Rechtsprechung
| BGH, 07.02.1957 - III ZR 160/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DÖV 1957, 216
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.03.1954 - III ZR 389/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.02.1957 - III ZR 160/55
Auszugehen ist davon, daß bei einem Anspruch aus Amtspflichtverletzung die Verjährung erst mit dem Wissen des Geschädigten beginnt; daß er an anderer Stelle keinen Ersatz erlangen kann; hierbei kommt es zwar nicht darauf an, wann der Kläger sich tatsächlich die Klarheit über das Nichtbestehen einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit verschafft hat, sondern darauf, wann er sich im Prozeßwege oder auf andere Weise eine hinreichende Klarheit verschaffen konnte (vgl. Urt des Senats vom 25. März 1954 III ZR 389/52 S 6).
- BGH, 12.11.1992 - III ZR 178/91
Amtspflichten der Kassenärztlichen Vereinigung bei Sicherstellung des …
Das entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats, der bei der Beurteilung des Schutzzwecks von Amtspflichten dem Schutz des Lebens und der Gesundheit Einzelner stets ein besonderes Gewicht beigemessen hat (z.B. BGHZ 39, 358, 362 ff. [Prüfung der statischen Berechnung eines Bauvorhabens]; Urteil vom 7. Februar 1957 - III ZR 160/55 - LM GesundheitsG v. 03.07.1934 Nr. 1 [Pflichten des Gesundheitsamtes bei zentraler Trinkwasserversorgung]; BGHZ 106, 323; 108, 224 [BGH 06.06.1989 - III ZR 251/87]; 109, 380; 113, 367 [BGH 21.02.1991 - III ZR 245/89][Altlastenfälle]; 110, 1 [Pflicht zur Trennung unverträglicher Nutzungen bei der Bauleitplanung];… Urteil vom 5. Dezember 1991 a.a.O. [Berücksichtigung vom Nachbargrundstück ausgehender Gefahren bei Erlaß einer Abrundungssatzung]). - BGH, 26.01.1959 - III ZR 190/57
Rechtsmittel
Das entspricht der Rechtsprechung, weil die Tuberkulosefürsorge keinesfalls zum fiskalischen Bereich der Kommunalverwaltung gehört (vgl. BGH JR 1955, 340; BGH III ZR 160/55 vom 7. Februar 1957 = LM Nr. 1 zum Gesundheitsgesetz vom 3. Juli 1934; BGH III ZR 148/56 vom 16. Dezember 1957).
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