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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1952 - III ZR 143/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,2960
BGH, 22.12.1952 - III ZR 143/52 (https://dejure.org/1952,2960)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1952 - III ZR 143/52 (https://dejure.org/1952,2960)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1952 - III ZR 143/52 (https://dejure.org/1952,2960)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50

    Rechtsstellung verdrängter Beamter

    Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 143/52
    Der im Prozess gestellte Antrag auf Klageabweisung enthält den Vorbescheid allerdings nur dann, wenn er von der obersten Dienstbehörde des Klägers gestellt wird oder wenn diese den Prozessvertreter des beklagten Landes ausdrücklich zur Stellung des Antrages auf Klageabweisung angewiesen hat (vgl. das insoweit in BGHZ 3, 1 ff nicht veröffentlichte Urteil des Senats vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - auf Seite 13/14 und das Urteil des Senats vom 7. Februar 1952 - III ZR 30/50 - auf Seite 4/5).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 auf Seiten 59-69 - in BGHZ 3, 1 [20/23] nur auszugsweise abgedruckt - zur Frage der Fortgeltung des § 166 DBG für die Zeit nach dem Zusammenbruch Stellung genommen und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Versetzung eines Beamten aus dem Reichsdienst in den Landesdienst auch nach dem Zusammenbruch mindestens bis zur Umbildung der früheren preussischen Provinzen in selbständige Länder (MilRegVO Nr. 46) möglich gewesen ist.

    Die wesentlichen Merkmale einer Versetzung bestehen darin, dass der Beamte unter Fortdauer des Beamtenverhältnisses ohne förmliche Entlassung aus seinem bisherigen Amt durch Verfügung der zuständigen Stelle in ein neues Amt eingewiesen wird (BGHZ 3, 1 [24]).

    Der Umstand, dass dieses Schreiben den Ausdruck "Versetzung" nicht verwendet, worauf die Revision hinweist, steht dem Vorliegen einer Versetzung nicht entgegen, da der Gebrauch des Wortes "Versetzung" nicht vorgeschrieben ist, wie der Senat bereits auf S 72/73 seines insoweit in BGHZ 3, 1 ff nicht abgedruckten Urteils vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - ausgeführt hat.

    Die Prüfung, wie die Verfügung vom 2. Oktober 1946 auszulegen ist, steht als Auslegung eines Verwaltungsaktes in vollem Umfang dem Revisionsgericht zu (BGHZ 3, 1 [15]).

    Der Ausdruck "übergeleitet" kann sowohl die für eine Versetzung erforderliche Einweisung in "ein neues Amt" (BGHZ 3, 1 [24]) bedeuten; er kann aber auch nur im Sinne einer haushaltsrechtlichen Regelung aufgefasst werden, worauf die Revision hinweist.

  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 147/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 143/52
    In dem in der gleichliegenden Sache III ZR 147/52 ergangenen Urteil vom heutigen Tage hat der Senat im einzelnen ausgeführt, dass dieser Zeitpunkt, und zwar auch für die zur Zeit des Zusammenbruchs bereits bestehenden Länder, wie das Land Oldenburg, keinesfalls vor Inkrafttreten der MilRegVO Nr. 57 betreffend die Befugnisse der Länder in der britischen Zone (ABl MilRegBrZ 344), also nicht vor dem 1. Dezember 1946, eingetreten ist, weil erst durch diese Verordnung den Ländern, und zwar auch den bereits zur Zeit des Zusammenbruchs bestehenden, die "ausschliessliche Gesetzgebung" für das Land übertragen wurde, und dies in einem weitgehenderem Hasse als die Länder sie vor dem Zusammenbruch besessen hatten.

    Die angezogenen oldenburgischen Gesetze sind jedoch nicht revisibel, wie der Senat in dem mehrfach erwähnten Urteil vom heutigen Tage - III ZR 147/52 - näher ausgeführt hat.

    Diese Ausführungen, die im Revisionsrechtszug nicht angegriffen worden sind, treffen im Ergebnis zu, wie der Senat in dem mehrfach erwähnten Urteil vom heutigen Tage III ZR 147/52 ausgeführt hat.

  • BGH, 07.02.1952 - III ZR 30/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 143/52
    Der im Prozess gestellte Antrag auf Klageabweisung enthält den Vorbescheid allerdings nur dann, wenn er von der obersten Dienstbehörde des Klägers gestellt wird oder wenn diese den Prozessvertreter des beklagten Landes ausdrücklich zur Stellung des Antrages auf Klageabweisung angewiesen hat (vgl. das insoweit in BGHZ 3, 1 ff nicht veröffentlichte Urteil des Senats vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - auf Seite 13/14 und das Urteil des Senats vom 7. Februar 1952 - III ZR 30/50 - auf Seite 4/5).
  • RG, 27.01.1928 - III 200/27

    Beamtenanstellung; Anfechtung

    Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 143/52
    Das Reichsgericht hat gerade auch für solche Anordnungen, die, wie z.B. Anstellungsurkunden, einen Rechtserwerb zur Folge haben, immer den Grundsatz vertreten, dass Unklarheiten der Verfügung zu Lasten des Dienstherrn und nicht des Beamten gehen (RGZ 120, 63 [66]; RG in JW 1932, 461).
  • RG, 12.10.1928 - III 45/28

    Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

    Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 143/52
    Das gilt nicht nur, wenn der Beamte durch die "Versetzung" im Endergebnis schlechter gestellt wird, wenn er also durch die nicht hinreichend klar ausgedrückte "Versetzung" Rechte aufgeben würde (RGZ 122, 113 [121]), sondern muss auch dann gelten, wenn der Beamte durch die als Versetzung aufzufassende, objektiv aber vielleicht keine Versetzung enthaltende Verfügung besser gestellt wird, also wenn er durch diese "Versetzung" erst weitere beamtenrechtliche Ansprüche erwerben würde.
  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 152/52

    Rechtsmittel

    Im landgerichtlichen Urteil der ebenfalls vor dem Senat verhandelten Sache P. ./. das beklagte Land - 5 O 4/51 LG Hannover = III ZR 143/52 - heisst es insoweit sogar ausdrücklich (S 2 jenes Urteils): "Im Werfttagesbefehl vom 20. März 1946 wurden die Angehörigen des Strombaues ... unterrichtet".

    Gegenüber diesen Erwägungen, von denen der Senat auch in den Urteilen vom heutigen Tage in den beiden gleichartigen Sachen III ZR 143/52 und III ZR 147/52 ausgegangen ist, kann nicht geltend gemacht werden, sie träfen auf den Rechtsvorgänger der Kläger deshalb nicht zu, weil er selbst als Leiter der Strombauabteilung an den Übernahmeverhandlungen beteiligt gewesen sei und deshalb gewusst habe, es sei nur eine treuhänderische Übernahme der Beamten des Strombaues durch das Land Oldenburg beabsichtigt; er sei daher durch die Unklarheiten der Erklärungen des Dienstherrn nicht irregeführt worden.

  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 147/52

    Rechtsmittel

    Im landgerichtlichen Urteil der ebenfalls vor dem Senat verhandelten Sache P. ./. das beklagte Land - 5 O 4/51 LG Hannover = III ZR 143/52 - heißt es insoweit sogar ausdrücklich (S. 2 jenes Urteils): "Im Werfttagesbefehl vom 20. März 1946 wurden die Angehörigen des Strombaues ... unterrichtet".
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