Rechtsprechung
| BGH, 25.05.1987 - III ZR 150/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schutzwürdiges Enteresse eines Zedenten an der Prozeßführung als Voraussetzung einer gewillkürten Prozessstandschaft bei einer Sicherungsabtretung
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 27.03.1985 - 11 U 225/84
- BGH, 25.05.1987 - III ZR 150/85
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 25.05.1987 - III ZR 150/85
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Kröner, Boujong, Dr. Engelhardt und Dr. Werp gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) am 25. Mai 1987 beschlossen:.Die Revision verspricht auch im Endergebnis keinen Erfolg (BVerfGE 54, 277).
- BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84
Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse
Auszug aus BGH, 25.05.1987 - III ZR 150/85
Der Revision ist zwar zuzugeben, daß im Falle einer Sicherungsabtretung, wie sie hier vom Kläger behauptet wird, grundsätzlich ein schutzwürdiges eigenes Interesse des Zedenten an der Prozeßführung besteht (vgl. BGHZ 96, 151, 155 m. w. Nachw.). - BGH, 19.03.1987 - III ZR 2/86
Geltendmachung von zur Konkursmasse gehörenden Rechten durch den Gemeinschuldner
Auszug aus BGH, 25.05.1987 - III ZR 150/85
Einer Prozeßstandschaft ist gleichwohl die Anerkennung zu versagen, wenn die berechtigten Belange der verklagten Partei dies gebieten (…BGHZ a.a.O. S. 155/156; s. auch Senatsurteil vom 19. März 1987 - III ZR 2/86, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
- BGH, 23.02.1995 - IX ZR 29/94
Höhe der Gebühren und Pauschalhonorare in Beitreibungssachen
Die erwähnten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts könnten allenfalls insoweit Anlaß zur Überprüfung dieser Rechtsprechung geben, als mit Rücksicht auf die Richtlinien eine Sittenwidrigkeit von Honorarvereinbarungen bejaht wurde (…vgl. etwa BGH, Urt. v. 19. Juni 1980 aaO.; v. 4. Dezember 1986 - III ZR 150/85, NJW 1987, 3203, 3204) [BGH 04.12.1986 - III ZR 51/85], wenn darin ein unzulässiger Eingriff in die Berufsfreiheit der Rechtsanwälte liegen sollte. - BGH, 23.02.1995 - IX ZR 42/94
Anspruch einer GmbH gegen einen Rechtsanwalt auf Auszahlung in ihrem Namen …
Die erwähnten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts könnten allenfalls insoweit Anlaß zur Überprüfung dieser Rechtsprechung geben, als mit Rücksicht auf die Richtlinien eine Sittenwidrigkeit von Honorarvereinbarungen bejaht wurde (…vgl. etwa BGH, Urt. v. 19. Juni 1980 a.a.O.; v. 4. Dezember 1986 - III ZR 150/85, NJW 1987, 3203, 3204) [BGH 04.12.1986 - III ZR 51/85], wenn darin ein unzulässiger Eingriff in die Berufsfreiheit der Rechtsanwälte liegen sollte. - AGH Nordrhein-Westfalen, 15.11.2024 - 1 AGH 25/24
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei bestehender Rechtsanwaltszulassung für die …
Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH, bereits vor In-Kraft-Treten dieser Regelung stellt deshalb jede Vereinbarung, durch welche die Höhe des Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts vom Ausgang der von ihm vertretenen Sache oder sonst vom Erfolg seiner anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird, eine unwirksame Erfolgshonorarvereinbarung dar (vgl. BGH, Urteil v. 04.12.1986 - III ZR 150/85 - AGH NRW, Urteile v. 24.11.2017 - 1 AGH 1/17 - u. v. 16.08.2021 - 1 AGH 35/20 -).
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