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Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1966 - III ZR 132/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,187
BGH, 27.10.1966 - III ZR 132/65 (https://dejure.org/1966,187)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1966 - III ZR 132/65 (https://dejure.org/1966,187)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1966 - III ZR 132/65 (https://dejure.org/1966,187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bürgersteig - Höhenunterschiede im Plattenbelag - Verkehrsgefährdung - Fußgänger - Gefahrenzustand - Verkehrssicherungspflichtiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich geringer Höhenunterschiede im Plattenbelag eines Bürgersteiges

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 980 (Ls.)
  • MDR 1967, 387
  • DB 1967, 424
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.03.1957 - III ZR 150/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1966 - III ZR 132/65
    So hat, v/orauf auch die Revision hinweist, der erkennende Senat in seinem Urteil vom 18«, März 1957 - III ZR 150/55 - (VRS 12, 407) entschieden, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verlange nicht, daß der Bürgersteig auch einer verkehrsreichen Hauptstraße völlig frei von Mängeln sei und keine Unebenheiten aufv/oiso, da so weitgehende Anforderungen den Verkehrsoicherungspflichtigcn nicht zumutbar seien.
  • BGH, 02.06.1958 - III ZR 20/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1966 - III ZR 132/65
    Jedoch kann, wie gleichfalls der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 2. Juni 1958 - III ZR 20/57 - ausgesprochen hat, ein für sich allein unerheblicher Höhenunterschied im Straßenpflaster durch das Zusammenwirken mit anderen Umständen von Bedeutung worden und damit eine vom Verkehrssicherungspflichtigen zu beseitigende Gefahr für die Verkehrsteilnehmer auslösen.
  • OLG Celle, 25.01.2007 - 8 U 161/06

    Bestuhlung; Brille; Fahrweg; Fußgänger; Fußgängerverkehr; Fußgängerzone; …

    Wie andere Verkehrsteilnehmer auch haben Fußgänger die gegebenen Verhältnisse grundsätzlich so hinzunehmen, wie sie sich ihnen erkennbar darbieten sowie mit typischen Gefahrenquellen wie etwa Unebenheiten zu rechnen und sich hierauf einzustellen (BGH VersR 1979, 1055; 1967, 281, 282).

    Rn. 8 Diese von einem Fußgänger noch hinzunehmenden Höhendifferenzen stellen indessen keine starren und absoluten Grenzen dar (BGH VersR 1967, 281; OLG Celle MDR 1998, 1031; OLG Hamm NJW-RR 2005, 255; OLG Oldenburg NJW-RR 1986, 903).

    So hat etwa bereits der BGH in seiner Entscheidung vom 27. Oktober 1966 angenommen, eine besondere Gefährlichkeit der Unfallstelle könne trotz einer Vertiefung von nur 1, 5 cm darin liegen, dass diese sich unmittelbar vor einem Schaufenster dicht vor dem Eingang eines Ladengeschäfts in einer Hauptstraße befand (BGH VersR 1967, 281, 282).

  • OLG Stuttgart, 10.07.2013 - 4 U 26/13

    Amtshaftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht bei erkennbarer …

    Rn. 82 Ein "hinreichend sicherer" Straßenzustand bedeutet aber nicht, dass die Straße praktisch völlig gefahrlos sein muss (BGH VersR 1957, 371; BGH VersR 1989, 927 = NJW 1989, 2808 = BGHZ 108, 273; BGH VersR 1967, 281 Rn. 18 in Juris; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung etwa OLG Hamm OLGR 2009, 424, 425; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 10.01.2012, 4 U 480/10 Rn. 40 in Juris;… OLG Koblenz, DAR 2001, 460 Rn. 9 in Juris, Senat, NJW-RR 2004, 104 Rn. 12 in Juris).

    Während für den Fußgängerverkehr in Fußgängerzonen, auf Gehwegen an belebten Hauptstraßen (etwa BGH VersR 1967, 281; OLG Hamm NJW-RR 1987, 412 f.) oder auf Überwegen über belebte Kreuzungen (OLG Karlsruhe MDR 1984, 59) je nach den Umständen des Einzelfalls schon Niveauunterschiede von 1, 5 bis 2 cm als nicht mehr hinnehmbar anzusehen sind, werden auf Fahrbahnen von Straßen, und zwar auch gegenüber Radfahrern, Schlaglöcher oder Vertiefungen im Bereich von 4 cm mitten in der Straße als gewöhnlich noch nicht verkehrswidriger Zustand angesehen (etwa OLG Koblenz DAR 2001, 460), wobei aber immer die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.

  • OLG Koblenz, 26.07.2018 - 1 U 149/18

    Historische Pflasterung: Fußgänger muss auf Unebenheiten achten!

    Vielmehr ist die durch den Höhenunterschied bedingte Gefährdung im Zusammenhang mit besonderen Umständen der einzelnen Örtlichkeit zu sehen und im Blick auf die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu beurteilen (BGH, Urteil vom 27.10.1966 - III ZR 132/65 - MDR 1967, 387 f. = VersR 1967, 281).
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