Rechtsprechung
| BGH, 24.03.1955 - III ZR 158/53 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,2558) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.10.1953 - III ZR 182/52
Umstellung im Grundverfahren
Auszug aus BGH, 24.03.1955 - III ZR 158/53
Denn § 11 RLG eröffnete ganz allgemein die Möglichkeit, auch in unbewegliches Eigentum einzugreifen, also Baustoffe zur Beseitigung von Bombenschäden an anderen Gebäuden, auch aus nicht beschädigten Gebäuden, wegzunehmen (BGHZ 10, 361 [364 f]).Diese Auffassung wird vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertreten (III ZR 182/52 vom 15. Oktober 1953, insoweit in BGHZ 10, 361 nicht abgedruckt und III ZR 191/52 vom 30. November 1953).
- BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51
Enteignung und Lastenausgleich
Auszug aus BGH, 24.03.1955 - III ZR 158/53
Aus solchen Maßnahmen hergeleitete Ansprüche seien nach § § 1 und 13 Abs. 3 LAG allein im Lastenausgleichsverfahren zu regeln, der ordentliche Rechtsweg sei insoweit ausgeschlossen Dem ist zuzustimmen, denn die behördliche Maßnahme stand hier im unmittelbaren Zusammenhang mit einem konkreten kriegerischen Ereignis, der Bombenbeschädigung von Häusern, deren umgehender Wiederinstandsetzung sie dienen sollte (BGHZ 8, 256). - BGH, 30.11.1953 - III ZR 191/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.03.1955 - III ZR 158/53
Diese Auffassung wird vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertreten (III ZR 182/52 vom 15. Oktober 1953, insoweit in BGHZ 10, 361 nicht abgedruckt und III ZR 191/52 vom 30. November 1953).
- BGH, 09.11.1966 - V ZR 176/63
ZVG-Einstellung wg. Deckung durch Versicherungssumme
Denn es liegt auch im Sinn jener Amtshaftungs-Rechtsprechung kein Entlastungsfall vor: das Landgericht ging bei seiner übrigens ohne mündliche Verhandlung ergangenen Entscheidung über die Zuschlagsbeschwerde von einem anderen als dem hier zu unterstellenden Sachverhalt aus, nämlich von der Zweckgebundenheit der Entschädigungssumme (vgl. BGH Urteil vom 24. März 1955, III ZR 158/53); das Oberlandesgericht hat seinerseits die weitere Zuschlagsbeschwerde gar nicht sachlich geprüft, sondern als unzulässig verworfen; und das Berufungsgericht des vorliegenden Rechtsstreits hat sich mit den hier in Betracht kommenden Unterlassungen des Beklagten überhaupt nicht befaßt (vgl. BGH Urteil vom 25. November 1957, III ZR 86/56). - BGH, 12.06.1961 - III ZR 80/60
Allg. Kriegsfolgengesetz. Grundurteil
Grundlage für die Verwertung von Material aus beschädigten Gebäuden zum Wiederaufbau anderer Gebäude war nicht - wie die Revision der Klägerin meint - § 15 RLG, sondern § 11 RLG, der ganz allgemein die Möglichkeit eröffnete, auch in unbewegliches Vermögen einzugreifen (BGH Urteil vom 24. März 1955 - III ZR 158/53 -). - BGH, 25.06.1962 - III ZR 53/61
Anspruch auf Entschädigung für den Wiederaufbauwert von Bauresten - Entschädigung …
Die Inanspruchnahme war rechtlich auch an Gegenständen möglich, die noch mit einem Grundstück verbunden waren (§ 11 RLG; BGHZ 10, 361, 364; III ZR 284/52 vom 11. März 1954 S. 16; III ZR 165/52 vom 13. Dezember 1954 S. 8; III ZR 158/53 vom 24. März 1955). - BGH, 08.07.1964 - VIII ZR 284/62
Rechtsmittel
Der Bundesgerichtshof hat allerdings im Urteil vom 16. November 1953 (III ZR 158/53 = LM ZPO § 565 Abs. 3 - Nr. 2 -) die Auffassung vertreten, das Revisionsgericht könne trotzdem selber eine sachliche Entscheidung treffen, wenn der Klagevortrag nach jeder Richtung hin unschlüssig und ungeeignet ist, ein dem Kläger günstiges Urteil über sein Klagebegehren herbeizuführen, und wenn die Möglichkeit, daß der Kläger bei einer erneuten Verhandlung weitere sachdienliche Behauptungen oder Beweismittel anführen könnte, die die Klage schlüssig machen, rechtlich ausgeschlossen ist.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.