Rechtsprechung
| BGH, 21.10.1965 - III ZR 156/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterlassen von Kraftfahrzeugscheineinziehung und Kennzeichenentstempelung bei abgelaufener Kfz-Haftpflichtversicherung als Amtspflichtverletzung - Verursachung eines Unfalls mit einem unversicherten, nicht aus dem Verkehr gezogenen Wagen als typische, adäquate Folge der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- spiegel.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1966, 237
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 21.10.1965 - III ZR 156/64
Die Revision verweist allerdings auf die Rechtsprechung, daß eine Amtshaftungsklage nicht gerechtfertigt sei, solange nicht feststehe, in welcher Höhe der Geschädigte auf andere Weise Ersatz erlangen könne (RGZ 139, 343/349; BGHZ 4, 10/14; BGB RGRKomm 11, Aufl. § 839 Anm. 95).Teilweise war die Frage der anderweiten Ersatzmöglichkeit in jenen Fällen überhaupt nicht geprüft (RGZ 137, 20; 139, 343), oder es ging um die Frage des Beginns der Verjährungsfrist (BGHZ RGZ 145, 56), oder es Beständen Bedenken, ob unter Berücksichtigung der anderweiten Ersatzmöglichkeit überhaupt noch ein Schaden übrig blieb (BGHZ 4, 10).
- RG, 04.02.1933 - V 379/32
1. Kann bei einer Amtspflichtverletzung, die durch Nichterwähnung einer …
Auszug aus BGH, 21.10.1965 - III ZR 156/64
Die Revision verweist allerdings auf die Rechtsprechung, daß eine Amtshaftungsklage nicht gerechtfertigt sei, solange nicht feststehe, in welcher Höhe der Geschädigte auf andere Weise Ersatz erlangen könne (RGZ 139, 343/349; BGHZ 4, 10/14; BGB RGRKomm 11, Aufl. § 839 Anm. 95).Teilweise war die Frage der anderweiten Ersatzmöglichkeit in jenen Fällen überhaupt nicht geprüft (RGZ 137, 20; 139, 343), oder es ging um die Frage des Beginns der Verjährungsfrist (BGHZ RGZ 145, 56), oder es Beständen Bedenken, ob unter Berücksichtigung der anderweiten Ersatzmöglichkeit überhaupt noch ein Schaden übrig blieb (BGHZ 4, 10).
- BGH, 09.02.1956 - III ZR 196/54
Amtspflicht der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle
Auszug aus BGH, 21.10.1965 - III ZR 156/64
Damit hatte der Beamte eine Amtspflicht verletzt, die ihm auch der Klägerin gegenüber oblag (vgl. BGHZ 20, 53; BGH VersR 1953, 284; BGH Warn 1965 Nr. 72).
