Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 28.06.1954 - III ZR 15/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,3937
BGH, 28.06.1954 - III ZR 15/52 (https://dejure.org/1954,3937)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1954 - III ZR 15/52 (https://dejure.org/1954,3937)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1954 - III ZR 15/52 (https://dejure.org/1954,3937)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,3937) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 127/51

    Entnahme von Baustoffen aus beschädigtem Grundstück

    Auszug aus BGH, 28.06.1954 - III ZR 15/52
    Denn diese Zahlungsverbote normierten keinen sachlich-rechtlichen Anspruchsausschluß, sondern hatten lediglich die Bedeutung eines vorübergehenden Verbotes für Entschädigungsleistungen, so daß seit Wegfall der Zahlungsverbote ein nach allgemeinen deutschen Gesetzesbestimmungen gegebener Anspruch zugesprochen werden kann, und es insoweit einer besonderen gesetzlichen Regelung nicht mehr bedarf (so mit eingehender Begründung der V. Zivilsenat in dem nicht veröffentlichten Urteil vom 5. Dezember 1952 - V ZR 44/51 - und in dem in BGHZ 10, 255 abgedruckten Urteil vom 14. Juli 1953.).

    Es braucht deshalb hier auf diesen Anspruch, der seiner Höhe nach keinesfalls weitergeht als der Amtshaftungsanspruch, nicht weiter eingegangen und insbesondere der Frage nicht nachgegangen zu werden, ob sich dieser Entschädigungsanspruch gegen die beklagte Stadt oder eine andere öffentlichrechtliche Körperschaft, insbesondere das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. BGHZ 10, 255) richtet.

  • BGH, 12.04.1954 - GSZ 1/54

    Amtshaftung und Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 28.06.1954 - III ZR 15/52
    Ein solcher nach Enteignungsrecht zu beurteilender Entschädigungsanspruch kann - wie der Grosse Senat für Zivilsachen auf die entsprechende Vorlage des erkennenden Senats in seinem Beschluss vom 14. April 1954 (GSZ 1/54) für die vorliegende Sache bindend entschieden hat - bei einem schuldhaft rechtswidrigen enteignungsgleichen Eingriff neben einem Schadensersatzanspruch aus § 839 BGB in Verbindung mit Art. 131 WeimVerf oder Art. 34 GrundG geltend gemacht werden.
  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52

    Hehler und Mittäter

    Auszug aus BGH, 28.06.1954 - III ZR 15/52
    Denn wenn überhaupt einem Sachverhalt, der sich nicht tatsächlich ereignet hat, dessen Verwirklichung vielmehr lediglich eine Hypothese bleibt, eine rechtliche Bedeutung beigemessen werden soll, so ist unbedingte Voraussetzung dafür, dass keine irgendwie beachtlichen Zweifel daran bestehen, daß dann, wenn es zu dem tatsächlich geschehenen schadenstiftenden Ereignis nicht gekommen wäre, mit Sicherheit das hypothetische Ereignis eingetreten sein würde (vgl. BGHZ 8, 288 [296] und 10, 6 [12] sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 25. Juni 1953 - III ZR 175/51 -, insoweit in BGHZ 10, 137 nicht abgedruckt).
  • BGH, 13.05.1953 - VI ZR 5/52

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Weitergabe unrichtigen und entstellten …

    Auszug aus BGH, 28.06.1954 - III ZR 15/52
    Denn wenn überhaupt einem Sachverhalt, der sich nicht tatsächlich ereignet hat, dessen Verwirklichung vielmehr lediglich eine Hypothese bleibt, eine rechtliche Bedeutung beigemessen werden soll, so ist unbedingte Voraussetzung dafür, dass keine irgendwie beachtlichen Zweifel daran bestehen, daß dann, wenn es zu dem tatsächlich geschehenen schadenstiftenden Ereignis nicht gekommen wäre, mit Sicherheit das hypothetische Ereignis eingetreten sein würde (vgl. BGHZ 8, 288 [296] und 10, 6 [12] sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 25. Juni 1953 - III ZR 175/51 -, insoweit in BGHZ 10, 137 nicht abgedruckt).
  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus BGH, 28.06.1954 - III ZR 15/52
    Denn das Berufungsgericht brauchte an der Richtigkeit seiner Auffassung - zumal diese durch die oben erwähnten zonalen Richtlinien Nr. 16, in denen ausdrücklich auf die den Behörden nach dem gültigen deutschen Recht gegebene Ermächtigung zur Beschlagnahme hingewiesen wird, bestätigt wurde - keine begründeten Zweifel mehr zu haben und durfte deshalb von der Überweisung der Sache ab die Besatzungbehörde absehen (vgl. BVerfG in NJW 1953, 657 [659]).
  • BGH, 15.10.1953 - III ZR 182/52

    Umstellung im Grundverfahren

    Auszug aus BGH, 28.06.1954 - III ZR 15/52
    Die Auslegung, die das Berufungsgericht den Anordnungen der Militärregierung und den auf ihnen beruhenden Erlassen des Oberpräsidenten gegeben hat, stimmt auch mit der Auffassung des V. Zivilsenats in den bereits genannten Entscheidungen und der des erkennenden Senats in BGHZ 10, 361 [365] überein.
  • BGH, 25.06.1953 - III ZR 175/51

