Auszug aus BGH, 23.10.1961 - III ZR 122/60
    § 831 BGB entgegenhalten lassen muß, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BGHZ 1, 248).
  • BGH, 13.04.1956 - VI ZR 347/54

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden …

    Auszug aus BGH, 23.10.1961 - III ZR 122/60
    i bei Anwendung einer über die gewöhnliche Verkehrssorg falt hinausgehenden, überlegenen und gesammelten Aufmerksamkeit, Umsicht und Geistesgegenwart (BGHZ 20, 259> < ( 260), also der Sorgfalt eines "idealen Fahrers" nicht hätte vermieden werden können.
  • BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55

    Rechtsmittelkosten nach Grundurteil

  • BGH, 17.12.1960 - III ZR 156/59

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Unfalls - Unfall während der Ausübung …

  • BGH, 14.10.1982 - III ZR 174/81

    Gully mit breiten Öffnungen verstoßen gegen Verkehrssicherungspflicht

    Eine Häufung von Unfällen ist zwar ein Anzeichen für eine besondere Gefahrenquelle, der Umkehrschluss, dass das Fehlen früherer Unfälle für die Ungefährlichkeit spreche, ist aber nicht gerechtfertigt (Senatsurteil vom 23.10.1961 - III ZR 122/60 = VersR 1961, 1121, 1124).
  • BGH, 13.07.1967 - III ZR 165/66

    Schadensersatzansprüche wegen eines Glatteisunfalls - Sturz auf einem Gehweg beim …

    Der Bundesgerichtshof hat ferner den für eine öffentliche Straße Verkehrssicherungspflichtigen auch in dem Fall haften lassen, daß Landwirte beim Viehtreiben eine übermäßige, gefährliche mit Glätte verbundene Verschmutzung der Straße verursachten; gewiß hatten die Landwirte für die Beseitigung der von ihnen verursachten gefährlichen Verschmutzung zu sorgen, aber das befreite den sonst Verantwortlichen nicht von seiner Pflicht (BGH Urt. v. 23. Oktober 1961 - III ZR 122/60 = LM BGB § 823 Dc Nr. 60).
  • OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 319/94

    Wirtschaftsweg; Verkehrsbedürfnis anliegender Landwirte; Ortsübliche …

    Bei Fernverkehrsstraßen mit überwiegendem Kraftfahrzeugverkehr braucht, selbst wenn sie durch ländliches Gebiet führen, in der Regel mit groben Verschmutzungen nicht gerechnet zu werden, so daß derartige "Hindernisse" alsbald zu entfernen oder kenntlich zu machen sind (…vgl. BGH a.a.O.; NJW 1962, 34).
  • BGH, 05.02.1962 - III ZR 173/60
    Biese Pflicht steht selbständig neben der des Verkehrssicherungspflichtigen, den Verkehr auf der Straße möglichst gefahrlos zu gestalten (LM § 823 (Bc) BGB Nr,31 und § 823 (Ea) BGB Nr. 8; Urt. v. 23. Oktober 1961 III ZR 122/60 = VcrsR 1961, 1121, 1123), Go daß in diesem Zusarmonhang offen bleiben kann, ob der Stadt Bad Oeynhausen ein Verstoß gegen ihre Verkehrssicherungspflicht zur Last zu legen ist oder nicht.
  • BGH, 08.12.1964 - VI ZR 208/63

    Unterhaltungspflichtiger; Verkehrssicherungspflicht; Landstraße; Geringe …

    Die Verkehrssicherungspflicht geht nicht über das dem Pflichtigen zumutbare Maß hinaus und bestimmt sich im einzelnen danach, welche Erwartungen ein Verkehrsteilnehmer vernünftigerweise an den Zustand der Straße unter Berücksichtigung ihrer Verkehrsbedeutung stellen kann (vgl. BGH Urteile vom 23"Io.1961 - Ill ZR 122/60 - VersR 1961, 1121; vom 2o.4 III ZR 37/58 - VersR 1959, 672).

    Ein Kraftfahrer darf zwar in aller Regel darauf vertrauen, daß er auf Landstraßen I. Ordnung vor unvermuteten, nicht erkennbaren Gefahrenstellen, durch die auch ein sorgfältiger Fahrer überrascht werden kann, gewarnt wird (vgl. BGH- Urteile vom 19. Jan. 1959 - III ZR 183/57 - VersR 1959, 334; vom 23.Io. 1961 - III ZR 122/60 - VersR 1961, 1121).

