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| BGH, 14.11.1968 - III ZR 142/66 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zugrundelegung des Verkehrswerts für die Berechnung des Pflichtteils - Maßgeblichkeit von Wertbestimmungen durch den Erblasser für die Berechnung des Pflichtteils - Auslegung eines Testaments als Aufgabe des Tatrichters - Bemessung eines Vermächtnisses nach dem ...
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 01.03.1971 - III ZR 37/68
Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Beschenkten
Die Grenze einer solchen Auslegung ist aber dahin zu ziehen, daß der - festgestellte - Wille einer Partei in der Urkunde einen, wenn auch noch so unvollkommenen Ausdruck gefunden haben muß und die Auslegung nicht geradezu dem Wortlaut der Urkunde widerspricht (Urteile vom 27. November 1967 - III ZR 126/65 - S. 8/9, 14. November 1968 - III ZR 142/66 - S. 7/8). - OLG Celle, 16.06.1986 - 19 UF 210/85
Anspruch auf Zugewinnausgleich; Berücksichtigung eines abgeschlossenen …
Eine andere Beurteilung kann hier auch nicht auf eine von dem Kläger angeführte und in Ablichtung vorgelegte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14. November 1968 (III ZR 142/66 - n.v., s. Hinweis nach dieser Entscheidung) gestützt werden.Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. November 1968 (III ZR 142/66 - n.v.).
- BGH, 12.01.1972 - IV ZR 124/70
Voraussetzungen für die Geltendmachung des Pflichtteils - Errechnung des …
Deshalb kann das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. November 1968 (III ZR 142/66, inhaltlich mitgeteilt DRiZ 1969, 278, 281) nicht für den Standpunkt der Klägerin herangezogen werden.
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