    Amtshaftung. Anderweite Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus BGH, 28.06.1954 - III ZR 15/52
    Denn wenn überhaupt einem Sachverhalt, der sich nicht tatsächlich ereignet hat, dessen Verwirklichung vielmehr lediglich eine Hypothese bleibt, eine rechtliche Bedeutung beigemessen werden soll, so ist unbedingte Voraussetzung dafür, dass keine irgendwie beachtlichen Zweifel daran bestehen, daß dann, wenn es zu dem tatsächlich geschehenen schadenstiftenden Ereignis nicht gekommen wäre, mit Sicherheit das hypothetische Ereignis eingetreten sein würde (vgl. BGHZ 8, 288 [296] und 10, 6 [12] sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 25. Juni 1953 - III ZR 175/51 -, insoweit in BGHZ 10, 137 nicht abgedruckt).
  • RG, 06.05.1942 - III 6/42

    1. Zum Umfange der richterlichen Fragepflicht. 2. Zum Begriffe des …

    Auszug aus BGH, 28.06.1954 - III ZR 15/52
    Eine derartige Einschränkung der Schadensersatzpflicht sei immer dann gerechtfertigt, wenn ein Beamter ohne Rechtfertigung getan habe, was er mit Rechtfertigung genau so hätte ausführen sollen und auch ausgeführt haben würde (so OGHZ 1, 308 [315] gegen RGZ 169, 353 [358]).
  • BGH, 04.11.1954 - III ZR 236/53

    Rechtsmittel

    Hypothetische Ereignisse können zum Zwecke der Begrenzung des Schadens - wenn überhaupt - nur dann berücksichtigt werden, wenn feststeht, daß sie mit Sicherheit eingetreten sein würden, falls es zu der tatsächlich geschehenen schadenstiftenden Handlung nicht gekommen wäre (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 28. Juni 1954 - III ZR 15/52 Seite 14 und vom 25. Juni 1953 - III ZR 175/51 Seite 14; BGHZ 8, 288 [296]; 10, 6 [12]).
  • BGH, 11.07.1963 - III ZR 44/62

    Amtspflichtverletzung aufgrund der verzögerten Bearbeitung eines …

    Es gilt hier, ähnlich wie bei der hypothetischen Schadensverursachung, der Rechtsgedanke, daß ein hypothetisches Schadensereignis, nämlich hier die Annahme, der Kläger wäre nicht anders gestellt gewesen, wenn die Beamten der beklagten St. ordnungsmäßig gehandelt hätten, zu Ungunsten des Klägers nur in Rechnung gestellt werden dürfte, wenn mit Sicherheit feststände, daß es ohne dasjenige Ereignis, das den Schaden wirklich herbeigeführt hat, eingetreten wäre und den gleichen Schaden verursacht hätte (BGHZ 8, 288, 296; 10, 6, 12; BGH Urteil vom 28. Juni 1954 - III ZR 15/52 - S. 13 ff).
  • BGH, 21.12.1959 - III ZR 137/58
    Diese Frage wäre nur dann zu Ungunsten der Klägerin zu entscheiden, wenn sich mit Gewißheit sagen ließe, daß von den genannten Vorschriften eine Ausnahme nicht gemacht worden wäre (vgl. III ZR 15/52 vom 28. Juni 1954).
  • BGH, 07.10.1954 - III ZR 197/53

    Rechtsmittel

    An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen (BGHZ 8, 288 [296]; 10, 6 [12]; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1954 - III ZR 15/52 -).
  • BGH, 07.10.1954 - III ZR 121/53

    Verlust nach § 26 Abs. 3 RLG

    Es genügt, insoweit auf die Ausführungen im Urteil des V. Zivilsenats vom 14. Juli 1953 (BGHZ 10, 255 [BGH 14.07.1953 - V ZR 68/51] [256/57] zu verweisen, denen sich der Senat schon in seinem Urteil III ZR 15/52 vom 8. Juni 1954 angeschlossen hat.
  • BGH, 30.01.1956 - III ZR 159/54

    Rechtsmittel

    Deshalb kann - wie der Senat schon wiederholt ausgesprochen hat (S 12 des insoweit in BGHZ 10, 361 nicht abgedruckten Urteils vom 15. Oktober 1953 - III ZR 182/52 - S 11 des Urteils vom 28. Juni 1954 - III ZR 15/52 - u.a.m.) - den Behörden, die in der ersten Zeit nach dem Zusammenbruch mit der Durchführung der zur Wohnraumgewinnung angeordneten Maßnahmen betraut waren, kein Vorwurf daraus gemacht werden, wenn sie zunächst die Bestimmungen des Reichsleistungsgesetzes als nicht mehr maßgeblich angesehen und in den einschlägigen Erlassen der Militärregierung und Anordnungen des Oberpräsidenten eine selbständige Rechtsgrundlage für die Gewinnung von Baumaterial aus Trümmergrundstücken erblickt haben.
  • BGH, 08.11.1956 - III ZR 88/55

    Rechtsmittel

    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Senats könnte ein solches hypothetisches Ereignis nur dann berücksichtigt werden, wenn sein Eintritt mit Sicherheit erfolgt wäre (vgl. Urt des Senats vom 28. Juni 1954 - III ZR 15/52 - S 14 mit Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht