Rechtsprechung
| BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Entschädigung wegen einer Enteignung - Einbeziehung von Grundstücken in den Bauschutzbereich des Flughafens - Errichtung von landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1973, 1006
- DVBl 1974, 430
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BGH, 20.09.1971 - III ZR 18/70
Enteignung durch Erklärung zum Schutzbereich
Auszug aus BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71
Wie der Senat in seinem Urteil in BGHZ 57, 278, 282 f zu § 12 SchutzbereichG dargelegt hat, setzen derartige allgemeine Verfügungsbeschränkungen der Ausübung der Rechte aus dem Eigentum keine materiell-rechtliche "repressive" Schranke; es handelt sich vielmehr um Verbote mit Erlaubnisvorbehalt, die im Einzelfall einen Rechtsanspruch auf Genehmigung (Zustimmung) gewähren, wenn keiner der gesetzlichen Versagungsgründe vorliegt.Hiernach erlangen die im Bauschutzbereich des Flughafens bestehenden allgemeinen Verfügungsbeschränkungen erst dann das Gewicht eines das Einzeleigentum belastenden Eingriffs, wenn der Eigentümer durch Versagung der Genehmigung für ein bestimmtes Vorhaben daran gehindert wird, sein Grundstück in der vor Errichtung des Bauschutzbereichs möglich gewesenen Weise zu verwerten (Urteile des Senats vom 10. Januar 1972 - III ZR 61/68 und vom 29. Mai 1972 - III ZR 188/70 = WM 1972, 1030, 1031; BGHZ 57, 278, 285; Hofmann, Luftverkehrsgesetz, § 19 Rdnrn. 3-5; Beine/Lohmann, Luftverkehrsrecht, § 19 LuftVG Anm. 2;… ähnlich Schleicher/Reymann/Abraham, Das Recht der Luftfahrt, 3. Aufl. Band 2, § 12 LuftVG Anm. 15).
Ob ein für den Eigentümer "fühlbares" Opfer, das zur Entschädigung berechtigt, auch darin bestehen kann, daß die bloße Einbeziehung seines Grundstücks in einen Schutzbereich Kaufwillige davon abhält, das vom Eigentümer zum Verkauf angebotene Grundstück zu erwerben, ist vom Senat bisher nicht abschließend erörtert worden (BGHZ 57, 278, 286; Urteil vom 10. Januar 1972 - III ZR 61/68 S. 10).
Zu demselben Ergebnis führt die Anwendung der Rechtsgrundsätze, die nach der Rechtsprechung des Senats für hoheitliche Eingriffe gelten, die sich nicht als endgültiges Bauverbot auswirken, sondern, was hier der Fall ist (BGHZ 57, 278, 284), nach Zweck und Wirkung weitgehend anderen aus dem Baurecht bekannten Bausperren, d.h. vorübergehenden Bauverboten entsprechen.
Bei einem noch nicht erschlossenen Grundstück scheidet also eine Entschädigungspflicht wegen vorübergehender Bausperre aus (Urteile des Senats in BGHZ 58, 124, 129 = NJW 1972, 727, 729; WM 1972, 1030, 1031 und 1160, 1162; s. hierzu bereits auch Hußla, NJW 1968, 631; weitere Nachweise in BGHZ 57, 278, 285).
- BGH, 10.01.1972 - III ZR 61/68
Auszug aus BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71
Erst wenn und soweit der Eigentümer aus Gründen der Sicherheit der Luftfahrt im Einzelfall daran gehindert wird, sein Grundstück in einer bestimmten, den Vorschriften des allgemeinen materiellen Baurechts nicht widersprechenden Weise zu nutzen oder sonst zu verwerten, aktualisieren sich für ihn die im Bauschutzbereich bestehenden Beschränkungsmöglichkeiten (Urteil des Senats vom 10. Januar 1972 - III ZR 61/68; vgl. dazu auch BVerfGE 31, 364 = DVBl 1971, 740; BVerwGE 30, 287, 290).Ist hiernach auch von der flugtechnischen Seite her der Umfang der den betroffenen Grundeigentümern im Interesse der Sicherheit des Flugbetriebs aufzuerlegenden Baubeschränkungen nicht im einzelnen vorbestimmt, so kann den mit der Bildung des Bauschutzbereichs verbundenen allgemeinen Verfügungsbeschränkungen regelmäßig die einem (endgültigen) Bauverbot gleichkommende Wirkung nicht beigemessen werden (…ähnlich bereits BGH a.a.O.; Urteile des Senats vom 29. April 1968 - III ZR 117/65 = WM 1968, 702 und vom 10. Januar 1972 - III ZR 61/68).
