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| BGH, 28.02.1955 - III ZR 146/53 |
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.07.1954 - III ZR 30/53
Gesetz zu Art. 131 GrundG
Auszug aus BGH, 28.02.1955 - III ZR 146/53
Daß gegen die Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf den vorliegenden Fall keine Bedenken bestehen, ergibt sich aus den grundsätzlichen Erwägungen des Senates in seinem Urteil BGHZ 14, 138 [BGH 05.07.1954 - III ZR 30/53] . - BGH, 22.09.1952 - III ZR 16/51
Suspendierte Beamte. Entnazifizierung
Auszug aus BGH, 28.02.1955 - III ZR 146/53
Der Senat hat darauf jedoch nicht entscheidend abgestellt, sondern unter Bezugnahme auf BGHZ 7, 156 ausgeführt, die Versagung von Ansprüchen der aus politischen Gründen dienstenthobenen Beamten für die Zeit vor dem Erlaß einer ihnen günstigen Entscheidung im Entnazifizierungsverfahren ergebe sich für die Zeit vor dem 1. Oktober 1947 unmittelbar aus der Bestimmung der Ziffer 2 f Abs. 2 der Kontrollratsdirektive Nr. 24, für die spätere Zeit aus der Verordnung Nr. 110 der Britischen Militärregierung in Verbindung mit der genannten Bestimmung der Kontrollratsdirektive Nr. 24. - BGH, 21.12.1953 - III ZR 96/52
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Auszug aus BGH, 28.02.1955 - III ZR 146/53
Das hat der Senat schon in seinem nicht veröffentlichten Urteil vom 21. Dezember 1953 - III ZR 96/52 S. 6 - ausgeführt, in dem gleichfalls die Auffassung vertreten worden ist, daß den erst nach dem 1. April 1949 in Kategorie IV oder V eingestuften Beamten nicht schon für die Zeit vor dieser Einstufung Rechte zugebilligt werden sollten. - BGH, 04.10.1954 - III ZR 320/52
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Auszug aus BGH, 28.02.1955 - III ZR 146/53
Demgegenüber ist daran festzuhalten, daß beim Fehlen von Motiven oder sonstigen gesetzlichen Vorarbeiten zur Ersten Sparverordnung die Durchführungsbestimmungen und die Ministerialerlasse zur Ermittlung dessen heranzuziehen sind, was der Gesetzgeber der Sparverordnung, der ja in diesem Fall die Landesregierung selbst war, bestimmen wollte, sofern nur - wie hier - der Wortlaut der Verordnung eine Auslegung im Sinne der Durchführungsbestimmungen und sonstigen Erlasse zuläßt (Urteil des Senates III ZR 268/55 vom 20.12.54 S. 12; vgl. auch III ZR 320/52 vom 4.10.54 S. 8). - BGH, 22.01.1953 - III ZR 269/51
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Auszug aus BGH, 28.02.1955 - III ZR 146/53
In seinem vom Berufungsgericht angezogenen Urteil - III ZR 269/51 - vom 22. Januar 1953 (LM 1. SparVO der Landesregierung NrhW vom 19.3.1949 Nr. 7) hat der Senat Ansprüche, die auf § 5 Abs. 1 a der Ersten Sparverordnung gestutzt waren, abgelehnt.
- BGH, 23.06.1955 - III ZR 6/54
Rechtsmittel
Andererseits hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die §§ 3, 4, 5 der 1. SparVO beamtenrechtliche Ansprüche, also auch Versorgungsansprüche, erst vom Zeitpunkt der rechtskräftigen Einstufung eines Beamten in die Kategorie IV oder V gewähren (LM Nr. 7 zur 1. SparVO; Urteile vom 21. Dezember 1951 - III ZR 96/52 -, vom 4. Oktober 1954 - III ZR 320/52 -, vom 28. Februar 1955 - III ZR 146/53 -, vom 2. Juni 1955 - III ZR 27/54 -). - BGH, 02.06.1955 - III ZR 27/54
Rechtsmittel
Solange diese nicht in Gruppe IV oder V eingestuft worden sind, stehen ihnen und ihren Hinterbliebenen auch noch keine Bezüge zu wie der Senat in seinen Urteilen vom 22. Januar 1953 - III ZR 269/51 - (LM Nr. 7; 1. SparVO NrhWf) und vom 28. Februar 1955 - III ZR 146/53 - entschieden hat. - BGH, 28.10.1957 - III ZR 104/56
Rechtsmittel
Zur Auslegung der Ersten Sparverordnung auf diese Durchführungsbestimmungen zurückzugreifen ist zulässig, wie der Senat schon wiederholt ausgesprochen hat (Urteil vom 20. Dezember 1954 S. 12 - III ZR 268/53 und vom 28. Februar 1955 S. 6 - III ZR 146/53 -).
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