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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.1987 - III ZR 162/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,16285
BGH, 17.09.1987 - III ZR 162/86 (https://dejure.org/1987,16285)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1987 - III ZR 162/86 (https://dejure.org/1987,16285)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1987 - III ZR 162/86 (https://dejure.org/1987,16285)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 17.09.1987 - III ZR 162/86
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichthofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Kröner, Boujong, Dr. Engelhardt und Dr. Rinne gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) am 17. September 1987 beschlossen:.
  • BGH, 30.11.1977 - VIII ZR 69/76

    Voraussetzungen für eine selbstschuldnerische Verbürgung - Ansiegelung der …

    Auszug aus BGH, 17.09.1987 - III ZR 162/86
    Hierbei handelt es sich um die tatrichterliche Auslegung einer Individualvereinbarung, nämlich der Vereinbarung vom 15./30. Januar 1980, die im Revisionsrechtszug nur insoweit einer Nachprüfung unterliegt, als gesetzliche Auslegungsregeln, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen ist (BGH Urteil vom 30. November 1977 - VIII ZR 69/76 = WM 1978, 266).
  • BGH, 22.02.1989 - III ZR 27/88

    Auslegung von Verträgen als bürgerlich-rechtliche Gestattungsverträge - …

    Es handelt sich um die tatrichterliche Auslegung von Individualvereinbarungen, nämlich der Verträge von 1905 und 1963, die im Revisionsrechtszug nur insoweit einer Nachprüfung unterliegt, als gesetzliche Auslegungsregeln, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen ist (BGH Urteil vom 30. November 1977 - VIII ZR 69/76 = WM 1978, 266; Senatsbeschluß vom 17. September 1987 - III ZR 162/86).
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