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| BGH, 24.01.1963 - III ZR 150/61 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.11.1953 - GSZ 5/53
Umstellung der Enteignungsentschädigung
Auszug aus BGH, 24.01.1963 - III ZR 150/61
Ist hier die Haftung aus Verschulden auf das dem Schuldner Zumutbare beschränkt, so kann die Haftung des Ersatzverpflichteten nach dem Bundesleistungsgesetz, die ihrem Wesen nach der Gefährdungshaftung des bürgerlichen Rechtes nahe steht (BGHZ 11, 156, 159) [BGH 16.11.1953 - GSZ - 5/53] , nicht weiter ausgedehnt werden. - BGH, 28.05.1962 - III ZR 213/60
Ersatzleistung für die Belegungsschäden - Berücksichtigung eines aus der …
Auszug aus BGH, 24.01.1963 - III ZR 150/61
Auch hier, kann der Ersatzberechtigte nicht die Zahlung unverhältnismäßig hoher Instandsetzungskosten fordern, sondern nur die Kosten einer Instandsetzung, die wirtschaftlich vernünftig ist, Führt diese Instandsetzung zu einem über den Schadensausgleich hinausgehenden Vorteil für den Ersatzberechtigten, behebt sie insbesondere auch durch die gewöhnliche Abnutzung der Sache entstandene Schäden, für die nach § 26 Abs. 4 BLG kein Ersatz zu leisten ist, dann wird dem berechtigten Anliegen der Beklagten, die Lasten aus Belegungsschäden in erträglichem Rahmen zu halten, weiter, dadurch Rechnung getragen, daß der Ersatzberechtigte den Vorteil auszugleichen hat (§ 32 Abs. 1 BLG; III ZR 213/60 vom 28. Mai 1962 = WM 1962, 925); dies gilt selbst dann, wenn dieser Vorteil nicht in einer Werterhöhung der Sache im ganzen, sondern lediglich in der Ersparung künftiger Unterhaltungskosten besteht. - BGH, 24.01.1963 - III ZR 141/61
Auszug aus BGH, 24.01.1963 - III ZR 150/61
Wie der Senat in seiner am selben Tage wie dieses Urteil verkündeten Entscheidung III ZR 141/61 ausgeführt hat, geht die Verpflichtung der Beklagten grundsätzlich dahin, den Zustand herzustellen, der wohne die Beschlagnahme im Zeitpunkt der Freigabe bestanden haben würde; für die gewöhnliche Abnutzung der Sache während der Zeit, für die eine Nutzungsentschädigung gewährt worden ist, ist jedoch kein Ersatz zu leisten (§ 26 Abs. 4 BLG).
- BGH, 13.05.1975 - VI ZR 85/74
Grundsatz der Naturalrestitution - Anspruch des Gläubigers auf Geldentschädigung …
Zwar beruft er sich nicht ganz zu Recht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 1963 - III ZR 149/61 - NJW 1963, 906 (von ihm irrtümlich als "Miele-Urteil" bezeichnet, das allerdings unter dem Aktenzeichen III ZR 150/61 am selben Tag mit im wesentlichen gleicher Begründung ergangen ist).
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