Hiernach erlangen die im Bauschutzbereich des Flughafens bestehenden allgemeinen Verfügungsbeschränkungen erst dann das Gewicht eines das Einzeleigentum belastenden Eingriffs, wenn der Eigentümer durch Versagung der Genehmigung für ein bestimmtes Vorhaben daran gehindert wird, sein Grundstück in der vor Errichtung des Bauschutzbereichs möglich gewesenen Weise zu verwerten (Urteile des Senats vom 10. Januar 1972 - III ZR 61/68 und vom 29. Mai 1972 - III ZR 188/70 = WM 1972, 1030, 1031; BGHZ 57, 278, 285; Hofmann, Luftverkehrsgesetz, § 19 Rdnrn. 3-5; Beine/Lohmann, Luftverkehrsrecht, § 19 LuftVG Anm. 2;… ähnlich Schleicher/Reymann/Abraham, Das Recht der Luftfahrt, 3. Aufl. Band 2, § 12 LuftVG Anm. 15).
Ob ein für den Eigentümer "fühlbares" Opfer, das zur Entschädigung berechtigt, auch darin bestehen kann, daß die bloße Einbeziehung seines Grundstücks in einen Schutzbereich Kaufwillige davon abhält, das vom Eigentümer zum Verkauf angebotene Grundstück zu erwerben, ist vom Senat bisher nicht abschließend erörtert worden (BGHZ 57, 278, 286; Urteil vom 10. Januar 1972 - III ZR 61/68 S. 10).
- BVerwG, 16.07.1965 - IV C 30.65
Verwaltungsaktqualität der Mitwirkung der Zustimmungsbehörde - Beschränkung der …
Auszug aus BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71
Verbote dieser Art unterwerfen die Ausübung bestimmter Eigentümerbefugnisse zunächst nur einer vorherigen behördlichen Kontrolle, ohne damit auch die erlaubnispflichtige Tätigkeit als solche grundsätzlich zu untersagen (BVerfGE 20, 150, 155; BVerwGE 21, 354, 360).Dieser wiederum unterliegt schon wegen der technischen Entwicklung im Flugwesen ständigen Veränderungen, die sich auf die Bedürfnisse der Flugsicherheit auswirken müssen (BVerwGE 21, 354, 360; BGH WM 1968, 747).
- BGH, 29.04.1968 - III ZR 141/65
Klage auf Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks durch Betrieb …
Auszug aus BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71
Die Entschädigung, die der durch die Genehmigung des Flughafens Begünstigte dem Betroffenen für die Beschränkung seines Eigentums zu gewähren hat, ist, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 29. April 1968 - III ZR 141/65 (WM 1968, 747) zu § 10 g LuftVG a.F. ausgesprochen hat, ihrem Wesen nach Enteignungsentschädigung, nämlich der Ausgleich für ein den Betroffenen im Verhältnis zu anderen ungleich belastendes Sonderopfer, das ihm zur Sicherung der Luftfahrt durch einen Eingriff in seine verfassungsrechtlich geschützte Eigentümerstellung abverlangt wird.Dieser wiederum unterliegt schon wegen der technischen Entwicklung im Flugwesen ständigen Veränderungen, die sich auf die Bedürfnisse der Flugsicherheit auswirken müssen (BVerwGE 21, 354, 360; BGH WM 1968, 747).
