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| BGH, 09.11.1959 - III ZR 161/58 |
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- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.10.1959 - III ZR 84/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.11.1959 - III ZR 161/58
Die Ausführungen des Berufungsgerichts über den Rechtsgrund der Entstehung des Klaganspruches und der ursprünglichen Schuldnerstellung der beklagten Stadt stehen im Einklang mit den Darlegungen des Senates in seinen Urteilen III ZR 74/58 vom 6. Juli 1959 und III ZR 84/58 vom 8. Oktober 1959, in denen gleichfalls über Ansprüche gegen die beklagte Stadt W. zu entscheiden war, welche ihre Rechtsgrundlage in der 1942 bis 1943 erfolgten Inanspruchnahme von Grundstücken zur Errichtung von Wohnbaracken für das Reich hatten.Anders als in dem erwähnten Rechtsstreit III ZR 84/58 hat hier die Klägerin nicht geltend gemacht, daß in der Aufrechterhaltung des Klageanspruches nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes eine Anmeldung und in der Aufrechterhaltung des Klagabweisungsantrags ein "Ablehnungsbescheid der Anmeldestelle" zu erblicken sei.
Deshalb bedarf es auch, hier - ebensowenig wie im Urteil III ZR 84/58 - einer Stellungnahme zu dem Urteil des V. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs vom 22. April 1959 (V ZR 148/57) nicht.
Auch insoweit kann auf die Ausführungen in dem schon mehrfach erwähnten Urteil des Senates III ZR 84/58 verwiesen werden.
- BGH, 04.12.1958 - III ZR 117/57
Unter §§ 1, 2 AKG fallende Ansprüche
Auszug aus BGH, 09.11.1959 - III ZR 161/58
Die gerichtliche Geltendmachung eines solchen Anspruches ist erst nach einer ablehnenden Entscheidung der Anmeldestelle zulässig (BGHZ 29, 13, 18).Über die Kosten der Rechtsmittelverfahren ist nach § 106 AKG wie geschehen zu erkennen (BGHZ 29, 13).
- BGH, 06.07.1959 - III ZR 74/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.11.1959 - III ZR 161/58
Die Ausführungen des Berufungsgerichts über den Rechtsgrund der Entstehung des Klaganspruches und der ursprünglichen Schuldnerstellung der beklagten Stadt stehen im Einklang mit den Darlegungen des Senates in seinen Urteilen III ZR 74/58 vom 6. Juli 1959 und III ZR 84/58 vom 8. Oktober 1959, in denen gleichfalls über Ansprüche gegen die beklagte Stadt W. zu entscheiden war, welche ihre Rechtsgrundlage in der 1942 bis 1943 erfolgten Inanspruchnahme von Grundstücken zur Errichtung von Wohnbaracken für das Reich hatten.Auch insoweit kann zur Begründung auf die erwähnten Entscheidungen des Senates III ZR 74/58 und 84/58 verwiesen werden.
- BGH, 22.04.1959 - V ZR 148/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.11.1959 - III ZR 161/58
Deshalb bedarf es auch, hier - ebensowenig wie im Urteil III ZR 84/58 - einer Stellungnahme zu dem Urteil des V. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs vom 22. April 1959 (V ZR 148/57) nicht. - BGH, 22.09.1959 - VI ZR 4/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.11.1959 - III ZR 161/58
Die Dinge liegen hier anders als in dem vom VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 22. April 1959 (VI ZR 4/57) entschiedenen Falle.
- BGH, 11.01.1960 - III ZR 4/59
Anwendung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) - Anspruch gegen die …
Dementsprechend sind in den Urteilen des Senats vom 6. Juli 1959 III ZR 74/58, vom 8. Oktober 1959 III ZR 84/58 und vom 9. November 1959 III ZR 161/58 auch die Kosten des Revisionsverfahrens der Kostenregelung des § 106 AKG unterworfen worden, obwohl das Rechtsmittel (dort die Revision) ebenfalls erst nach Inkrafttreten des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes eingelegt worden ist.
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