- BGH, 28.06.1962 - III ZR 37/61
Schadensersatzanspruch gegen die Stadt - Sorgfaltspflichten bei Aufstellung eines …
Auszug aus BGH, 21.10.1965 - III ZR 156/64
Dem steht die Entscheidung des Senats vom 28. Juni 1962 (III ZR 37/61 = VersR 1962, 825 = BGH Warn 1962 Nr. 161) nicht entgegen. - BGH, 22.03.1965 - III ZR 162/64
Kollision eines Lastkraftwagens mit einem Personenkraftwagen - …
Auszug aus BGH, 21.10.1965 - III ZR 156/64
Das hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 22. März 1965 III ZR 162/64 = BGH Warn 1965 Nr. 72 = VersR 1965, 591 ausgeführt. - BGH, 25.06.1953 - III ZR 175/51
Amtshaftung. Anderweite Ersatzmöglichkeit
Auszug aus BGH, 21.10.1965 - III ZR 156/64
Der Bundesgerichtshof ist später von diesen Entscheidungen abgerückt (BGHZ 10, 137; Urteil vom 23. März 1959 III ZR 173/57). - BGH, 23.03.1959 - III ZR 173/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.10.1965 - III ZR 156/64
Der Bundesgerichtshof ist später von diesen Entscheidungen abgerückt (BGHZ 10, 137; Urteil vom 23. März 1959 III ZR 173/57). - RG, 29.06.1934 - III 22/34
1. Kann eine Versicherungsgesellschaft, die auf Grund des Versicherungsvertrags …
Auszug aus BGH, 21.10.1965 - III ZR 156/64
Teilweise war die Frage der anderweiten Ersatzmöglichkeit in jenen Fällen überhaupt nicht geprüft (RGZ 137, 20; 139, 343), oder es ging um die Frage des Beginns der Verjährungsfrist (BGHZ RGZ 145, 56), oder es Beständen Bedenken, ob unter Berücksichtigung der anderweiten Ersatzmöglichkeit überhaupt noch ein Schaden übrig blieb (BGHZ 4, 10). - RG, 03.06.1932 - III 18/32
1. Zur Klagbegründung bei Schadensersatzansprüchen wegen fahrlässiger …
Auszug aus BGH, 21.10.1965 - III ZR 156/64
Teilweise war die Frage der anderweiten Ersatzmöglichkeit in jenen Fällen überhaupt nicht geprüft (RGZ 137, 20; 139, 343), oder es ging um die Frage des Beginns der Verjährungsfrist (BGHZ RGZ 145, 56), oder es Beständen Bedenken, ob unter Berücksichtigung der anderweiten Ersatzmöglichkeit überhaupt noch ein Schaden übrig blieb (BGHZ 4, 10).
- BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86
Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit
Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat jedoch insoweit die Voraussetzungen für eine Amtshaftungsklage gelockert und läßt eine Feststellungsklage bereits dann zu, wenn der Verletzte die Höhe dessen, was ihm aus einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit zufließen könnte, ebenso wie die Höhe seiner Schäden noch nicht genau zu übersehen vermag (BGH Urteile vom 28. Juni 1962 - III ZR 37/61, VersR 1962, 825, 829; vom 21. Oktober 1965 - III ZR 156/64, VersR 1966, 237, 239;… Kreft aaO). - BGH, 02.07.1981 - III ZR 63/80
Drittbezogenheit der Amtspflicht zur Außerbetriebsetzung eines versicherungslosen …
Das Berufungsgericht hat zunächst verkannt, daß bei der Frage, ob eine anderweite Ersatzmöglichkeit besteht, grundsätzlich die Verhältnisse zur Zeit der Klageerhebung maßgebend sind (Senatsurteil vom 21. Oktober 1965 - III ZR 156/64 = VersR 1966, 237, 238;… BGB-RGRK a.a.O. § 839 Rdn. 507 m.w.Nachw.).Auf eine Ersatzmöglichkeit, die ihm nur nach und nach Befriedigung in kleineren Beträgen verschafft, braucht der Geschädigte sich nicht verweisen zu lassen (Senatsurteil vom 21. Oktober 1965 - III ZR 156/64 = VersR 1966, 237, 238;… BGB-RGRK a.a.O. § 839 Rdn. 504).
- OLG Brandenburg, 09.10.2020 - 2 U 73/20
Amtshaftungsansprüche wegen der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung …
Nur eine zu diesem Zeitpunkt vorhandene und durchführbare Möglichkeit anderweiten Ersatzes kann dem Amtshaftungsanspruch entgegenstehen (BGH…, Urteil vom 2. Juli 1981 - III ZR 63/80 -, VersR 1981, 1154, Rdnr. 35 bei juris; Urteil vom 21. Oktober 1965 - III ZR 156/64, VersR 1966, 237, Rdnr. 28 bei juris;… Dörr ebd. Rdnr. 648).In einem solchen Fall ist ein Feststellungsurteil möglich, das die grundsätzliche Verpflichtung des Beklagten zum Ersatz des Schadens feststellt, von der Ersatzpflicht aber zugleich diejenigen Schäden ausnimmt, für die die Kläger von anderer Seite Leistungen zu erhalten vermögen (BGH…, Urteil vom 28. Juni 1962 - III ZR 37/61 -, MDR 1962, 889, Rdnr. 55 f bei juris; Urteil vom 21. Oktober 1965 - III ZR 156/64 -, Rdnr. 30 bei juris).
