Rechtsprechung
| BGH, 09.11.1959 - III ZR 149/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1960, 119
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.09.1958 - III ZR 82/57
Enteignungsentschädigung und Grundstücksqualität
Auszug aus BGH, 09.11.1959 - III ZR 149/58
Vielmehr sind alle damals vorhanden gewesenen Nutzungsmöglichkeiten zu berücksichtigen, wobei jedoch die Nutzungsmöglichkeit, deren Verwirklichung nicht in greifbarer Nähe lag und die den damaligen Wert deshalb nicht beeinflussen konnte, ausscheiden muß (BGHZ 28, 160, 163 mit weiteren Nachweisen), Da hier streitig ist, ob die von der Eigentumsbeschränkung betroffenen Grundstücke des Beklagten als Bauland anzusprechen sind, hat es das Berufungsgericht somit zutreffend darauf abgestellt, ob im hier interessierenden Zeitpunkt (1. Juli 1952) damit gerechnet werden konnte, daß die Grundstücke in absehbarer Zeit bebaubar werden wurden. - BGH, 23.09.1957 - III ZR 224/56
Berechnung der Enteignungsentschädigung
Auszug aus BGH, 09.11.1959 - III ZR 149/58
Dafür ist folgendes entscheidend: Zwar ist - sofern nicht einschlägige besondere gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen - für den Regelfall auf den Zeitpunkt der Zustellung des Entschädigungsfestsetzungsbeschlusses als den der tatsächlichen Auszahlung der Entschädigung allgemein am nächsten liegenden Zeitpunkt abzustellen; jedoch ist im Fall einer früheren Besitzeinweisung mit tatsächlicher Inbesitznahme des betroffenen Grundstücks dieser Zeitpunkt in ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs als maßgeblich erklärt worden (vgl. BGHZ 25, 225, 230 mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61
Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück
Allerdings wird, wie der Senat bereits im Urteil vom 09. November 1959 - III ZR 149/58 (LM Nr. 9 zu PreußEnteignungsG) angedeutet hat, bei stadtnahe gelegenen Grundstücken der Verkehrswert denen ein landwirtschaftlichen Nutzungswert als Ackerland, Weide oder Wiese "i.d.R., zumindest vielfach überschreiten". - BGH, 08.05.1967 - III ZR 148/65
Höhe einer Enteignungsentschädigung - Verlegen einer Gasfernleitung auf …
Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH Urt.v. 9. November 1959 - III ZR 149/58 = MDR 1960, 119; Urt.v. 13. Dezember 1962 - III ZR 97/61 = RdL 1963, 75; v. 20. Dezember 1963 - III ZR 60/63 = Warn 1964, Nr. 21 = NJW 1964, 652 = WM 1964, 229; v. 20. Dezember 1963 - III ZR 112/63; v. 8. Februar 1965 - III ZR 174/63 = WM 1965, 460; Urt.v. 31. Mai 1965 - III ZR 48/64). - BGH, 24.01.1963 - III ZR 92/61
Rechtsmittel
Allerdings wird, wie der Senat bereits im Urteil vom 9. November 1959 - III ZR 149/58 (LM Nr. 9 zu PreußEnteignungsG) angedeutet hat, bei stadtnahe gelegenen Grundstücken der Verkehrswert dem nein landwirtschaftlichen Nutzungswert als Ackerland, Weide oder Wiese "in der Regel, zumindest vielfach überschreiten".
- BGH, 08.02.1965 - III ZR 174/63
Umfang der Entschädigung für die Duldung der Unterhaltung einer Wasserleitung …
Er hat vielmehr in seinem Gutachten - wie er auch ausdrücklich hervorhebt - die Ausführungen im Urteil des Senats vom 9. November 1959, III ZR 149/58 (= LM Preuss.Enteign. C Nr. 9 = WM 1960, 71) zu Grunde gelegt und "Hoffnungen" nur insoweit berücksichtigt, als sie sich tatsächlich auf den Wert preiserhöhend auswirkten. - BGH, 17.12.1964 - III ZR 96/63
Voraussetzungen der Enteignung eines Grundstücks - Für die Bemessung der …
So hat auch der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 9. November 1959 III ZR 149/58 (LM Nr. 9 zu PreußEinteignungsG) angedeutet, daß bei stadtnahe gelegenen Grundstücken der Verkehrswert den reinen landwirtschaftlichen Nutzungswert als Ackerland, Wiese usw. "in der Regl, zumindest vielfachüberschreitet". - BGH, 13.12.1962 - III ZR 97/61
Rechtsmittel
Wegen des Sach- und Streitstandes wird auf das in diesem Rechtsstreit bereits ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 9. November 1959 III ZR 149/58 Bezug genommen, durch das das Urteil des Oberlandesgerichts vom 24. Juni 1958 aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden war. - BGH, 17.12.1964 - III ZR 116/63
Voraussetzungen für die Enteignung eines Grundstücks - Für die Bemessung der …
So hat auch der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 9. November 1959 III ZR 149/58 (LM Nr. 9 zu PreußEnteignungsG) angedeutet, daß bei stadtnahe gelegenen Grundstücken der Verkehrswert den reinen landwirtschaftlichen Nutzungswert als Ackerland, Wiese usw. "in der Kegel, zumindest vielfach überschreitet".
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