Rechtsprechung
| BGH, 27.10.1988 - III ZR 14/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,11324) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tatrichterliche Würdigung im Rahmen der Revision - Anforderungen an die Urteilsbegründung - Pflicht der Bank, sich wirtschaftliche Verhältnisse offenlegen zu lassen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)
Glatteis: Wer haftet, wenn es kracht?
Verfahrensgang
- KG, 26.11.1987 - 22 U 883/87
- BGH, 27.10.1988 - III ZR 14/88
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 27.10.1988 - III ZR 14/88
In dem Rechtsstreit hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Boujong, Dr. Engelhardt, Dr. Halstenberg und Dr. Werp am 27. Oktober 1988 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen :.
- OLG Brandenburg, 12.12.2018 - 4 U 34/18 Rn. 113 Aufsichtsrechtliche Ordnungsvorschriften wie § 18 KWG und die Regelungen in der MARisk 2007 der Bundesanstalt für Finanzaufsicht stellen keine Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB dar, sondern haben lediglich eine ordnungspolitische Funktion im Verhältnis zwischen den Kreditinstituten und dem Bundesaufsichtsamt (vgl. nur OLG Dresden, Urteil vom 6. Juni 2001 - 8 U 2694/00 - OLG Frankfurt…, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 17 U 111/07 - Rdnr. 74; BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1988 - III ZR 14/88).
- OLG Brandenburg, 30.05.2018 - 4 U 99/17
Ausfallbürgschaft: Freistellung des Bürgen bei Zugrundelegung eines …
Rn. 107 a) Aufsichtsrechtliche Ordnungsvorschriften wie § 18 KWG und die Regelungen in der MARisk 2007 der Bundesanstalt für Finanzaufsicht stellen keine Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB dar, sondern haben lediglich eine ordnungspolitische Funktion im Verhältnis zwischen den Kreditinstituten und dem Bundesaufsichtsamt (vgl. nur OLG Dresden, Urteil vom 6. Juni 2001 - 8 U 2694/00 - BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1988 - III ZR 14/88). - BGH, 27.04.1989 - III ZR 148/87
Erlöschen einer Darlehensforderung durch Befriedigung aufgrund einer …
Denn zu einer sorgfältigen Prüfung vor der Kreditvergabe war die Klägerin jedenfalls nicht im Interesse und zum Schutz der Beklagten verpflichtet (vgl. für § 18 KWG Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1988 - III ZR 14/88).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.