Rechtsprechung
| BGH, 27.10.1958 - III ZR 133/57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- VersR 1959, 32
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.04.1956 - III ZR 299/54
Hoheitlicher Charakter eines Feuerwehreinsatzes
Auszug aus BGH, 27.10.1958 - III ZR 133/57
Davon, daß es sich bei der Zufahrtstraße um eine verkehrstechnisch völlig untergeordnete und von Kraftfahrzeugen kaum benutzte Straße gehandelt habe, aus der der Sohn des Klägers einen Verkehr mit Kraftfahrzeugen nicht habe zu erwarten brauchen (vgl. dazu BGH 20, 290), kann nach dem eigenen Sachvortrag des Klägers keine Rede sein. - BGH, 19.03.1953 - III ZR 258/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.10.1958 - III ZR 133/57
Die auf diesen Bestimmungen beruhenden Pflichten liegen den Bediensteten der Straßenverkehrsbehörden nicht nur als Dienstpflichten ihrer Behörde gegenüber ob, sondern sie bestehen auch als Amtspflichten gegenüber den Verkehrsteilnehmern als Dritten im Sinne des § 839 BGB (vgl. RG 162, 273, 275;… BGH Urt. vom 3. Juli 1952 - III ZB 120/51 = VRS 4, 498; Urt. vom 1 § . März 1953 - III ZR 258/52 S. 5/6).
- BGH, 11.12.1980 - III ZR 34/79
Rechtswegbestimmung bei Ausgleichsansprüchen gegen das Vereinigte Königreich - …
Der Unfallort war keine "gefährliche Stelle" in dem Sinne, daß der Beklagte aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs (ohne daß dies in seinem Ermessen gestanden hätte) genötigt gewesen wäre, Warnschilder oder sonstige Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen anzubringen (vgl. auch Senatsurteil vom 27. Oktober 1958 - III ZR 133/57 = VersR 1959, 32, 33 f).Eine solche Gefahrenstelle setzt voraus, daß wegen der nicht ohne weiteres oder nicht rechtzeitig erkennbaren besonderen Beschaffenheit der Straße die Möglichkeit eines Unfalls auch für den Fall nahe liegt, daß die Verkehrsteilnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt walten lassen (vgl. Senatsurteile vom 27. Oktober 1958 a.a.O. und vom 5. Februar 1962 - III ZR 173/60 = NJW 1962, 791, 792).
- BGH, 27.02.1969 - III ZR 157/66
Unsachgemäße Herstellung einer Anschlussrampe und mangelhafte und irreführende …
Dabei üben sie hoheitliche Tätigkeit aus (vgl. u.a. Urteil des erkennenden Senats vom 27. Oktober 1958 - III ZR 133/57 = VersR 1959, 32); daß eine dem Gesetz entsprechende Beschilderung in erster Linie eine Angelegenheit der Hoheitsverwaltung ist, wird auch von der Revision eingeräumt.
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