  • BGH, 28.02.1963 - III ZR 207/61

    Verkehrssicherungspflicht bei plötzlicher Verengung einer belebten Straße

    Die Verkehrssicherungspflicht umschließt aber auf jeden Fall die allgemeine Pflicht, den Verkehr auf der Straße, soweit dies mit zumutbaren Mitteln geschehen kann, möglichst gefahrlos zu gestalten, insbesondere den Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten, aus der Beschaffenheit der Straße sich ergehenden und bei zweckgerechter Benutzung des Verkehrsweges nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahrenstellen zu sichern oder zumindest zu warnen; hierbei wird der Umfang der Verkehrssicherungspflicht maßgebend bestimmt durch die Art und Häufigkeit der Benutzung der Straße und ihre Verkehrsbedeutung (vgl. LM § 823 /Ea/BGB Nr. 8, 10, 17 und 25; Urteile des Senats vom 23. Oktober 1961 III ZR 122/60 = NJW 1962, 34, 36; vom 3. Mai 1962 III ZR 168/60 = VersR 1962, 665 = MDR 1962, 638).
  • BGH, 02.04.1962 - III ZR 14/61
    Dabei kann ferner nicht außer acht gelassen werden, daß der Umfang der Verkehrssicherungspflicht maßgebend bestimmt wird durch die Art und Häufigkeit der Benutzung einer Straße und ihrer Verkehrsbedeutung (vgl. Urteil des Senats vom 23. Oktober 1961 III ZR 122/60 in NJW 1962, 34, 36).

    Daß das - hier vom beklagten Land vorgetragene - Fehlen bisheriger Unfälle grundsätzlich nicht für die Annahme der Ungefährlichkeit einer Straßenstelle ausreicht, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 23. Oktober 1961 III ZR 122/60 S. 15 bereits ausgesprochen.

  • OVG Niedersachsen, 18.05.1992 - 12 L 178/89

    Straßenreinigungspflicht bei Pferdeäpfeln; Fahrbahnverunreinigung; Pferdeäpfel; …

    Während nämlich auf einer vorwiegend der Aufnahme des überörtlichen Kraftfahrzeugverkehrs dienenden Bundes- oder Landesstraße durch Viehkot hervorgerufene Verunreinigungen nicht als ortsüblich angesehen werden können (vgl. BGH, NJW 1962, 34 f; OLG Köln, VRS 36, 224 [225 f.];… Sieder-Zeitler-Kreuzer-Zech, BayStrWG, Stand: Mai 1990, Art. 16 Rdnr. 6), Verkehrsteilnehmer auf einer solchen Straße also in aller Regel nicht mit Verschmutzungen durch Viehkot und den sich hieraus - etwa bei Nässe - ergebenden Gefahren zu rechnen haben, ist die Frage der Üblichkeit von Verunreinigungen der Straße durch Viehkot auf einem Wirtschaftsweg im ländlichen Raum entgegengesetzt zu beantworten; denn die Inanspruchnahme dieser Wege gerade für den Viehtrieb wird häufig zu einer Verschmutzung durch Viehkot führen, worauf sich der diesen Weg benutzende Verkehrsteilnehmer, insbesondere wenn er ortskundig ist, wird einstellen und sein Verkehrsverhalten hierauf wird ausrichten müssen (vgl. OVG Lüneburg, OVGE 12, 450 = DVBl 1958, 877 = VerwRspr 10, 350 [351 f.]).
  • BGH, 08.12.1964 - VI ZR 258/63
    Die Verkehrssicherungspflicht geht nicht über das dem Pflichtigen zumutbare Maß hinaus und bestimmt sich im einzelnen danach, welche Erwartungen ein Verkehrsteilnehmer vernünftigerweise an den Zustand der Straße unter Berücksichtigung ihrer Verkehrsbedeutung stellen kann (vgl. BGH Urteile vom 23"Io.1961 - Ill ZR 122/60 - VersR 1961, 1121; vom 2o.4 III ZR 37/58 - VersR 1959, 672).

    Ein Kraftfahrer darf zwar in aller Regel darauf vertrauen, daß er auf Landstraßen I. Ordnung vor unvermuteten, nicht erkennbaren Gefahrenstellen, durch die auch ein sorgfältiger Fahrer überrascht werden kann, gewarnt wird (vgl. BGH- Urteile vom 19. Jan. 1959 - III ZR 183/57 - VersR 1959, 334; vom 23.Io. 1961 - III ZR 122/60 - VersR 1961, 1121).

  • BGH, 28.05.1962 - III ZR 38/61

    Straßenverkehrssicherungspflicht

    Das ist die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH LM BGB 823 De Nr. 3 und 9; BGHZ 21, 48 und 24, 124; = BGH VersR 1957, 777; III ZR 37/58 vom 16. April 1959; BGHZ 34, 206; MDR 1961, 753; III ZR 122/60 vom 23. Oktober 1961).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.1992 - 7 A 200/88

    Straßenreinigungspflicht bei besonderen Verunreinigungen

  • BGH, 25.09.1967 - III ZR 95/66

    Klage gegen eine Gemeinde auf Schadensersatz wegen der Beschädigung eines …

  • OLG Dresden, 09.08.1995 - 6 U 1721/94

    Verkehrssicherungspflicht bei Ausschilderung einer Brückendurchfahrt

  • OLG Saarbrücken, 27.01.1995 - 3 U 141/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der …

  • BGH, 03.05.1962 - III ZR 168/60

    Bejahung einer Pflicht des Verkehrssicherungspflichtigen zu besonderen …

  • BGH, 28.02.1966 - III ZR 168/64

    Schadensersatz wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht - …

  • LG Braunschweig, 10.01.1969 - 3 O 20/68

    Unzureichende Beschilderung einer vorübergehenden Änderung der Verkehrsführung; …

  • BGH, 24.09.1962 - III ZR 69/61
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