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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1971 - III ZR 126/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,2285
BGH, 12.07.1971 - III ZR 126/68 (https://dejure.org/1971,2285)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1971 - III ZR 126/68 (https://dejure.org/1971,2285)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1971 - III ZR 126/68 (https://dejure.org/1971,2285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erscheinungsbild eines Weges - Widmungsbeschränkung - Verkehrssicherung - Gefahrenabwehr - Gelegentliche Widmungsüberschreitung - Langholz - Unbefestigter Waldweg

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 1061
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.12.1988 - III ZR 112/87

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Landstraße

    Läßt das äußere Erscheinungsbild des Weges bei den Verkehrsteilnehmern bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt keinen Zweifel darüber aufkommen, daß die Widmung inhaltlich beschränkt ist, so geht die Pflicht zur Verkehrssicherung über die Abwendung der diesem Verkehr drohenden Gefahren auch dann nicht hinaus, wenn der Weg gelegentlich in einer die Widmung überschreitenden Weise benutzt wird und der Verkehrssicherungspflichtige dies duldet (Senatsurteile vom 14. Oktober 1957 - III ZR 102/56 = VersR 1957, 817 und vom 12. Juli 1971 - III ZR 126/68 = VersR 1971, 1061; vgl. auch BGH-Urteil vom 24. Januar 1958 - VI ZR 311/56 = LM BGB § 823 Da Nr. 5).

    Sind die Bankette aber unbefestigt, bestehen sie insbesondere aus einer nur schmalen Grasnarbe, die sich an eine abfallende Böschung anschließt, dann ist die mangelnde Standfestigkeit auch für ein geringfügiges, vorsichtiges Befahren mit schweren Fahrzeugen jedem einsichtigen Kraftfahrer erkennbar und eine besondere Warnung nicht nötig (Senatsurteile vom 16. Dezember 1968 - III ZR 110/66 = VersR 1969, 280, 281 und vom 12. Juli 1971 aaO).

  • OLG Brandenburg, 06.12.2024 - 2 U 60/24

    Umfang der üblichen Nutzung eines Grünstreifens und der maßgeblichen …

    Vielmehr ergibt sich der Umfang der üblichen Nutzung und damit die maßgebliche Verkehrsbedeutung der Fläche nach ihrem äußeren Befund, das heißt nach den äußerlich erkennbaren Merkmalen der Verkehrsfläche unter Berücksichtigung der örtlich gegebenen Verhältnisse und der allgemeinen Verkehrsauffassung (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1988 - III ZR 112/87, NVwZ-RR 1989, 456; Urteil vom 12. Juli 1971 - III ZR 126/68, VersR 1971, 1061).
  • LG Aachen, 18.09.1991 - 4 O 107/91

    Amtshaftungsanspruch aus dem Gesichtspunkt der Verletzung der …

    Die Verpflichtung einer Gebietskörperschaft, sichere und auf dem modernsten Stand der Technik stehende Wege und Straßen zu bauen, gehört nämlich nicht in den Bereich der Straßenverkehrssicherungspflicht, sondern zur Straßenbaulast, die allein eine öffentlich-rechtliche Pflicht ist, nicht aber gegenüber dem einzelnen Straßenbenutzer besteht (vgl. BGH VersR 1971, 1061; Schlund, Verkehrssicherungspflicht, Seite 52 und 60).
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