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| BGH, 29.10.1959 - III ZR 140/58 |
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BGB § 823; StVO (a.F.) §§ 3, 13
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Einsehbarkeit von Verkehrszeichen
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.01.1955 - III ZR 58/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.10.1959 - III ZR 140/58
Daß hierin die Pflicht eingeschlossen ist, ein - wie hier - mit Wissen und Willen der zuständigen Verkehrspolizei aufgestelltes Verkehrszeichen "dauernd" zu unterhalten und deshalb ein z.B. in Verlust gegangenes Verkehrszeichen ohne erneute Anordnung der Verkehrspolizei zu erneuern, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Januar 1955 III ZR 58/54 S. 10 ausgesprochen.Soweit die Revision bezweifelt, ob die Pflicht zur Unterhaltung von Verkehrszeichen Bestandteil der auf zivilrechtlichen Vorschriften beruhenden Verkehrssicherungspflicht sei, weil diese Tätigkeit angeblich der allgemeinen hoheitlichen Verkehrsregelung angehöre, hat der erkennende Senat bereits ausgesprochen, daß die in § 3 Abs. 3 StVO i.d.F. vom 24. August 1953 ausgesprochene Pflicht zur "Unterhaltung" von Verkehrszeichen lediglich Teil der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (Urteil des Senats vom 10. Januar 1955 III ZR 58/54 S. 12, vgl. auch Müller, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl. zu § 13 StVO Anm. 16 mit der hier abgedruckten Amtlichen Begründung für die Minderung des § 13 StVO).
- BGH, 18.11.1993 - III ZR 178/92
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem …
Zu einer möglichst - nicht völlig - gefahrlosen Verkehrsabwicklung (…vgl. Senatsurteil BGHZ 108, 273 [BGH 13.07.1989 - III ZR 122/88] = BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 27) gehört die Sorge dafür, daß Verkehrseinrichtungen für einen Verkehrsteilnehmer mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit durch einen beiläufigen, nicht durch Bäume, Hecken oder Teile von solchen behinderten (vgl. Senatsurteile vom 28. Juni 1965 - III ZR 78/64 - VersR 1965, 1096; vom 29. Oktober 1959 - III ZR 140/58 - VersR 1960, 317) Blick deutlich erkennbar sind (vgl. Senatsurteil vom 17. April 1961 - III ZR 30/60 - VersR 1961, 689). - BGH, 28.06.1965 - III ZR 78/64
Kollision von Omnibus und Lkw im Straßenverkehr - Missachtung einer …
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 29. Oktober 1959 - III ZR 140/58 (VersR 1960, 317) ausgeführt hat, auf dessen eingehende Begründung verwiesen wird, fällt in den Rahmen der nach § 3 Abs. 3 Satz 1 StVO dem Träger der Straßenbaulast obliegenden Unterhaltung der Verkehrszeichen auch das Beseitigen von Bäumen, Hecken und Teilen von solchen, die die Sicht auf ein Verkehrszeichen hindern. - BGH, 29.10.1959 - III ZR 154/58
Rechtsmittel
Dieses Urteil ist auf Grund des die Revision der Beklagten zurückweisenden Urteils des erkennenden Senats vom 29. Oktober 1959 (III ZR 140/58) rechtskräftig geworden.
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