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| BGH, 13.03.1958 - III ZR 130/56 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.06.1995 - IX ZR 122/94
Pflichten des Notars bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages
Schuldhaft ist die Versäumung einer Ersatzmöglichkeit, wenn der Geschädigte - in Kenntnis der Entstehung des Schadens - die mögliche und ihm nach den Umständen des Falles zuzumutende anderweite Deckung seines Schadens unterlassen hat (…BGH, Urt. v. 27. Februar 1957 - V ZR 104/55, LM BGB § 839 (Fi) Nr. 5; v. 13. März 1958 - III ZR 130/56, VersR 1958, 373, 375; v. 19. März 1992 - III ZR 117/90, LM BGB § 839 (E) Nr. 51;… Staudinger/Schäfer, § 839 Rdnr. 416).Die Ausnützung einer Ersatzmöglichkeit, die keine begründete Aussicht auf alsbaldige Verwirklichung hat, ist dem Geschädigten allerdings nicht zuzumuten (BGHZ 2, 209, 218;… BGH, Urt. v. 27. Februar 1957 aaO.; v. 13. März 1958 aaO.; v. 5. November 1992 - III ZR 91/91, NJW 1993, 1647 f;… BGB-RGRK/Kreft, § 839 Rdnr. 504;… Rinsche, aaO. Rdnr. II 251).
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