- BGH, 21.09.1976 - VI ZR 69/75
Verjährungsfrist - Ausfall - Leistungsklage - Feststellungsklage - Verjährung
Ist die Höbe dessen, was dem Geschädigten von dritter Seite zufließen wird, nicht genau zu übersehen, so soll eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen Amtspflichtverletzung sogar nicht einmal dann abgewiesen werden dürfen, wenn unsicher ist, ob der Schaden durch die anderweitige Ersatzmöglichkeit voll ausgeglichen wird (Urt. v. 21. Oktober 1965 - III ZR 156/64 = VersR 1966, 237, 239). - LG Karlsruhe, 21.11.2023 - 10 O 111/23
Kostenentscheidung bei Abweisung einer Amtshaftungsklage als lediglich "zurzeit …
Ferner kann es im Rahmen des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB durchaus auch zumutbar sein, einen Ersatzanspruch zu verfolgen, der voraussichtlich nur durch die Pfändung laufender Leistungen realisiert werden kann, es sei denn die pfändbaren Beträge wären voraussichtlich so gering, dass die Realisierung der Forderung einen unangemessen langen Zeitraum in Anspruch nehmen würde (BGH, Urt. v. 21.10.1965 - III ZR 156/64, Rn. 28, juris;… Wöstmann, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2020, § 839 Rn. 295 m.w.N.). - OLG Koblenz, 12.03.2008 - 1 U 130/07
Haftung des Notars bei verfrühter Umschreibung sicherungshalber vorbehaltenen …
Angesichts der hier noch völlig offenen Schadensentwicklung muss dieser Punkt - eingeschlossen die Frage nach einem etwaigen Mitverschulden der Klägerin im haftungsausfüllenden Vorgang (§ 254 Abs. 2 BGB ;… dazu auch Wurm aaO. Rn. 290) - indessen aus dem Feststellungsverfahren ausdrücklich ausgeklammert und dem nachfolgenden Leistungsverfahren überantwortet werden (vgl. BGH VersR 1966, 237,238; 1969, 422;… Wurm aaO. Rn. 306). - BGH, 21.01.1969 - VI ZR 150/67
Pflichtverletzung des Notars bei Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages - …
Mit Recht ist das Berufungsgericht der Ansicht, daß Ungewisse anderweitige Ersatzmöglichkeiten die Inanspruchnahme des Notars aus fahrlässiger Amtspflicht Verletzung durch Feststellungsklage ebenso wenig hindern wie durch Leistungsklage (vgl. die vom Berufungsgericht angezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21. Oktober 1965 - III ZR 156/64 - VersR 1966, 237, 238). - BGH, 08.07.1971 - III ZR 80/68
Drittbezug der Amtspflicht der Grenzzollstellen zur Zurückweisung nicht …
- BGH, 19.03.1981 - III ZR 121/80
Anwendung anerkannter Grundsätze des Amtshaftungsrechts und des Bauplanungsrechts …
In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist bei nur fahrlässiger Amtspflichtverletzung erst zu laufen, wenn der Schaden, für den ein privater Dritter aufzukommen hat, auch der Höhe nach feststeht und diese Höhe dem Geschädigten soweit bekannt ist, daß er Leistungsklage erheben kann; ob er schon eine Feststellungsklage erheben kann, ist für den Fristbeginn nicht ausschlaggebend (…BGH Urt. v. 21. September 1976 - VI ZR 69/75 = NJW 1977, 198 m.w.Nachw.; vgl. auch Senatsurteil VersR 1966, 237, 239).
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