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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.1963 - III ZR 128/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,6986
BGH, 16.12.1963 - III ZR 128/62 (https://dejure.org/1963,6986)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1963 - III ZR 128/62 (https://dejure.org/1963,6986)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1963 - III ZR 128/62 (https://dejure.org/1963,6986)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Allgemeinen Kriegefolgengesetzes ( AKG) von 1957 i.R.e schuldhaft pflichtwidrigen Mitwirkung eines deutschen Amtsträgers an der Entstehung eines Schadens - Erfüllung des Tatbestands des § 3 AKG i.R.e Ausführung einer durch die Besatzungsmacht befohlenen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 302
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.02.1959 - III ZR 106/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.12.1963 - III ZR 128/62
    Aber der Gesetzgeber wollte auch atypische Reparationen sowie Entnahmen erfassen und nur die wilden Entnahmen und privaten Plünderungen unberücksichtigt lassen (vgl. Ernst-Jung-Kellmereit, AKG § 3 Nr. 15; BGH, Urteil vom 23. Februar 1959 - III ZR 106/57 = LM AKG § 3 Nr. 2).

    Allerdings hat der Senat gelegentlich angedeutet, daß möglicherweise gewisse Arten von Pflichtverletzungen ausgenommen werden müßten (BGH, Urteil vom 23. Februar 1959 - III ZR 106/57 = LM AKG § 3 Nr. 2; Urteil vom 10. Januar 1963 - III ZR 108/61; siehe dazu Féaux de la Croix, AKG § 3 Anm. 26 und ZZP 76, 244).

    Nach S. 11 des Urteils des Senats vom 23. Februar 1959 - III ZR 106/57 - (LM AKG § 3 Nr. 2) bleibt § 3 AKG trotz Vorliegens unerlaubter Handlungen deutscher Behörden auch dann anwendbar, wenn das schuldhaft pflichtwidrige Verhalten der deutschen Behörden in Verwirklichung des in § 3 Abs. 1 AKG normierten Gesetzestatbestandes begangen worden ist.

  • BGH, 10.01.1963 - III ZR 108/61
    Auszug aus BGH, 16.12.1963 - III ZR 128/62
    Allerdings hat der Senat gelegentlich angedeutet, daß möglicherweise gewisse Arten von Pflichtverletzungen ausgenommen werden müßten (BGH, Urteil vom 23. Februar 1959 - III ZR 106/57 = LM AKG § 3 Nr. 2; Urteil vom 10. Januar 1963 - III ZR 108/61; siehe dazu Féaux de la Croix, AKG § 3 Anm. 26 und ZZP 76, 244).

    Der Senat hat auf S. 15 seines Urteils vom 10. Januar 1963 - III ZR 108/61 - bereits ausgeführt, daß § 3 AKG auch dann Anwendung findet, wenn bei Durchführung der Demontage- und Reparations-Aufträge dem Vertreter der deutschen Behörde nur fahrlässige Pflichtverletzungen vorgeworfen werden, die in einem so engen Zusammenhang mit jenen Maßnahmen, dem dadurch entstandenen Verlust und, den dabei getroffenen Vereinbarungen bestehen, daß eine Ausnahme von der Anwendung des § 3 AKG nicht gerechtfertigt ist.

  • BVerwG, 02.12.1959 - V C 167.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.12.1963 - III ZR 128/62
    Das Gesetz regelte die Abgeltung von sogenanntem Besatzungsunrecht, das dabei von echten Requisitionsmaßnahmen abzugrenzen war; das Bundesverwaltungsgericht hat dort ausgeführt (BVerwG 10, 29): Es könne dahingestellt bleiben, ob jede ordnungswidrige Ausführung einer Requisitions- oder Reparationsmaßnahme als außerhalb ihres Zweckes liegend angesehen werden müsse; mindestens sei das zu bejahen, wenn die Maßnahme in so hohem Maße fehlsam ausgeführt worden sei, daß sie wegen völliger Loslösung von dem Zweck der Maßnahme den inneren Zusammenhang mit diesem Zweck verloren habe.
  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 82/65

    Entziehung eines Grundstücks zu Entmilitarisierungszwecken seitens der …

    Der jetzt erkennende Senat vermag sich dieser Auffassung des Berufungsgerichts bei einer Überprüfung des Gedankengangs des angefochtenen Urteils und zugleich des vom Senat selbst am 16. Dezember 1963 gefällten Urteils III ZR 128/62 = LM Allg, KriegsfolgenG § 3 Nr. 9 nicht anzuschließen, ohne eine abweichende Auffassung für abwegig zu halten.

    Die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Ziff. 2 läßt freilich auch einen reparationsähnlichen Zweck genügen und sie ist nicht eng auszulegen (Urteile vom 23. Februar 1959 - III ZR 106/57 - und vom 16. Dezember 1963 - III ZR 128/62 - = LM Allg.KriegofolgenG § 3 Nr. 2 und 9).

  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 84/63

    Haftung eines deutschen Rechtsträgers auf Schadensausgleich nach …

    Daß eine beschränkte Mitwirkung der deutschen Behörde bei den Einschlägen, wie sie hier in Frage steht, den Sachverhalt nicht aus dem Gesetzestatbestand heraushebt, ergibt sich aus dem bereits genannten Urteil vom 23. Februar 1959 und der entsprechenden weiteren Rechtsprechung des Senats (…Urt. v. 30. Oktober 1961 - III ZR 95/60 = JZ 1962, 254 = WM 1962, 89 und Urt.v. 16. Dezember 1963 - III ZR 128/62 = LM AllgKriegsfolgenG § 3 Nr. 9).
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