Rechtsprechung
| BGH, 11.06.1964 - III ZR 148/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- VersR 1964, 1021
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 30.06.1966 - III ZR 3/64
Inbesitznahme eines Grundstückes zum Zwecke der Errichtung eines festen …
Eine Spanne von 19 Tagen oder auch weniger, kann als Verzögerung "in nennenswertem Ausmaß" (so LM zu Finanzvertrag Nr. 11) oder als eine "nicht nur ganz geringfügige" Verlängerung (so LM zu ZPO § 261 b Nr. 9; vgl. auch BGH Urteil vom 11. Juni 1964 - III ZR 148/63 -) erscheinen; denn die gesetzlichen Fristen sind genau, nicht annähernd einzuhalten. - BGH, 08.03.1965 - III ZR 90/64
Abwicklung des Reichsnährstandes - Einschränkung oder Stillegung eines Betriebs - …
Einer weiteren Aufklärung bedarf es insoweit jedoch nicht, weil sich das Ergebnis auch dann nicht ändert, wenn für den Fristbeginn der erste Bescheid maßgeblich geblieben wäre (vgl. dazu für die Klagefrist beim Finanzvertrag BGH Urt. v. 11. Juni 1964 - III ZR 148/63 = VersR 1964 1021;… auch Urt. v. 19. Februar 1962 - III ZR 217/60).
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