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61
Sammlungsgesetz
Auszug aus BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71
Verbote dieser Art unterwerfen die Ausübung bestimmter Eigentümerbefugnisse zunächst nur einer vorherigen behördlichen Kontrolle, ohne damit auch die erlaubnispflichtige Tätigkeit als solche grundsätzlich zu untersagen (BVerfGE 20, 150, 155; BVerwGE 21, 354, 360). - BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61
Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück
Auszug aus BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist für die Bebauungserwartung abzustellen auf die Lage und Beschaffenheit des Geländes, auf die natürlichen Bedürfnisse und die natürliche Entwicklung, sowie auf die vorhandene und künftig zu erwartende Planung (BGHZ 39, 198, 214). - BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70
Bebauungspläne
Auszug aus BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71
Erst wenn und soweit der Eigentümer aus Gründen der Sicherheit der Luftfahrt im Einzelfall daran gehindert wird, sein Grundstück in einer bestimmten, den Vorschriften des allgemeinen materiellen Baurechts nicht widersprechenden Weise zu nutzen oder sonst zu verwerten, aktualisieren sich für ihn die im Bauschutzbereich bestehenden Beschränkungsmöglichkeiten (Urteil des Senats vom 10. Januar 1972 - III ZR 61/68; vgl. dazu auch BVerfGE 31, 364 = DVBl 1971, 740; BVerwGE 30, 287, 290). - BGH, 10.02.1972 - III ZR 188/69
Enteignungsentschädigung bei faktischer Bausperre
Auszug aus BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71
Bei einem noch nicht erschlossenen Grundstück scheidet also eine Entschädigungspflicht wegen vorübergehender Bausperre aus (Urteile des Senats in BGHZ 58, 124, 129 = NJW 1972, 727, 729; WM 1972, 1030, 1031 und 1160, 1162; s. hierzu bereits auch Hußla, NJW 1968, 631; weitere Nachweise in BGHZ 57, 278, 285). - BVerwG, 23.10.1968 - IV C 101.67
Rechtsnatur der Schutzbereichsanordnung - Beschränkung von Grundeigentum für die …
Auszug aus BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71
Erst wenn und soweit der Eigentümer aus Gründen der Sicherheit der Luftfahrt im Einzelfall daran gehindert wird, sein Grundstück in einer bestimmten, den Vorschriften des allgemeinen materiellen Baurechts nicht widersprechenden Weise zu nutzen oder sonst zu verwerten, aktualisieren sich für ihn die im Bauschutzbereich bestehenden Beschränkungsmöglichkeiten (Urteil des Senats vom 10. Januar 1972 - III ZR 61/68; vgl. dazu auch BVerfGE 31, 364 = DVBl 1971, 740; BVerwGE 30, 287, 290). - BGH, 29.05.1972 - III ZR 188/70
Anspruch auf Entschädigung für Baubeschränkungen von Grundstücken - Entschädigung …
Auszug aus BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71
Hiernach erlangen die im Bauschutzbereich des Flughafens bestehenden allgemeinen Verfügungsbeschränkungen erst dann das Gewicht eines das Einzeleigentum belastenden Eingriffs, wenn der Eigentümer durch Versagung der Genehmigung für ein bestimmtes Vorhaben daran gehindert wird, sein Grundstück in der vor Errichtung des Bauschutzbereichs möglich gewesenen Weise zu verwerten (Urteile des Senats vom 10. Januar 1972 - III ZR 61/68 und vom 29. Mai 1972 - III ZR 188/70 = WM 1972, 1030, 1031; BGHZ 57, 278, 285; Hofmann, Luftverkehrsgesetz, § 19 Rdnrn. 3-5; Beine/Lohmann, Luftverkehrsrecht, § 19 LuftVG Anm. 2;… ähnlich Schleicher/Reymann/Abraham, Das Recht der Luftfahrt, 3. Aufl. Band 2, § 12 LuftVG Anm. 15).
- BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04
Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände; …
Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 LuftVG ist nur für Vermögensnachteile zu entschädigen, die der Betroffene erleidet, weil zur Sicherung der Luftfahrt in seine verfassungsrechtlich geschützte Eigentümerstellung eingegriffen wird (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1973 - III ZR 122/71 - BRS 26 Nr. 130). - BGH, 02.02.1978 - III ZR 15/76
Entschädigung für eine Enteignung und entgangene Vorteile durch Gipsabbau - …
In Fällen sog. Gebietserklärungen hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen, daß der Eigentümer wegen der Beschränkungen, denen er infolge der Gebietserklärung unterliegt, eine Entschädigung nur verlangen kann, wenn ihm dadurch eine fühlbare ("spürbare") wirtschaftliche Beeinträchtigung auferlegt worden ist (so für einen militärischen Schutzbereich: BGHZ 57, 278, 285; für den Bauschutzbereich eines Flughafens: Urteile vom 10. Januar 1972 - III ZR 61/68 - BRS Bd. 26 Nr. 16 und vom 18. Juni 1973 - III ZR 122/71 = BRS Bd. 26 Nr. 130; für den Schutzstreifen einer Bundesautobahn: BGHZ 64, 382, 390 f und Urteil vom 12. Juni 1975 - III ZR 127/72 = WM 1975, 956, 957, insoweit in BGHZ 64, 361 nicht abgedruckt).
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