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Rechtsprechung
   BGH, 24.01.1963 - III ZR 141/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,2161
BGH, 24.01.1963 - III ZR 141/61 (https://dejure.org/1963,2161)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1963 - III ZR 141/61 (https://dejure.org/1963,2161)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1963 - III ZR 141/61 (https://dejure.org/1963,2161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1356
  • MDR 1963, 479
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 07.03.1996 - III ZR 179/94

    Anspruch auf Ersatz der durch Nutzung des Hausgrundstücks durch sowjetische …

    Darüber hinaus wurde ihr auch sachlich-rechtliche Wirkung zuerkannt (Senatsurteil vom 24. Januar 1963 - III ZR 141/61 - LM § 26 BLG Nr. 4;… Bauch/Danckelmann/Kerst, Bundesleistungsgesetz 2. Aufl. Anm. 8 a zu § 26), so daß der Zustand herzustellen war, der ohne die Inanspruchnahme der Sache im Zeitpunkt der Freigabe bestanden hätte (Senatsurteil vom 24. Januar 1963 a.a.O.; vgl. Senatsurteile vom 11. Mai 1967 - III ZR 165/65 - WM 1967, 826 und vom 28. Februar 1966 - III ZR 21/64 - LM BesatzungsschädenabgeltungsG Nr. 2).

    Der Senat hat dieser Bestimmung lediglich die Bedeutung beigemessen, daß vor der Freigabe der Gegenstände Entschädigungsansprüche nicht geltend gemacht werden können (Senatsurteil vom 24. Januar 1963 a.a.O.) und damit auch noch nicht fällig werden.

  • BGH, 13.11.1975 - III ZR 143/73

    Feststellungsklage bezüglich einer Zurückzahlung eines als Abschlag auf …

    Richtig ist auch, daß zwischen beiden Anspruchsarten scharf zu unterscheiden ist, insbesondere wenn es sich um Leistungen zugunsten ausländischer Streitkräfte handelt (vgl. Anm. zum Senatsurteil vom 24. Januar 1963 - III ZR 141/61 - NJW 1963, 1356).

    Art. 8 Abs. 3 FV ist bei Ansprüchen auf Nutzungsentschädigung aber deshalb nicht anwendbar, weil die Vorschrift materiellen Inhalt hat und die Fälligkeit des Ersatzanspruches bis zum Zeitpunkt der Freigabe hinausschiebt (Senatsurteile in NJW 1963, 1356, 1357 und WM 1967, 826, 827).

  • BGH, 13.07.1967 - III ZR 154/65

    Anforderungen an eine Entschädigung für Vermögensnachteile - Befugnis der …

    Wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGH NJW 1963, 1356) zutreffend annimmt, kann der Klaganspruch nur auf die Bestimmungen des Bundesleistungsgesetzes in dessen ursprünglicher Fassung vom 19. Oktober 1956 (BGBl I 815) gestützt werden.

    In einer Besprechung zum Urteil des erkennenden Senats vom 24. Januar 1963 - III ZR 141/61 = NJW 1963, 1356 ist die verschiedenartige Vertretung der Bundesrepublik betont, allerdings dabei das durch § 90 BLG geschaffene Problem nicht angeschnitten.

  • BGH, 24.01.1963 - III ZR 149/61

    Grenzen der Ersatzleistung nach § 26 BLG

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  • BGH, 28.02.1966 - III ZR 21/64

    Voraussetzungen für einen Anspruch aus Belegungsschäden an Grundstücken - Begriff …

    Da die Freigabe im vorliegenden Falle am 9. August 1957 erfolgt ist, ist das Bundesleistungsgesetz in seiner alten Fassung und nicht in der Neufassung vom 27. September 1961 (BGBl. I 1769) anzuwenden (Urt. des erkennenden Senats vom 24. Januar 1963 - III ZR 141/61 - NJW 1963, 1356, 1358) [BGH 24.01.1963 - III ZR 141/61] , die am 1. Oktober 1961 in Kraft getreten ist (Art. 111 des Gesetzes zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes vom 27. September 1961 - BGBl. I 1755).
  • BGH, 06.06.1968 - III ZR 28/66

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus Stationierungsschäden nach den …

    Da Art. 8 Abs. 3 FV den Entstehungszeitpunkt des Schadens auf den Zeitpunkt der Freigabe (hier: 15. Januar 1958) fingiert, ist für die Bemessung der gesamten Ersatzleistung das Bundesleistungsgesetz in der damals geltenden Fassung maßgebend (BGH NJW 1963, 1356), gleichgültig, ob die Schäden vor oder nach dem 5. Mai 1955 verursacht worden sind.
  • BGH, 24.01.1963 - III ZR 150/61

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in seiner am selben Tage wie dieses Urteil verkündeten Entscheidung III ZR 141/61 ausgeführt hat, geht die Verpflichtung der Beklagten grundsätzlich dahin, den Zustand herzustellen, der wohne die Beschlagnahme im Zeitpunkt der Freigabe bestanden haben würde; für die gewöhnliche Abnutzung der Sache während der Zeit, für die eine Nutzungsentschädigung gewährt worden ist, ist jedoch kein Ersatz zu leisten (§ 26 Abs. 4 BLG).
  • BGH, 20.01.1966 - III ZR 113/64

    Möglichkeit eines Rechtsfehlers bei der Umgestaltung eines Vertrages unter dem …

    Die Klägerin macht auf Grund der Bestimmungen des Finanzvertrages, insbesondere der des Art. 8 Abs. 2 c und Abs. 3, die - auch - materiellrechtliche Bedeutung haben (für Abs. 3 vgl. BGH Urt. v. 24. Januar 1963 - III ZR 141/61 - = NJW 1963, 1356 = BGH Warn 1963 Nr. 21), einen Anspruch auf Ersatz eines Belegungsschadens geltend.
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